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T H E M A     R Ü C K B L I C K
BMW320iFreak
Hauptthema:
Hallo, ich habe in einigen Themen gesehen das hier auch über arbeitslosigkeit geredet wird.
Ich habe ein Paar fragen an die Leute die sich damit auskennen oder an die die beim Arbeitsamt arbeiten.
Ich habe nächsten Monat meine Abschlussprüfung zum Automobilkaufmann.
- Weil ich nicht wusste ob ich übernommen werde habe ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet.
- Mein Chef hat mir kurz danach einen Job angeboten den ich aber abgelehnt habe, weil der Arbeitsweg weiter ist, mir die Arbeit nicht liegt und ich in der Filiale mit den Kollegen nicht gut klar komme.
- Mein Chef hat das dann dem Arbeitsamt gemeldet das ich die Arbeit abgelehnt habe.
- Droht mir jetzt eine Sperre des Arbeitslosengeldes, wenn ja kann ich mich dagegen wehren.
- Was passiert wenn ich mich beim Arbeitsamt melde, werde ich dann in Sinnlose Kurse gesteckt.
- Ich freue mich schon auf eure Antworten. Gruß. Stefan.
louisdama
Wieso liegt dir die Arbeit nicht,hast du doch gelernt?
Warum hast nicht erst beim Chef angefragt,wie es mit übernahme nach der Ausbildung aussieht?
Sperre ist wahrscheinlich,wenn die Gründe des Ablehnens für den Sachbearbeiter nicht nachvollziehbar sind.
Also schnellstens woanders bewerben.

ps: Ich hätte die angebotene Stelle angenommen,den dann kann man in ruhe nach was anderen ausschau halten ;)

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Wer fragt ist ein Narr fuer fuenf Minuten, wer nicht fragt, bleibt ein Narr fuer immer.




^WeEeDsMoKeR_PuFf^
Hey,

also is schon mal richtig,dass du dich hoffentlich rechtzeitig bei der arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet hast,da allein bei verspäteter meldung eine 1 wöchige sperrzeit droht.

ob in deinem fall dann noch eine beispielsweise 12 wöchige sperrzeit droht ist die alleinige entscheidung deines jeweiligen sachbearbeiters.es ist immer so nen bisschen ermessenssache.normal ist aber,dass die berufe,die in deinem tagespendelbereich liegen,auch entsprechend wahrgenommenw erden müssen.dies ist der REGELFALL....ausnahmen gibt es immer.

wenn die arbeitsstelle nun aber nicht soo weit weg von dir ist und du durch die ablehnung die arbeitslosigkeit mutwillig herbeiführst,so könnte es probleme geben.ob es die dann auch gibt,ist ermessenssache des sachbearbeiters aus der leistungsabteilung.

du wirst dann einen sperrzeitfragebogen bekommen,indem du die gründe schildern kannst (mobbing etc).


Gruß Flo



p.s dies ist keine rechtsauskunft,da sperrzeit ein heikles thema ist und es teilweise überall mit leichten abweichungen gehandhabt wird.
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Mein 3er :)
RaverOnDope
Dir wurde ein Job angeboten, und wie bereits erwähnt wurde musst du diesen annehmen. Ansonsten gibt es Kürzungen bzw eine Sperrzeit, damit ist zu rechnen. Man kann / darf nur ablehnen, wenn die Arbeit nicht zumutbar ist (körperlich oder seelisch, je nachdem wie deine Krankheitsgeschichten aussehen) und ab einer gewissen Streckenlänge zum Arbeitsplatz
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Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...

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