Hallo Erstmal hab ich keine Erfahrungen damit. Aber sieht ganz gut aus. Das Problem wird wieder der TÜV werden oder? Solche Lampen sind bestimmt ohne Genehmigung. Grüße
Ich glaube das ist hier nicht der Punkt. Ich kann auch gerne bei der Kontrolle 50 € bezahlen... Das schlimmste Szenario wäre aber z.B. einen Unfall zu bauen und der Gutachter notiert, dass die nicht zugelassene Leuchten vorhanden waren. Dann kann es sein, dass die Versicherung Tschüss sagt und man auf den Kosten sitzen bleibt.
Habe sie heute wieder rausgenommen. Die haben super funktioniert und sahen super aus. Keine Fehlermeldung vom Auto. Ich kläre das bei dem TÜV... Ob man die eintragen lassen kann.
Dazu müssen die ja eine Zulassung haben, das durch eine e-Nummer " bewiesen" sein muss. Dazu kommt ja das es eine "Änderung der Bauart" ist. d.H. Dieser Scheinwerfer ist mit Glühlampen-Leuchtmittel zertifiziert worden. Der Einbau eines LED-Leuchtmittel ist eine Änderung, die das verhalten des Scheinwerfers (Leuchtbild) verändert. Ein Lichttechnisches Gutachten müsste eine Konformität der Änderung / Anpassung, zu den Vorschriften nachweisen. Der normale TüV kann solche Änderungen nicht machen, das müsste auf Seiten des Gesetzgebers gemacht werden.
( P.S. man kann den Zusatz LED auch mit Xenon ersetzen, gilt genau so. )
Vor X Jahren haben sich viele Leute über das helle Licht beschwert, das bei der Umstellung von 6 Volt auf 12Volt geblendet hat, genau so Anfang der 90er mit Xenon und aktuell bei LED oder Laserlicht.. Geändert hat das an den Vorschriften nichts.