Hey,
also is schon mal richtig,dass du dich hoffentlich rechtzeitig bei der arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet hast,da allein bei verspäteter meldung eine 1 wöchige sperrzeit droht.
ob in deinem fall dann noch eine beispielsweise 12 wöchige sperrzeit droht ist die alleinige entscheidung deines jeweiligen sachbearbeiters.es ist immer so nen bisschen ermessenssache.normal ist aber,dass die berufe,die in deinem tagespendelbereich liegen,auch entsprechend wahrgenommenw erden müssen.dies ist der REGELFALL....ausnahmen gibt es immer.
wenn die arbeitsstelle nun aber nicht soo weit weg von dir ist und du durch die ablehnung die arbeitslosigkeit mutwillig herbeiführst,so könnte es probleme geben.ob es die dann auch gibt,ist ermessenssache des sachbearbeiters aus der leistungsabteilung.
du wirst dann einen sperrzeitfragebogen bekommen,indem du die gründe schildern kannst (mobbing etc).
Gruß Flo
p.s dies ist keine rechtsauskunft,da sperrzeit ein heikles thema ist und es teilweise überall mit leichten abweichungen gehandhabt wird.
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Mein 3er :)