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Mr.Vato
Hauptthema:
Hallo liebe BMWler.

Ich habe mir im März einen e90 320i Schalter BJ. 2005, N46 zugelegt. Laufleistung nun 106.000km ca.

Da Händler gesetzlich an die Sachmängelhaftung gebunden sind und man als Privatperson im Vertrag mit einem Händler binnen der ersten 6 Monate nach Kauf vor Gericht grosse Chancen hat feste Bestandteile des Fahrzeugs wie Lenkung, Getriebe etc. Vom Händler reparieren zu lassen/ihn zu verklagen falls keine Einigung möglich ist, wende ich mich nun an euch.

Mangel 1: Seit 2 Tagen quietscht meine Lenkung, ich las viel darüber, vom Fetten einer Manschette an der Spritzwand bishin zur kompletten Erneuerung der Lenkung.

Mangel 2: lautes metallisches vibrationsähnliches Klappern beim Anlassen des Fahrzeugs, sowie anfahren im meist kalten Zustand. Mit zunehmender Fahrtdauer und Betriebstemperatur nimmt es ab/verschwindet ganz. Ortbar: etwa in der Mitte des Fahrzeugs, mit leichtem drall zum Heck.

Mangel 3: Wagen zittert/ruckelt beim Anfahren ab und an. Die Kupplung rutscht noch nicht durch, denke aber wird die erste noch sein. Gang 1 lässt sich gelegentlich nur dann einlegen wenn ich nocheinmal in den Rückwärtsgang oder den 2. Gang schalte. Größtenteils lässt sich aber alles normal schalten. Die restlichen Gängen sind jederzeit knackig und problemlos einzulegen.

Zudem würde ich gerne prüfen lassen ob ich Servoöl verliere.

Diese Mängel lasse ich mir per Meisterwerkstatt belegen, jedoch kommt hier nun meine Frage an euch: Könnt ihr mir genaue Knackpunkte zu jedem dieser Probleme nennen, auf die ich die Werkstatt ansetzen soll?

Wie ihr wisst weiß man leider nie wie gut eine Werkstatt wirklich ist und bevor die mir 600 Euro Rechnung stellen für einen Durchcheck ins Blaue hinaus, würde ich dort meine Anliegen lieber konkretisieren. Also: Wo sollen sie nachschauen, was ist oft kaputt.

Ich wäre euch für Infos diesbezüglich sehr dankbar! Bitte nur fachkundige Antworten von Leuten die aus Erfahrung und nicht aus 3. Hand sprechen.

Lieben Gruß

Alex

Bearbeitet von: Mr.Vato am 10.06.2015 um 10:47:45
joecrashE36
Zuerst den Händler/Verkäufer ansprechen.
Bei Sachmängelhaftung kann der entscheiden,wo die "Reparaturen" gemacht werden.
Aber Imho sind das keine, vor dem Kauf vorhandenen Mängel, sondern später aufgetretene.
Es könnte schwer bis unmöglich werden das dem Händler auf's Auge zu drücken.
Hast Du eine Gebrauchtwagengarantie ?
Performances

Es könnte schwer bis unmöglich werden das dem Händler auf's Auge zu drücken.

Da er noch innerhalb der Frist ist ... muss der Händler es beweisen , es ist also eher andersherum . Soll er dir erst einmal nachweisen, dass es beim Kauf nicht schon war :).

Dein erster Gang sollte zum Verkäufer sein , wie geschrieben wurde .
Wenn du es jetzt auf eigene Faust machen lässt, kann es sein, dass du später die Kosten tragen darfst .
joecrashE36
Es war auch auf später eingetretene Mängel bezogen,denn der Händler wird sich auf die Mängelfreiheit
bei der Übergabe festlegen und mauern.
Z.B. Wenn der Verlust des Servoöls bereits bei der Übergabe bestand, dann wäre jetzt nach 3 Monaten die Lenkung
definitiv leer/defekt.
Die rupfende Kupplung tritt wohl beim E90 öfter auf.( keine Gewährleistung auf Verschleißteile )
Falls das "vibrieren" und das "metallische Geräusch" auch erst jetzt aufgefallen ist, na ?
Was hat der Halter bei der Übernahme des Fahrzeuges gemacht?
Einfach so ohne Prüfung mitgenommen ( mir egal, habe ja Gewährleistung ? )
Das wird sicher ein Interessantes Thema..
Mr.Vato
Hallo,
Lediglich die Mangelprüfung lasse ich selbst machen. Das ist mir schon klar. Die Frage war eher: wo sollte ich bei den vorhandenen Merkmalen suchen lassen. Spezifisch: quietschende, singende Lenkung und Servoöl sowie das klappernde Metallgeräusch im kalten Zustand.

Der Verkäufer kann unmöglich nachweisen das Servoöl erst nach dem Kauf verloren ging. Er hatte schon zum Kauf einen Servoschlauch erneuert, scheinbar aber war das nicht alles. Sichtbar ließ sich nichts prüfen beim Durchsehen der !Sichtteile! Auch das die Lenkung nicht schon beim Kauf leicht "sang" kann er unmöglich nachweisen. Im Gegensatz zu ihm habe ich einen Zeugen, der Händler selbst ist ja nie damit gefahren. Ich als Laie weiß überhaupt nicht was ein leichtes quietschen bedeutet, wenn es laut wird - wird man dann aktiv. Defakto: ich bekomme innerhalb von 6 Monaten bei einer normalen Fahrweise, von der man ausgeht, die Lenkung nicht zerstört. Da setzt auch die Sachmängelhaftung an. Wie ein Vorredner schon schrieb: bis zu 6 Monaten Frist muss der Händler mir nachweisen das ich den Defekt hervorgehoben habe. Das ist bei fast einheitlichen Urteilen unmöglich.

Es ging im Allgemeinen nur darum, wo ich meine Vertrauenswerkstatt ansetzen soll. Ob jemand hier im Forum Hinweise zu meinen besagten Mängeln nennen kann.
Bevor repariert wird, wird natürlich mit dem Resultat der Werkstatt dann eingesehen was Verschleiss und was fester Bestandteil des Fzg. ist. (Dies geht dann an den Händler mit Fristsetzung unter Nennung der Paragraphen und der Übernahme/Beseitigung der Mängel)

Zum Glück gibt es diese Gesetze, denn ich gehe zum Händler um mir ein korrekt intaktes Fahrzeug zu kaufen, einen Ansprechpartner zu haben. Da ist es Betrug es zu verkaufen, als wäre es mängelfrei, wenn man es nicht weiß.
(Kein Vertragshändler, aber mit festem Sitz). Ich verdeutliche nochmal: es war kein Kauf von Privat!



Bearbeitet von: Mr.Vato am 12.06.2015 um 11:41:29