Wenn die Teile nicht werkseitig auf deinem Fahrzeug verbaut sind, oder es eine offizielle Freigabe gibt, müssen die Teile eingetragen werden.
(Zitat von: ThaFreak)
Die Umrüstung eines X5 F15 auf das X5M F85 Bodykit ist ein Thema, bei dem die Betriebserlaubnis im Vordergrund steht. Grundsätzlich gilt, dass eine bloße Montage ohne Papiere (ABE/Gutachten) in der Regel nicht zulässig ist, da es sich um eine erhebliche Veränderung der Fahrzeugaußenhaut handelt.
Hier sind die wichtigsten Punkte zu deinen Fragen:
Zulassung des Bodykits: Ein einfaches "Montieren und Fahren" ist meist nicht erlaubt. Du wirst entweder eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) benötigen oder das Kit muss über ein Teilegutachten (§19.3) verfügen. In vielen Fällen ist eine Einzelabnahme durch einen Prüfer (z. B. TÜV, Dekra) notwendig, vor allem wenn der Hersteller des Kits keine ausreichende Dokumentation mitliefert. Achte beim Kauf unbedingt darauf, ob Papiere beiliegen.
Anpassung der Auspuffanlage: Die Anpassung des Endtopfs ist der kniffligste Teil. Wenn du auf die vier Endrohre (Doppelausführung) umrüsten möchtest, benötigst du in der Regel eine komplette, genehmigte Auspuffanlage (ES oder TÜV-geprüft) für den F15. Ein einfaches Anschweißen von "
X5M-Look" Endrohren an den serienmäßigen 30d Endtopf ist meist unzulässig, da der Unterbodenschutz und die Hitzeverteilung nicht passen. Achte darauf, dass die neue Anlage eine ABE oder ein Gutachten hat, das explizit für den F15 30d (N57-Motor) gilt, nicht nur für das X5M-Modell.
Da es hier um straßenrechtliche Zulassungen (StVZO) geht, ist eine Abstimmung mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen vor dem Kauf fast unumgänglich. Viel Erfolg bei deinem Projekt