Hinweis: Du musst Dich registrieren wenn Du einen Beitrag verfassen willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos.


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
TouringMR
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 30.05.2011 um 09:30:40 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo,
trotz langer suche bin ich nicht fündig geworden.

Meine Frage ist folgende: Ich habe in meinem Touring ein Sportlenkrad und Federn verbaut, beides natürlich eingetragen.
Nun sind aber noch alus in 8x17 dazugekommen, die ich auch gern eingetregen hätte.

Die eigentlliche Frage: Wenn ich die Alus eitragen lassen, muss ich dann Lenkrad und Federn NOCHMAL abnehmen lassen und bezahlen oder muss ich nur für die Felgen löhnen???

Mfg

Bearbeitet von: LatteBMW am 30.05.2011 um 09:30:40
cheataa
Musst nur für die Felgen zahlen!

Diese werden ja geprüft im "Istzustand", Also mit der Tieferlegung und wenn relevant mit dem Lenkrad!

MfG Andy
v2x
hi,das war bei mir anders!da sich die gutachten immer auf ein orig.serien fahrzeug beziehen, musste mein fahrwerk mal mit begutachtet werden obwohl es schon eingetragen war...
am besten einfach mal beim tüv anrufen und nachfragen...
mfg
Old Men
Teile die einmal eingetragen sind, werden nicht nochmal abgenommen. Voraussetzung, du hast nichts geändert.
lowspot
Zitat:


Teile die einmal eingetragen sind, werden nicht nochmal abgenommen. Voraussetzung, du hast nichts geändert.

(Zitat von: Old Men)




Ist so nicht ganz richtig.

Ich habe meine Felgen nach dem Fahrwerk eintragen lassen.
Es wurde ein sog. "Kombination-Eintrag" gemacht, da sich ein Gutachten immer auf den Serien-zustand eines Fahrzeugs bezieht. Der TÜV Prüfer hat mir damals geraten, dass ich bein nächsten Fahrzeug erst die Felgen, und dann separat das Fahrwerk eintragen lassen soll - ". . . so machen das die Polofahrer auch alle."

Du musst das Fahrwerk natürlich an sich nicht mehr abnehmen lassen, aber die Felgen werden dann unter den Gesichtspunkten des geänderten Fahrwerks eingetragen.

Änderst Du das Fahrwerk, ist der Eintrag der Felgen hinfällig.

Gruß