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T H E M A     R Ü C K B L I C K
-BlackBeauty-
Hauptthema:
Ich brauche Eure Hilfe,

zur Zeit bin ich noch für 2 Monate in meiner Ausbildung in einer Spedition.

Nun aber, möchte ich gern den Beruf wechseln, da es mir in der Firma nicht mehr gefällt. Allerdings stecke ich dort in einer Weiterbildung, die noch bis mitte nächsten Jahres weitergeht.

Kann mir passieren, dass ich die ersten Seminarbesuche bezahlen muss, sobald ich die Kündigung einreiche?

Weiß jemand wo das aufgeführt sein könnte?

UAWG :)

MFG
Andy
Dirk325iCabrio
Bei mir ists so, dass ich Fortbildungen, die der Arbeitgeber gezahlt hat zurückerstatten muss, wenn ich innerhalb von weniger als 3 Jahren nach der Fortbildung kündige. Zumindest ist das die offzielle Regelung, steht auf dem Fortbildungsantrag so drauf. Im Arbeitsvertrag steht sowas bei mir nicht drin. Du wirst wohl nicht drumrum kommen zu fragen... natürlich blöd, wenn man vielleicht doch nicht kündigen möchte. Keine guten Kontakte zur Personalabteilung oder ist die Firma sehr klein?
Marco535
Es kann Dir passieren, dass Du zurück zahlen musst, wenn ihr das irgendwo vereinbart habt. Arbeitsvertrag oder sonstige Vereinbarung.

Wenn nix weiter an schriftlichen Vereinbarungen existiert, dass sieht es für Dich gut aus.
-BlackBeauty-
Doch, es ist eine relativ große Firma (ca. 350 MA) Schenker,falls euch das was sagt.

Ich habe für diese Fortbildung nie etwas schriftlich unterschrieben, nur mündlich zugesagt und somit wurde ich angemeldet.

Am besten ich kontaktiere mal einen Seminarteilnehmer einer anderen Geschäftstelle der bereits bei der Firma gekündigt hat, was er nun machen muss.

MFG
Andy
187
du wils bei schenker logistik aussteigen?? .. also ich hoffe wir reden nicht von dem gleichen (also schenker macht ja auch db logistik).. das ist eine riesen firma die auch ziemlich sicher ist.. ich würde da meinen arbeitsplatz nicht aufegeben an deiner stelle
Marco535
Kürzlich ein Fall bei uns.

Mitarbeiterin macht Weiterbildung für mehrere 1000 € hat sich in einer Vereinbarung verpflichtet, mind. 5 bei der Fa. zu bleiben, ansonsten zurück zahlen.
Die Mitarbeiterin hat aber ein halbes Jahr nach bestandener Prüfung gekündigt. Gericht hat entschieden, dass nichts zurück gezahlt werden muss, da ein Formfehler in der Vereinbarung bestand. Da stand, dass der gesamte Betrag zurück bezahlt werden muss.
In der Vereinbarung muss aber die Rückzahlungssumme nach soz. abgeleisteter Zeit fest gehalten sein.

Wenn nun bei Dir gar nichts weiter vereinbart wurde, sollte man davon ausgehen können, dass da keine Ansprüche geltend gemacht werden können, da die Grundlage komplett fehlt.

Wundert mich aber, dass da ein Unternehmen wie Schenker über soetwas stolpert.
Onca
wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, kannst du wohl ohne rückzahlung austeigen. aber wenn du noch kein anderen arbeitsvertrag unterschrieben hast,würd ich an deine stelle zwei mal überlegen: schlechte arbeitsklima oder arbeitslos!!!