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zia_pic
Hauptthema:
Hey Leute,

wenn man auf einer steilen Straße parkt und auf P schaltet ohne die Handbremse zu ziehen, ist es denke ich mal nicht sehr angenehm für das Getriebe. Wenn man dann nämlich zurückschaltet auf R N und D, hört man ein starkes geräusch, als ob gleich etwas brechen wird.

Meine Handbremse ist glaube ich auch nicht mehr fest genug. Muss ich wohl einstellen lassen.

Wie macht ihr das denn als Automatikfahrer?

Gruuß
Kasko
Ich parke grundsätzlich ohne Handbremse!
Auch in steilen Hängen, muss der Sperrbolzen das aushalten ohne Handbremsunterstützung.
zia_pic
Ist es dann bei dir auch so, dass das Schalten von P auf den unmittelbar nächsten Gang so ruckt?

Ist das nicht schädlich für das Getriebe?
SuMo-Driver
Ich weiß nicht, ob es auch bei BMW in der Betriebsanleitung steht, aber andere Hersteller empfehlen es gerade, die Handbremse am Hang zu benutzen.

Um bereits hier Spannungen zu vermeiden, sollte die Handbremse vor dem Schalten auf P benutzt werde. (Also NICHT anhalten, Hebel auf P und dann erst die Handbremse, sondern bereits vorher die Handbremse benutzen).

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 01.07.2008 20:06:29
herr_welker
Ab und an sollte man schon mal die Handbremse so richtig anziehen, dass sie nicht festrostet.

Auch ein leichtes anziehen beim rollen des Fahrzeugs kann ab und an mal sinnvoll sein.

Nur so nebenbei als nicht Automatik Fahrer ;-)

Bearbeitet von - herr_welker am 01.07.2008 21:47:05
buddy330
Ich würde in steilen Hängen zusätzlich die Handbremse zien.Der Bolzen kann auch wegfliegen und dann wirds teuer.
ELDIABLO
Wenn man spürt das sich was quält beim gangeinlegen,dann würde ich auch mittels Handbremse den wagen zum stehen bringen und dann auf P stellen.
hero182
also allein versicherungstechnisch gesehen würd ich immer beides machen, also handbremse+gang einlegen bzw auf p bei der automatik.
sonst auto kaputt+ihr dürft den schaden zahlen, den euer auto auf dem weg nach unten anrichtet.
SuMo-Driver
Zitat:


sonst auto kaputt+ihr dürft den schaden zahlen, den euer auto auf dem weg nach unten anrichtet.
(Zitat)




Wer hat den sowas erzählt ?? Die Haftpflicht zahlt IMMER !! Egal aus welchem Umstand heraus ein Unfall passiert. Im schlimmsten Fall holt sie sich über einen Regress einen "relativ" geringen Teil des Schadens wieder.

Warum das so ist ?? Damit wir alle ruhigen Gewissens am Straßenverkehr teilnehmen können.

Stell Dir vor, Du stehst gerade hinter deinem BMW und baust einen 18 Zoll Freeair Bass in die Rücksitzbank, als der Golf 1 Automatik vom mittellosen Nachbarn wegen gebrochenen Sperrbolzens auf Dich zu rauscht (Handbremse nicht angezogen).
Innerhalb von einer zehntel Sekunde sind Deine beiden Beine nicht mehr zum gehen fähig.

Der mittellose Nachbar sagt zwar, daß es ihm leid tut, er aber keine Kohle hat, die er Dir geben könnte.

Was nun ?? Persönliches Pech ??

Ne, Haftpflicht zahlt und gut. Evtl. würde die VK vom Golffahrer nicht zahlen, aber da es keine Vorschrift hierzu gibt, und es im Zweifel auch nicht grob fahrlässig ist, würde ich persönlich anfangen zu streiten.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.07.2008 13:04:01
hero182
Zitat:


Zitat:


sonst auto kaputt+ihr dürft den schaden zahlen, den euer auto auf dem weg nach unten anrichtet.
(Zitat)




Wer hat den sowas erzählt ?? Die Haftpflicht zahlt IMMER !! Egal aus welchem Umstand heraus ein Unfall passiert. Im schlimmsten Fall holt sie sich über einen Regress einen "relativ" geringen Teil des Schadens wieder.

Warum das so ist ?? Damit wir alle ruhigen Gewissens am Straßenverkehr teilnehmen können.

Stell Dir vor, Du stehst gerade hinter deinem BMW und baust einen 18 Zoll Freeair Bass in die Rücksitzbank, als der Golf 1 Automatik vom mittellosen Nachbarn wegen gebrochenen Sperrbolzens auf Dich zu rauscht (Handbremse nicht angezogen).
Innerhalb von einer zehntel Sekunde sind Deine beiden Beine nicht mehr zum gehen fähig.

Der mittellose Nachbar sagt zwar, daß es ihm leid tut, er aber keine Kohle hat, die er Dir geben könnte.

Was nun ?? Persönliches Pech ??

Ne, Haftpflicht zahlt und gut. Evtl. würde die VK vom Golffahrer nicht zahlen, aber da es keine Vorschrift hierzu gibt, und es im Zweifel auch nicht grob fahrlässig ist, würde ich persönlich anfangen zu streiten.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.07.2008 13:04:01

(Zitat von: SuMo-Driver)




also es heißt doch, man muss sein auto ausreichend gegen wegrollen sichern. am berg bedeutet das definitiv handbremse+eingelegter gang.
macht man das nicht, handelt man (evtl sogar grob) fahrlässig. da zahlt doch keine versicherung. wie das mit personenschaden und hohen sachschäden ist, weiß ich nicht.
stefan323ti
Freilich zahlt die Versicherung.

Dafür heißt sie ja Haftpflicht. Diese Versicherung ist verpflichtet, erstmal für den angerichteten Schaden zu haften (so lange sie dafür zuständig ist)
SuMo-Driver
Die Haftpflicht zahlt in Deutschland IMMER

egal ob Trunkenheitsfahrt, grobe Fahrlässigkeit, nicht eingetragene Teile, HighHeels oder FlipFlops am Gas, Sommerreifen auf der Zugspitze ...

Die Kasko kann aber Nein sagen, wenn Du Dir ne Kippe angesteckt hast (kannst Du aber natürlich rechtlich gegen angehen).
Die Kaskoversicherung ist aber auch FREIWILLIG.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 02.07.2008 16:12:59