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T H E M A     R Ü C K B L I C K
Phil21
Hauptthema:
Hi
Wurde gestern abend von der PI angehalten.
Hatte an meinem Heck leider keine Reflektoren angebracht (Fahrzeug besitzt Klarglas Rückleuchten ohne Reflektoren). Fahrzeug wurde so vor 8 Monaten gekauft und auch der TÜV wurde kurz danach gemacht. Seitdem wurde an dem Fahrzeug nichts mehr geändert. Jetzt haben mir die netten Herren n Grün folgende Strafen (nur wegen den fehlenden Reflektoren) auferlegt:
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Vorstellen des KFZ beim Zulassungsamt
3 Punkte
90 Euro Strafe

Ist dies überhaupt rechtens ?
Habe eine Rechtsschutzversicherung und schon daran gedacht, Einspruch einzulegen. (Wegen der überhöhten Strafe).
Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun ?
Fahrzeug darf keinen Meter mehr bewegt werden

Mfg
Christian Sch.
Das ist schon okay so. Natürlich KANN ein Polizist es bei einer Verwarnung belassen, muss er aber nicht.

Der §19 StVZO regelt eindeutig, dass bei Änderungen am Fahrzeug, die zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führen können die Betriebserlaubnis erlischt. Damit ist der Polizist im Recht und ein Rechtsstreit würde die Sache nicht ändern, nur teurer machen. Ob beim Tüv damals die Reflektoren auch fehlten (und er es übersehen hat) oder ob der Vorbesitzer welche mit Doppelklebeband dabei hatte ist dabei egal.

An deiner Stelle würde ich mir schnell Reflektoren kaufen, den Mangel beseitigen und dann kannst du ja wieder weiter fahren. In Zukunft hilft dann nur das Auto vorschriftsmäßig lassen oder in so einem Fall wenigsens Reflektoren im Handschuhfach zu haben und sie schnell drauf zu kleben.
violett
Also das ist nicht schlecht! Jetzt nicht für dich, das ist ziemlich scheisse für dich!

Aber wenn man den Leuten mit ihren Klarglaslauchten oder den Bikern beim TÜV immer erzählt, ihr braucht auf jeden fall Rückstrahler, kriegt man meist die Antwort "die sehen so scheisse aus" blabla usw....sowas brauch ich nicht....

Wenn man da jetzt noch in der probezeit steckt wird das richtig heftig
E36-Freak
Einen Gefährdungstatbestand nach der neuen FZV aus dem nicht Vvorhandensein der Rückstrahler bei Rückleuchten herzuholen halte ich persönlich für recht weit hergeholt...ebenso die Untersagung der Weiterfahrt
Klaush.
Wie manche immer meinen, nur weil das Auto Tüv hat is alles rechtens.
violett
Zitat:


Einen Gefährdungstatbestand nach der neuen FZV aus dem nicht Vvorhandensein der Rückstrahler bei Rückleuchten herzuholen halte ich persönlich für recht weit hergeholt

(Zitat von: E36-Freak)




Das geht schnell: Die Kiste steht nachts auf der Landstraße oder noch besser auf der Autobahn, beide Schlußleuchten defekt oder komplette Elektrik nicht funktionsfähig....

Ich bin schon öfters Nachts auf Mofas und ähnliches "aufgelaufen" bei denen kein Rücklicht funktionierte und ich möchte nicht wissen was passiert wär wenn die keine Rückstrahler gehabt hätten!!

Untersagung der Weiterfahrt am Tag ist etwas heftig
Christian Sch.
Zitat:


Einen Gefährdungstatbestand nach der neuen FZV aus dem nicht Vvorhandensein der Rückstrahler bei Rückleuchten herzuholen halte ich persönlich für recht weit hergeholt...ebenso die Untersagung der Weiterfahrt

(Zitat von: E36-Freak)




Am Tage ist es wirklich fraglich. ob es eine konkrete Gefährdung gibt und eine untersagung der Weiterfahrt okay ist. Das halte ich für etwas viel... Aber ein 19(2)-Fall ist es auf jeden Fall, denn durch die fehlenden Rückstrahler könnten im dunkeln (geparktes Fahrzeug) Leute gefährdet werden. Also ist die BE durch veränderung der Leuchten erloschen und es ist fahren ohne BE.
Phil21
Hab sogar noch originale Bilder wie er zum TÜV ist und da waren auch keine dran. Wozu bezahle ich denn dann die 45 Euro TÜV? Die sind doch dafür da Mängel festzustellen. Dann hätte ich die Plakette von Anfang an net bekommen dürfen.
Jeder lacht sich darüber kaputt. Sogar der TÜV Prüfer (anderer) sagte das das lächerlich sei (25 Euro und ne Mängelkarte hätten locker gereicht).
daniel.krueger
Man muß in letzter Zeit leider immer mehr feststellen, daß der Polizei in solchen Fällen jegliche Verhältnismäßigkeit verloren gegangen ist und es scheinbar nur noch garum geht, in möglichst hohem Maße zu kassieren.
Wenn Du wirklich dagegen vorgehen willst, dann würde ich an Deiner Stelle argumentieren, daß die Reflektoren beim Einbau der Rückleuchten montiert wurden und danach wegen verschlissenem Klebeband abgefallen sein müssen. In diesem Falle wäre es zwar immernoch ein Mangel, der mit einem Verwarngeld geahndet werden könnte, aber die Betriebserlaubnis wäre nicht erloschen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setzt immer eine bewußte unzulässige Veränderung des Fahrzeuges voraus, Verschleiß kann dagegen niemals zum Verlust der Betriebserlaubnis führen. Die Polizei müßte Dir also rein theoretisch ersteinmal nachweisen, daß die Reflektoren nicht montiert waren und das dürfte kaum möglich sein. Wie ein Richter die Angelegenheit im Zweifelsfalle beurteilt, steht natürlich auf einem anderen Blatt, das kann ich auch nicht beurteilen.
Christian Sch.
Zitat:


Wenn Du wirklich dagegen vorgehen willst, dann würde ich an Deiner Stelle argumentieren, daß die Reflektoren beim Einbau der Rückleuchten montiert wurden und danach wegen verschlissenem Klebeband abgefallen sein müssen. In diesem Falle wäre es zwar immernoch ein Mangel, der mit einem Verwarngeld geahndet werden könnte, aber die Betriebserlaubnis wäre nicht erloschen.
(Zitat von: daniel.krueger)




Das ist eine gute Idee. Darauf bin ich gar nicht gekommen.

Ansonsten ist es leider so, dass viele Polizisten so hart wie möglich vorgehen um möglichst viel Geld in die Kasse zu bringen. So läuft das halt in unserem Land.

@Phil21:
Die Frage nach dem sinn der 45 Euro Gebühr bei solchen Prüfern ist gerechtfertigt. Es gibt leider immer wieder Prüfer die keine Ahnung oder keine Lust haben. Ich muss sagen, ich habe fehlende Strahler auch schon durchgehen lassen, allerdings dann als geringen Mangel, so dass der Fahrer weiß, dass es nicht okay ist und sich da nicht rausreden kann.
Krümelmonster1972
Bei mir wars auch nur ein geringer Mangel beim TÜV . Ich habe mir jetzt aber wieder andere eingebaut .
Die Folgen finde ich aber auch schon sehr überzogen .

MfG .
E36-Freak
naja ob der Richter Dir glaubt das beide Reflektoren abgefallen sind und Du es nicht gemerkt hast, vage ich mal stark zu bezweifeln. Ich denke nicht, das der angeführte Vorwurf der Polizei in Deinem speziellen Fall zutreffend ist.
violett
Kleiner Tip, wenn du mal so ein Rücklicht in der Hand hast, sieh mal nach bei den ganzen Genehmigungszeichen, wenn da ein "IA" steht, haben die leuchten auch Rückstrahler! :-)))
Old Men
Ich sehe die Sache so : Wenn die Polizei dich hätte weiterfahren lassen, dann hättest du mit Sicherheit trotzdem keine Rückstrahler (Reflektoren) nachtäglich angebaut. Finde die Strafe auch etwas überteuert, aber rechtens.
daniel.krueger
@ Old Men:

Deshalb gibt es in solchen Fällen i.d.R. eine Mängelkarte, dann muß der Fahrer bzw. Halter nachweisen, daß der Mangel behoben wurde.


@ E36-Freak:

Ob der Fahrer/Halter das Abfallen der Reflektoren in dem von mir konstruierten Falle bemerkt hätte oder nicht, wäre für die Frage, ob die Betriebserlaubnis erloschen ist vollkommen belanglos. Es kommt hier auschließlich darauf an, ob der Richter "glaubt," daß mal weche dran waren oder nicht. Nach meinem Rechtsverständnis kann der Beweis, daß es sich nicht so abgespielt hat jedenfalls nicht erbracht werden und daher müßte der Fall eingestellt werden, wie Du schon sagtest sieht die Realität aber leider oftmals anders aus.
Phil21
Vor allem haben die gleichen Polizisten 2 Wochen voher nen anderen von uns angehalten. Der hatte auch keine - Strafe waren 25 Euro + Mängelkarte. Sag ma, machen die Typen die Preise und Stafen wie se wollen ????
daniel.krueger
Bei Ordnungswidrigkeiten liegt es generell im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob er den Verstoß überhaupt verfolgt oder nicht und wenn ja, ob er die maximal zulässige Strafe oder eine niedrigere verhängt.
E36-Freak
Denke es ist Begründungssache...wie oben schon geschrieben...und wie eng man das ganze sieht...ob das Gericht dieser Begründung allerdings folgt, steht sicherlich auf einem anderen Blatt

meine Meinung dazu hatte ich ja bereits geschrieben
Christian Sch.
...am einfachsten ist es immer, wenn das Auto den Vorschriften entspricht. Dann kann es keinen Ärger geben und man muss sich keine Gedanken über die Höhe der Strafe machen.
Phil21
naja, ich schalte nen anwalt ein - wegen tüv, minderschwerer fall usw. selbst ein polizist bei uns hat gesagt das dies mehr als übertrieben ist.
Krümelmonster1972
Lass mal was von Dir höhren wenn die Sache durch ist .

MfG .
Christian Sch.
Zitat:


naja, ich schalte nen anwalt ein - wegen tüv, minderschwerer fall usw. selbst ein polizist bei uns hat gesagt das dies mehr als übertrieben ist.

(Zitat von: Phil21)




Viel Erfolg. Ich hoffe, dasses klappt. Wäre halt nur die Möglichkeit den Sachbearbeiter bzw. später den Richter zu überzeugen, dass die Reflektoren abgefallen sind. Wenn aber entschieden wird, dass sie bewußt weggelassen wurden, dann ist leider die Strafe genau das, was in diesem Fall zu erwarten ist.
Phil21
nee, zeig die Bilder das er so beim TÜV war. kenn mich net aus und dafür ist der TÜV da. Fahrzeug wurde so gekauft vom Händler mit neu gemachten TÜV. Leg auch noch originale Bilder dazu. Also hat der TÜV Prüfer geschlampt.
Christian Sch.
Zitat:


nee, zeig die Bilder das er so beim TÜV war. kenn mich net aus und dafür ist der TÜV da. Fahrzeug wurde so gekauft vom Händler mit neu gemachten TÜV. Leg auch noch originale Bilder dazu. Also hat der TÜV Prüfer geschlampt.

(Zitat von: Phil21)




Da hast du teilweise recht, teilweise aber auch nicht. Nicht der Prüfer ist für den Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich, sondern du. Dass ein anderer einen Fehler gemacht hat, verbesser die Sache dabei überhaupt nicht. Das wäre so, als würdest du zwei mal besoffen mit dem Auto angehalten werden. Das erste mal hast du glück und die Polizei merkt nichts. Das zweite mal musst du pusten und der führerschewin ist weg. Dann würdest du also versuchen zu argumentieren, du bist unschuldig, weil der Polizist beim ersten Mal den Alkohol nicht gemerkt hat....

So geht es leider nicht. Natürlich kannst du gegen den Prpfer vorgehen. Das ist dein gutes Recht. Dann kreigt er eine Verwarnung von seiner technisch Leitung und du bist die Plakette wieder los und kriegst die alte, ungültige von damals wieder und einen korrigierten Bericht mit erheblichen Mängeln.

Ich denke nicht, dass du das willst. Ich würde eher in Richtung verloreren Reflektoren vorgehen. Da häst du gute Chancen, wenn dir geglaubt wird. Du bist ja so lange unschuldig, bis man dir das gegenteil beweisen kann. Reichst du natürlich das Foto mit ein, beweist du dir selber das Gegenteil *g*
violett
Ja vorallem kommt das sehr gut....

Sich zuerst beim TÜV,Dekra,usw beschweren dass die deine Rückstrahler "Übersehen" haben und gleichzeitig beim Rechtsanwalt bzw. Richter angeben du hast sie verloren.... klingt sehr überzeugend :-)))

Ich hab hier zig Jungs die kommen zum TÜV haben selbstklebende Rückstrahler im Handschuhfach, machen die kurz für die Untersuchung hin und danach gleich wieder an Ort und Stelle weg!! So ist das Auto, zumindest für 10 minuten regelkonform!!

Du kannst da einfach keinem was nachweißen, weder dem TÜV noch sonst wem, das sind alles Momentaufnahmen!!! Bei der Polizei waren sie nicht dran, das ist einfach fakt!! Was dann ein Richter in der Verhandlung draus macht, musst du einfach abwarten!!
Christian Sch.
Zitat:



Ich hab hier zig Jungs die kommen zum TÜV haben selbstklebende Rückstrahler im Handschuhfach, machen die kurz für die Untersuchung hin und danach gleich wieder an Ort und Stelle weg!! So ist das Auto, zumindest für 10 minuten regelkonform!!


(Zitat von: violett)




Genau solche Leute kenne ich auch genug. Die haben die Strahler im Handschuhfach oder auf der Werkbank und legen die halt bei der HU auf den Sitz. Natürlich kann man sie auch mit Tape anheften und wieder abziehen, aber das ist ja recht witzlos. Aber jedem dieser Leute ist klar, dass eine Polizeikontrolle ein Problem sein kann, wenn die ihm was böses wollen.
violett
Eben genau deshalb denk ich dass die Aussage "die sind beide einfach so mal schnell abgefallen" einen jeden Richter ziemlich kalt lässt. Hör ich solche Ausreden beim TÜV ja schon sehr oft!!


Bearbeitet von: violett am 25.08.2009 um 13:03:52
Christian Sch.
Zitat:


Eben genau deshalb denk ich dass die Aussage "die sind beide einfach so mal schnell abgefallen" einen jeden Richter ziemlich kalt lässt. Hör ich solche Ausreden beim TÜV ja schon sehr oft!!


Bearbeitet von: violett am 25.08.2009 um 13:03:52

(Zitat von: violett)




Natürlich glaubt der Richter ihm das nicht. Aber darum geht es in unserem Rechtssystem ja nicht. Es muss ja bewiesen werden, dass die Änderung schuld an der nicht Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs ist. Nur dann wäre es fahren ohne BE. Wenn er aber sagt, er hat erst einen verloren und dann war wohl der zweite auch irgendwann weg, ist die Chance groß, dass er nur ein Bußgeld dafür bekommt, dass die Lichtanlage nicht okay war und nicht wegen fahren ohne BE.
violett
Jou genau, das entscheidet dann der richter, ob er ihm abnimmt dass die Strahler dran waren oder nicht!

Ich würd mal abklären ob das irgendeine Rechtschutzversicherung übernimmt, sonst könnte es unter Umständen teuer werden!

Meinen Nachbar ham sie aufgehalten und jetzt lacht euch nicht tot!! Der hatte die ABE für sein Lenkrad nicht dabei, ca. 70Euro und 1 punkt! Der hat dann alles über den rechtsanwalt laufen lassen, die haben sogar einen gerichtstermin festgelegt, wo die Sache verhandelt werden sollte!
Christian Sch.
Das ist ja übel. Nur weil er sie nicht mitgeführt hat... Manchmal ist die Polizei schon hart drauf. Aber die brauchen halt auch Geld und vor allem Erfolgserlebnisse, wenn sie frisch dabei sind. Bei mir wollten sie letztes Jahr an einer gelben Ampel 75 Euro und 3 Punkte obwohl die Polizei die Ampel nicht mal richtig sehen konnte.... Aber man kommt halt schwer dagegen an.
Phil21
ja, komplettes Rechtschutzpaket ohne Selbstbeteiligung ist vorhanden
ThaFreak
Trotzdem vorher abklären, ob sie die Kosten in diesem speziellen Fall auch wirklich übernehmen!

Christian Sch.
Zitat:


ja, komplettes Rechtschutzpaket ohne Selbstbeteiligung ist vorhanden

(Zitat von: Phil21)




Das ist eine gute Vorraussetzung. Wenn du konkret gegen den Bescheid vorgehen willst, sollte die Rechtsschutz eigentlich bezahlen. Für Beratungsgespräche zahlt sie allerdings meistens nicht.