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SubSory
Hauptthema:
Servus, bin gerade erst beigetreten also falls ich was falsch gemacht habe bitte aufklären.

Folgendes ich würde gerne meine Scheinwerfer erneuern da ich noch immer die von Bauhjahr 2007 drinnen sind.

Jetzt stellt sich mir nur die Frage wie schauts mit der Rechtslage aus, auf der Website steht sie sind zu 100% zugelassen in der STVO (wohne in Österreich). Kann ich die ohne weiteres einfach einbauen oder muss ich die nochmals extra eintragen lassen.

Hier der Link zu den Scheinwerfern:

https://www.purecardesign.com/lightbar-angel-eyes-scheinwerfer-bmw-e90-e91-05-08-schwarz-h7.html

Freu mich auf eure Antworten,





Bearbeitet von: SubSory am 01.02.2020 um 00:40:45

Bearbeitet von: SubSory am 01.02.2020 um 14:31:10
Artjom_e46
Hallo SubSory,

wenn die Scheinwerfer ein e Prüfzeichen besitzen, was auch der Verkäufer behauptet, müssen diese nicht Eingetragen werden. Aber wenn du die bekommst, solltest du nochmal überprüfen, ob da zum Beispiel ein E1, in einem Kreis, abgebildet ist. Dies besagt, dass für dieses gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten, zu denen auch Österreich gehört, und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.