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D4ngrs
Hauptthema:
Hallo.

Ich hab mal wieder ein Problem mit meiner Werkstatt. Es geht um meinen 118i.
Nachdem ich ja Ende letzten Jahres auf Kulanz einen neuen Motor bekommen hatte, hatte ich vor einigen Wochen das Autohaus (nicht BMW, sondern ein offenes Autohaus) konsultiert, weil der Motor unrund (der TÜV hatte mich auch nochmal vorher darauf hingewiesen) lief und die Drehzahlen bei getretener Kupplung nicht selten unter die 500 rpm gefallen sind. 

So, aufgrund des neuen Motors hatte man mir gesagt, ich solle doch in die BMW-Werkstatt gehen, wo der Motor eingebaut wurde, weil:
1) Darf mein Autohaus wegen der Garantie sowieso nichts am Motor machen und
2) wäre ja noch Garantie drauf.

Also, ich stell das Auto dann in die BMW-Werkstatt. Nach 3 Tagen sagt man mir dort "Zündspule und Zündkerze von Zyl. 4 müssen raus". Da hats mir dann nen Schlag auf den Hinterkopf gegeben: Ich hab die verdammte Zündspule erst im Juni diesen Jahres tauschen lassen. Nicht vom Hinterhofhandwerker, sondern von der Werkstatt, die zu dem Autohaus gehört, von dem ich den BMW gekauft habe. 

Ich habe also direkt mal bei denen angerufen und etwas "dämlich" gefragt, welcher Zylinder denn das war, wo die Zündspule ausgetauscht wurde. Der Mechaniker hat mir daraufhin gesagt, es war der 4. Zylinder. Meine Antwort darauf war halt: Joa, laut Autohaus XY ist die kaputt. Muss raus.

Diesen Montag hab ich dann das Auto in die Werkstatt gebracht, in der ich im Juni die Zündspule hab machen lassen. Mit der Abgabe vom Auto hieß es dann plötzlich: "Es ist mir egal, was Autohaus XY sagt, ich überprüfe das selbst." Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass der Fehlerspeicher sowohl von TÜV, als auch von Autohaus XY ausgelesen wurde, und er jedes mal leer war. Das Auto selbst zeigt auch selbst keinen Fehler durch irgendwelche leuchten. Auch habe ich der Werkstatt gesagt, dass sie mich anrufen sollen, sobald irgendwas am Auto gemacht wird, das mich was kostet (es wurde vorher mit Reklamation beim Hersteller der Zündspule geprahlt). Vorhin hab ich dann den Anruf bekommen, mein Auto sei zur Abholung bereit. 

Kaum angekommen, hab ich dann die Schlüssel und die Rechnung bekommen: 
Diese gliedert sich wie folgt:

  •  Kompressionstest
  •  Fehlerspeicher auslesen und löschen
  •  Zündspule ausbauen und testen - i. O.
  •  Zündspule einbauen
  •  Zündkerze ausbauen und testen
  •  Zündkerze einbauen und erneuern
  •  Fehlerspeicher auslesen und löschen
  •  ausgiebige Probefahrt



Also wurde im Endeffekt eine neue Zündkerze eingebaut. Und dafür will die Werkstatt jetzt 393,~€ von mir. 

Kurz gesagt: Werkstatt A sagt, es ist etwas Kaputt. Ich hab das bei Werkstatt B vor 5 Monaten reparieren lassen. Ich sage Werkstatt B bescheid, diese wiederum reden von Reklamation und keinen Kosten. Werkstatt B sagt, sie überprüfen selbst. Werkstatt B sagt, Werkstatt A hatte unrecht und bauen nach allerlei Prüfungen nur eine Zündkerze ein.


Ich fühle mich verarscht. Das kann mir kein Mensch weiß machen, dass EINE verdammte Zündkerze 400 Öcken kostet. Im Leben nicht. Ich werde besagte Werkstatt auch nicht mehr besuchen. Ich bin eigentlich nur zu denen, weil mir gesagt wurde, dass ein Teil kaputt ist, welches ich erst reparieren hab lassen.

Kann ich da irgendwas machen? Habe mittlerweile Verkehrsrechtsschutz bzw. einen allgemeinen Rechtsschutz. Kann ich damit zum Anwalt? Oder sind die Ansprüche der Werkstatt völlig in Ordnung?

Ich habe vor der Reparatur KEINEN Anruf bekommen. Ich habe KEINEN Werkstattauftrag unterschrieben oder bekommen

Danke schon mal für eure Hilfe...
joecrashE36
Bei BMW wird jede Tätigkeit in AW ( Arbeitswerten) aufgeschlüsselt.
Je nach höhe des Stundensatzes und des Zeitaufwands + Material kommt
das schon hin (imho).
Auf der Rechnung sollten aber die Werte aufgeschrieben sein.
D4ngrs
Danke schon mal für die Antwort.

Ich glaube du verstehst aber nicht ganz: Die Werkstatt wo ich das machen hab lassen ist keine BMW-Werkstatt, sondern eben das Autohaus, in dem ich den BMW gekauft habe (war ein Gebrauchtwagen).

Bei der BMW-Werkstatt ist (mehr oder weniger) alles in Ordnung. Von denen habe ich eine Rechnung in Höhe von 53€ für's überprüfen bekommen. Aufgrund des Ergebnisses bin ich allerdings in "meine" Werkstatt gegangen, weil die mir vor 5 Monaten eben die neue Zündspule rein haben.

Nachtrag: In "meiner" Werkstatt werden die Werte wohl nicht komplett angegeben. Dort ist der Punkt "Werkstattarbeiten" als überpunkt mit Preis, und darunter eben die im 1. Post genannten Arbeiten, jedoch ohne "Einzelwerte"

Nachtrag 2: Im Endeffekt geht es mir nicht unbedingt nur um den Preis, sondern um die Arbeit selbst. Fehlerspeicher auslesen und löschen, obwohl dieser schon zweifach ausgelesen wurde, ohne Befund. All das "vorher" testen, ohne sich mal die Zündkerze als erstes anzuschauen, die eigentlich vermutlich das simpelste wäre und von mir auch noch als wahrscheinliche Problemquelle angegeben wurde.

Ist denn ein Kompressionstest notwendig, BEVOR man die Zündkerze überprüft? Falls nein, wieso machen die das, und wieso muss ich das bezahlen?! 
 

Damit komme ich dann schonmal auf 2, bzw. 3 Tätigkeiten, die durchgeführt wurden, aber nicht notwendig waren. Und ich weigere mich wehement, mit meinem Azubigehalt sowas zu bezahlen, weil die Werkstatt meint, sie kann mich hintergehen. 
(Wäre nicht das erste mal, deswegen frag ich ja auch hier. Angefangen vom absichtlichen verzögern der Reparatur um die Gewährleistung zu umgehen bis Rechnungen für Teile, die zwar Eingebaut wurden, allerdings nicht das Problem gelöst haben und durch einen neuen Motor nichtmal mehr bei mir im Auto vorhanden sind. Beweisen konnte ich nur nie etwas.)

Bearbeitet von: D4ngrs am 29.11.2016 um 19:43:21
Performances
Warum die Arbeiten "gemacht" (wurde es wirklich gemacht, Nachweis?) werden? Weil es Geld bringt!
Was glaubst du was in den Werkstätten so alles abläuft, auch bei BMW Vertragshändlern ... da würden hier einige, unwissende im Strahl kotzen.
Auch was mit den Autos alles getrieben wird!
 
uli07
Dein großes Problem ist erstmal das du in mehreren Werkstätten rumsaust.
Wenn zu mir ein Kunde kommt und sagt das die Kerze vom 2ten Zylinder kaput ist und er die tauschen sollte bekommt er von mir zur Antwort das wenn er das alles weiß könnte er das auch gleich selber machen. Entweder ich arbeite einen fehlerplan ab und bekomme den bezahlt oder er soll in eine andere Werkstatt fahren. Und Kunden die mir sagen das der Fehlerspeicher auch schon ausgelesen ist denen sage ich das der der ausgelesen hat dann ja auch weiß was er reparieren hat. Solche Internetschlauschrauber liebe ich über alles.
D4ngrs
 

Dein großes Problem ist erstmal das du in mehreren Werkstätten rumsaust.
Wenn zu mir ein Kunde kommt und sagt das die Kerze vom 2ten Zylinder kaput ist und er die tauschen sollte bekommt er von mir zur Antwort das wenn er das alles weiß könnte er das auch gleich selber machen. Entweder ich arbeite einen fehlerplan ab und bekomme den bezahlt oder er soll in eine andere Werkstatt fahren. Und Kunden die mir sagen das der Fehlerspeicher auch schon ausgelesen ist denen sage ich das der der ausgelesen hat dann ja auch weiß was er reparieren hat. Solche Internetschlauschrauber liebe ich über alles.
(Zitat von: uli07)


 
Ich glaube, du verstehst nicht ganz. Und sachlich können wir auch bleiben.

Kurz nochmal für dich:
Im Mai 2015 habe ich den BMW gekauft, in einem OFFENEN Autohaus. Im August 2015 war der Motor kaputt. Durch Kulanz habe ich dann im Dezember 2015 einen neuen Motor bekommen. Gerade wegen der Kulanz hat das OFFENE Autohaus meinen Wagen in die Örtliche BMW-Vertragswerkstatt gebracht, welche dann den Motor auch eingebaut hat. Richtig, ICH hab das Auto nicht rumgeschickt, sondern die Werkstatt hat es dort hin gebracht.  

Soweit, so gut: Da ich von der BMW-Werkstatt Garantie bekommen habe, darf/soll in diesem Zeitraum laut eigenen Angaben das OFFENE Autohaus nichts am Motor machen. Im Juni 2016 habe ich eine neue Zündspule im OFFENEN Autohaus einbauen lassen (Fällt nicht in den Garantieteil vom Motor). Jetzt lief eben der Motor seit einiger Zeit eben unruhig. Mit Absprache des OFFENEN Autohauses sollte ich sicherheitshalber die BMW-Vertragswerkstatt konsultieren, die den Motor eingebaut hat, also auch die Garantie vergeben hat. Warum? Es könnte ein Problem mit dem Motor sein, also Garantiefall.

Ich erwähne hier nur kurz ein Telefonat: Ich ruf also bei meinem OFFENEN Autohaus an und frage: "Der Motor läuft unrund. Soll ich deswegen zu euch, oder wegen der Garantie zur Werkstatt, die den Motor eingebaut hat?" - Offenes Autohaus antwortet: "Geh zur BMW-Vertragswerkstatt. Die haben den Motor eingebaut und geben darauf Garantie, nicht wir."Soweit verstanden? Also weiter im Text:

BMW-Vertragswerkstatt überprüft den Motor, sagt mir Zündspule und -kerze von Zylinder 4 sind hin. Daraufhin habe ich denen gesagt, dass ich genau diese Spule erst vor (zu dem Zeitpunkt noch) 5 Monaten beim OFFENEN Autohaus hab machen lassen. Die Antwort der BMW-Vertragswerkstatt war, dass ich dann in das OFFENE Autohaus soll und das dort reklamieren. Ich also beim OFFENEN Autohaus angerufen und denen erläutert, dass die BMW-Vertragswerkstatt gesagt hat, Zündspule und Zündkerze Zylinder 4 müssen ausgetauscht werden. Auch hab ich mit dem OFFENEN Autohaus abgeklärt, dass das im Juni auch Zylinder 4 war, also das "neue" Teil hin ist.

Das OFFENE Autohaus haut daraufhin erstmal irgendwelche Tests raus, statt erstmal das "einfachste" zu überprüfen und "stellt" fest, dass nur die Zündkerze gewechselt werden muss. Und Fakt ist, dass eben der TÜV keinen Fehler im Speicher hatte, und auch nicht die BMW-Vertragswerkstatt, zu der ich WEGEN DER GARANTIE vom OFFENEN Autohaus hingeschickt wurde.

Ich "saue" also nicht in mehreren Werkstätten rum, ich werde wegen Garantie / Reklamation rumgeschickt. Oder auch, weil sich keiner Verantwortlich fühlt. 
Haraldl
Ich frage mich wie wir Dir hier helfen können. Problem ist ja wohl, daß du hier zwischen den Stühlen sitzt (der Offene und  der Freundliche) und nicht recht weißt wie Du damit umgehen sollst. Da hier niemand die Verträge kennt und wohl die wenigsten Jurist sind werden Dir hier die wenigsten einen rechtssicheren Rat geben können. Da müßtest Du zum Anwalt wo Du ganz schnell mehr Geld versenkt hast als die 400 Euro, zumindest ohne Rechtsschutz. Und das mit sehr fragwürdigen Erfolgsausichten. Ärgerlich sind die 400 Euro vielleicht, rechtlich angreifbar wohl kaum.

Versuche, Dich über den Motor auf Kulanz zu freuen und die 400 Euro als Lehrgeld zu verbuchen. Da gibt es weitaus Schlimmeres.
joecrashE36
Achs so.. Aus Deinem Text geht nicht hervor, ob es eine BMW zertifizierte Werkstatt ausgeführt hat. sorry, mein Fehler.

Bei Leistungen, die von der Garantie bezahlt werden, wird sicher gerne  mal mit "Kanonen auf Spatzen" geschossen..
Oft wird aber auch die technische Unwissenheit  der Kunden ausgenutzt um von der eigentlichen Gewährleistungspflicht der Händler
auf die Garantie umzuleiten.Deshalb sollte eigentlich immer zuerst "neutraler" Rat eingeholt werden.
Denn nicht jeder Händler kann über alle Schwachstellen eines jeden Fahrzeugs Bescheid wissen. 

Nur Meine Gedanken...
 
Amstrong
Wenn ich das richtig verstehe.

Der Freie Händler hat den Motortausch bei BMW in Auftrag gegeben?

Somit ist er für alle Angelegenheiten DEIN Ansprechpartner.
Wie er nun Haftungsansprüche an BMW stellt soll nicht dein Problem sein.

BMW fungiert hier nur als Subunternehmer.

Wenn ich dir nun richtig Folgen konnte.
D4ngrs
Er hat praktisch den Kulanzantrag eingereicht. Mehr ist mir da allgemein nicht gesagt worden. Ich vermute, dass Kulanzanträge, vor allem bei einem neuen Motor, direkt von BMW durchgeführt werden? Ich denke nicht, dass BMW selbst einen Austauschmotor an irgendwelche Werkstätten liefert, die nicht zu BMW gehören.
joecrashE36
Natürlich, jeder kann einen Motor aus dem Ersatzteilkatalog bestellen .
Die Frage ist : Wurde tatsächlich ein neuer Komplett-Motor eingebaut oder nur ein "Teilersatz".
bestehend aus Block mit Innereien und Zylinderkopf. Dann wurde die Ansauganlage und Peripherie vom alten übernommen.
volkan143
Servus, ich bin Versicherungskaufmann. Eine ordentliche Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte deinen Fall abdecken. Nennt sich dann Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht im Verkehrsbereich.
Pug
 

Wenn ich das richtig verstehe.

Der Freie Händler hat den Motortausch bei BMW in Auftrag gegeben?

Somit ist er für alle Angelegenheiten DEIN Ansprechpartner.
Wie er nun Haftungsansprüche an BMW stellt soll nicht dein Problem sein.

BMW fungiert hier nur als Subunternehmer.

Wenn ich dir nun richtig Folgen konnte.
(Zitat von: Amstrong)


  das ist der springende punkt, das autohaus ist dein vertragspartner und du hast dich leider einspannen lassen. (als wärst du der auftraggeber, der dann auch die rechnug erhält!)
du machst deine gewährleistungsansprüche beim autohaus geltend und wie bzw. wen das autohaus mit der instandsetzung beauftrag kann dir egal sein.
das würde ich dem autohaus schriftlich mitteilen.