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Beitrag von: tgwd Date: 21.01.2007 Thema: Nebelscheinwerfer mit Fernlicht koppeln ---------------------------------------------------------- Hallo Leute ! Hat schon mal jemand überlegt die Nebelscheinwerfer mit dem Fenrlicht zu koppeln ? Dürfte doch eigentlich dem TÜV egal sein. Weil fernlicht fährt man ja eh nur wenn man keine Blendet. Ich könnt mir vorstellen das das echt en coolen effekt gibt wenn man damit ne Lichthupe gibt. Man sollte das doch so machen können: Kabel von Fernlicht zum Nebelscheinwerfer ferlegen. Dazwischen eine Diode die den Strom nur in eine richtung fließen lässt. Nicht das wenn man mit Nebelscheinwerfer fährt man das Fernlicht an hat :-D Was meint Ihr ? |
Autor: Sonic17 Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey Coole Idee, wenn der TüV Sowas erlaubt, würde ich das durchaus auch bei mir so machen ! Abwarten was die Experten hier dazu meinen ;-) |
Autor: chris_s Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- dazu gabs schonmal nen trhead und auch ne anleitung. beim compact ist das relativ einfach. wurde anhand vom e30 erklärt. im treff wurde dies auch schon diskutiert, wenn ich mich recht entsinne. mfg chris |
Autor: ]ZD[ Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ui das würde mir auch gefallen, mal sehen, muss e erst noch NSW nachrüsten und sowieso selber nen Kabelbaum bauen, ob ich das irgendwie hinkrieg! |
Autor: Sonic17 Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nicht DU sonder WIR ;-) Mit dem Tollen Forum hier bekommt man alles hin ^^ |
Autor: ]ZD[ Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- *g* Aber vollenden muss es immer noch ich bzw mein Elektriker ;-) |
Autor: SaMö Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hm, ich möchte an dieser Stelle ordnungsrechtliche Bedenken äußern: Nach StVO §17 Abs. 3 dürfen NSW nur an sein bei: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein." Desweiteren ist dann sicherlich beim Umbau zu beachten, dass gemäß StVZO auch die entsprechende Beleuchtung in der Innenanzeige funktioniert (also Nebel- und Fernlichleuchtanzeige an!). Ansonsten wird wohl schon der TÜV meckern. Dann schauen wir in Verbindung mit §5 Abs. 5 StVO und dann finden wir auch die Stelle an dem überhaupt Signalzeichen, also "Lichthupe" gegeben werden darf: "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden." Wenn ich ehrlich bin, will ich nicht derjenige sein, der sich nachts zu Tode erschreckt, weil jemand mit der Varta Flakbeleuchtung durch den Wald kommt. Ich bin keine Verkehrsrichter, aber für den Fall das diese Geschichte durch den TÜV kommt, würde ich im Falle eines darauf basierenden Unfalls (was ja durchaus im Bereich des Möglichen liegt) keine 50 Cent auf ein positives Urteil für den Flakscheinwerfer vor irgendeiner gerichtlichen Instanz wetten. Der Unterschied liegt sicherlich in der Wahrnehmung, aber selbst bei intensivster Subsumtion der Verkehrgesetzlage sehe ich da keine Umsetzbarkeit... |
Autor: Crespo Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- irgendwo habe ich auch mal gelesen, wenn man die nebelscheinwerfer an hat und dann fernlicht anmacht, dann sollen die nebelscheinwerfer eigentlich ausgehen. kennt das jemand? |
Autor: ]ZD[ Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- @SaMö: Stimme dir da auch zu, dass das rein rechtlich wohl nicht erlaubt sein wird, aber ist ja jedem selber überlassen ob er sich darauf einlässt oder nicht, da brauchen wir ja jetz keine Diskussion anfangen, natürlich richtig dass du darauf hinweist :-) @Crespo: Also davon hab ich noch nie gehört, dass die nsw bei Fernlicht ausgehen sollen! |
Autor: chris_s Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: kenn ich auch. genauso wie, dass nsw erst mit abbelendlicht angehen dürfen. i.d.r. gehen sie aber schon bei standlicht. mfg chris |
Autor: Crespo Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: naja, da gibt es ja auch eine regelung. Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40 Zentimeter vom Umriss des PKW entfernt – sprich soweit nach innen versetzt -, muss auch das Abblendlicht mitbrennen. Andernfalls genügt es, dass die Begrenzungslampen („Standlicht“) mitbrennen Bearbeitet von - crespo am 21.01.2007 16:53:33 |
Autor: schustel Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- fernlicht kann man so viel haben wie man will siehe lkw die ja auch viele scheinwerfer auf dem dach haben heizen |
Autor: SaMö Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Was auch nicht legal ist - diesen Passus, "was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt" kann man ja "leider" nicht so im Straßenverkehr umsetzen. ;) Der Coca-Cola Truck wird sicherlich irgendwann mal von einem Dorfpolizisten rausgezogen... |
Autor: Crespo Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: die dürfen sich soviele lichter aufs dach bauen wie sie wollen, es dürfen aber nur 2 davon dann leuchten. |
Autor: SaMö Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich seh schon die Schlagzeile... Coca-Cola Truck durchbrach Straßensperre bei Kritzmow - Polizei vermutet Fluchtweg des "Flakscheinwerfer-Monsters" Richtung Polen. |
Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sinnlose Postings in den Fachbereichen sind verboten, bitte haltet euch auch daran. |
Autor: Nicore Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei den älteren Peugeots ist das doch so das die unteren Nebellampen beim Fernlich angehen... das ist das serienmäßig da unten drin und nicht in den Hauptscheinwerfern. Den Umbau stelle ich mir relativ leicht vor, habt mich auf ne gute Idee gebraucht. Da ich öfter auf unseren Zeltplatz fahre mache ich dort bei den Waldwegen so oder so die Nebler an, nicht wegen der Fernsicht (bringt ja eh nich viel) sondern wegen der seitlichen Ausleuchtung am Strassenrand bzw. im Strassengraben. BMW Team Oberhavel |
Autor: tgwd Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Holla ! Wenn das kein Feedback ist. Also ich denke dem TüV oder der Rennleitung sollte das nicht "auffallen" bzw. es ist ja keine Gefährdung. Nicore wie denkst du könnte man das verkabeln ? |
Autor: Limo320 Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich würde alles über nen extra Schalter legen ( wegen Tüv ) dann mit nem Relai und Speerdioden vom Fernlicht zu den NSW gehen ;-)) Werde das bei Gelegenheit auch nochmal machen,hatte das mal bei meinem Mazda 323F GT,nur mit 4 NSW! |
Autor: tgwd Datum: 21.01.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- gut man könnte das ja auch mit steckverbindern machen. Dann kann man die Brücke einfach entfernen wenn man es muss. Was für Dioden brauch ich da genau ? die hier Bearbeitet von - tgwd am 21.01.2007 22:33:15 |
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