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Good Year Eagle F1 GS-D3 mit 245/35 auf 10Jx17 - 3er BMW - E36

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Beitrag von: Der_Heiler
Date: 10.08.2004
Thema: Good Year Eagle F1 GS-D3 mit 245/35 auf 10Jx17
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Hallo,

hat jemand so eine kombination? Bzw. eine Freigabe dafür?!



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BMW TEAM Oberhavel
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Antworten:
Autor: AndyW
Datum: 10.08.2004
Antwort:
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Was meinst Du mit Freigabe? Ich hab mir heute neue aufgezogen! 10x17 mit 245/35 ist doch normal!?

Bilder vom Umbau
Autor: Der_Heiler
Datum: 12.08.2004
Antwort:
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Ach ja?! dann werd ich mal nen bissl auspacken wo mein Problem liegt.

Good Year gibt diese Reifen nur bis 9,5 Zoll frei. Das Problem ist, das auch die Normwerte des Tüv besagen, das ein 245er Reifen maximal bis 9,5 Zoll Normbereich freigegeben ist.

Ein Eintragung für meine Felgen bekomme ich nur wenn ich einen Prüfbericht des Felgenherstellers verzeige. Und das ist eben nicht möglich.

Das soll aber nicht heissen, das keine 245 auf eine 10" Felge dürfen. Schlimmer noch ich muss sogar diese Kombination fahren. Allerdings mit einem Reifen der für diese Kombination freigegeben ist. (z.B. Toyo Proxes)

Demnach bist du also theoretisch derbe am A**** wenn dich die Grünen erwischen und schlechte Laune haben. Bei einem Unfall brauchst du gar nicht erst zu Versicherung zu dackeln... usw. usw. usw.

Wie siehts denn mit der Eintragung aus. Bei nem Kumpel steht aus diesem Grund der Name des Reifernherstellers im Fahrzeugschein. :( Ist das bei dir / euch auch so :O

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BMW TEAM Oberhavel
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Autor: Starcrunch
Datum: 12.08.2004
Antwort:
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Das mit dem Reifenhersteller is doch normal.
Das steht ja sogar bei meinen Serien Socken drin.
Wenn das nicht erlaubt wäre, würdest du doch nicht schon Komplettsätze in der Größe kriegen oder meinst du nicht?
Im übrigen, sind die Toyo Gummis garnicht übel.
Werd die bei mir wohl auch wieder drauf machen.


....Und is der Berg auch noch so steil, a bissl was geht allerweil....
Autor: Der_Heiler
Datum: 12.08.2004
Antwort:
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Du hast glaube ich nicht verstanden was ich meine. Die Good Year dürfen nicht auf ner 10 gefahren werden. Die Toyos schon.

Es sind beides 245 (logisch). Ich bezweifle, das bei "Seriensocken" der Hersteller der Reifen drin steht. Ich glaube das ist nur der Fall wenn die Felgen/Reifen-Kombination ausserhalb der norm ist. Also <9,5" bei 245er.

Man beachte, die Verwendung der Bezeichnungen RAD , REIFEN und FELGE !!!!!!!

Jetzt du : ;-)

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Autor: autobahnraser83
Datum: 12.08.2004
Antwort:
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@Der_Heiler: nicht ganz! Der Reifenhersteller wird sehrwohl im TÜV-Prüfgutachten vermerkt und wird demnach auch in den Fahrzeugschein übernommen - selbst bei solch "gewöhnlichen" Breiten wie 8x17" mit 215/45...
Wenn also eine Abnahme verlangt wird (bei allen nicht serienmäßig zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen), so wird auch der Reifenhersteller erfasst, bzw. auf die im Teilegutachten zugelassenen Reifenhersteller verwiesen - was einer Auflistung gleich kommt.
Das Goodyear die Reifen nur bis 9,5" zulässt ist mir ein wenig unbegreiflich, wird aber sicherlich aus Gewährleistungsgründen resultieren...

MfG

Autor: Starcrunch
Datum: 12.08.2004
Antwort:
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Glauben heißt nicht wissen Kollege.
Meine Serienreifen sind nicht nur mit der Größe von 225/50 16 im Fahrzeugschein drin, sondern auch die Hersteller.
Nämlich Goddyear, Dunlop, Pirelli und Bridgestone.
Denkst ich kann nicht lesen oder wie?
Ich der A Klasse meines Opas ist der Hersteller der Reifen auch vorgeschrieben.

Und wenn du die andere Räder eintragen lassen willst, dann wird der Hersteller mit dem du beim TÜV vorfährst auch eingetragen.

Bei Motorräder ist das durchaus auch so. Wenn man da n anderen Hersteller fahren will, liefert dieser ein Gutachten mit, welches man mitführen muß.

So, jetzt mußt du nicht mehr glauben, sondern weißt es.

Das mit den Toyos hab ich schon verstanden. Wollte damit nur sagen, das es gute Reifen sind und du die ruhig drauf machen kannst, wenn du Goodyear solche Probs machen.



....Und is der Berg auch noch so steil, a bissl was geht allerweil....
Autor: El Nino
Datum: 12.08.2004
Antwort:
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Hi

kann dir zwar nicht direkt bei deinem Prob weiterhelfen aber eine Markengebundenheit der Reifen auf bestimmten Felgen gibt es nicht mehr. Was natürlich nichts über die Größenkomb. aussagt ist aber trtzdem gut zu wissen denke ich falls es jemand noch nicht weiß
Autor: El loco
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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Zitat:


Das mit dem Reifenhersteller is doch normal.
Das steht ja sogar bei meinen Serien Socken drin.
...
(Zitat von: Starcrunch)



Ja, früher wurde immer der Reifenhersteller eingetragen!

Im Jahre 1998 ist man auf die Idee gekommen, dass man Normfelgen schaffen könnte, um die Markenbindung abzuschaffen. Es gibt nun also genormte Felgenbreiten für die versch. Reifenbreiten. Für die serienmäßigen 225/50 R16 sind z.B. mittlerweile alle Felgen von 6 bis 8 Zoll Breite erlaubt.

Fällt nun aber die Reifenbreite aus dem Rahmen (z.B. die beliebten 215/40 auf 9x16), kann/muss der TÜV noch immer eine Reifenfreigabe fordern, und u.U. eine Markenbindung eintragen!

Es gibt in dem Fall dann mehrere Möglichkeiten.
1) TÜV trägt ein, dass man die passende Reifenfreigabe mitzuführen hat
2) TÜV trägt Marken ein, dann muss man bei jedem Wechsel neu abnehmen lassen
3) Felgenhersteller bestätigt, dass die Reifenbreite (obwohl nicht genormt) jeder Marke auf diese Felgen passen (Thema erledigt)
4) man legt dem TÜV Reifenfreigaben mehrerer Firmen vor, damit hat man mit einer Eintragung alles abgedeckt (Thema erledigt)
5) man ändert die Reifenbreite, damit es in die Norm passt (Thema erledigt)

Bleibt man in der Norm, hat man's leicht.

Mein TÜV hat überhaupt nicht gefragt, obwohl ich keinerlei Gutachten oder Reifenfreigabe für meine Bereifung hatte. Aber 225/40 R18 dürfen auf Felgen von 7,5 bis 9 Zoll.
Und damit war ich mit VA 8x18 und HA 9x18 auf der sicheren Seite und habe keine Markenbindung im Brief und Schein stehen!


So long

* El loco *

Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!
Autor: El Nino
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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@ EL LOCO
also bei mir haben die gemeint das das auch bei 9*16 und 215/40 Reifen gilt. Ich hatte vorher Falken drauf die fand ich aber net so toll wollt mir dann die Good Year holen die die waren aber net im schein eingetragen. Die (TÜV) haben dann gesagt wenn die Rad/Reifen Komb. (Größen) eingetragen ist, spielt die Reifenmarke keine Rolle mehr, solange die eingetragenen Größen nicht abweichen und der Reifen logischerweise auch für mind. die gleiche Höchstgeschwindigkeit freigegeben ist.

Autor: Der_Heiler
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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Ich habe mich ausgibig mit dem Reifenhändler unterhalten.

Ihr habt (fast) alle recht. Die Markenbindung gibt es nicht mehr !!! Obwohl die noch in den Schein eingetragen wird ist man somit nicht mehr daran gebunden.

@autobahnraser83: Ja Gewährleistungsansprüche meine der Händler auch.

Mein Problem ist, das ich die Reifen schon drauf habe und nun zur Abnahme muss :( Könnte mich ärgern, weil ich dachte "High Performance Tires" ist nicht bloss ein lauer spruch....

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BMW TEAM Oberhavel
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Autor: El Nino
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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@heiler
hast du die Rad/Reifen Komb. (Größe) bei dir im schein schon eingetragen?
dann ist es doch eigentlich das gleiche wie bei mir!!!
Um ehrlich zu sein hat mich niemand darauf hingewiesen das Good Year meine kombo frei gibt oder net und danach gefragt wurde ich auch nicht wie gesagt die Größenkombo ist im Schein eingetragen und somit darf ich sie fahren das war die Antwort die ich bekommen habe
Autor: autobahnraser83
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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@El Nino: Vorsicht! Bei Sachen wie Motor, Fahrwerk und eben Rad/Reifen wird ein Sachverständiger kein Auge zudrücken, wenn es mal zu einem Unfall kommt! Wenn dass also von dir ein Rat ist, dass er die Reifen einfach fahren soll, muss ich ihm hiermit davon abraten.
Im Ernstfall bedeutet dies nicht nur finanzieller Ruin, sondern kann auch rechtlich gegen ihn vorgegangen werden!

@Der_Heiler: entweder du besorgst dir die Papiere eines Sondergutachtens - vielleicht hat jemand die Reifen schon mal per Einzelabnahme prüfen lassen - oder du musst in den sauren Apfel beißen und dir ein paar neue Reifen besorgen (Felgen wird ich deswegen nicht unbedingt wechseln...). Was anderes wüßte ich nicht, aber vielleicht fällt ja noch jemanden was ein?!

MfG

Autor: El Nino
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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nein so war es nicht gemeint kann ja sein das Good Year bei mir die Freigabe gibt und deswegen niemand gefragt hat fänd es jetzt nur ziemlich grob wenn es nicht so wäre weil du natürlich recht hast aber dann wäre es in meinem Fall ne grobe Fehlauskunft vom TÜV und ich hab mir das nicht extra schriftl. geben lassen!!! Hab dort nachgefragt und die haben mir das OK gegeben oder hättet ihr euch das dann extr schriftl. bestätigen lassen?
Autor: autobahnraser83
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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Wie gesagt: im Ernstfall bist du dran. Vom TÜV wird sich "keiner mehr daran erinnern, was er mal irgnedwann gesagt haben soll", bzw. wird es abstreiten...
Meines Wissens ist es auch falsch, wenn die Reifengröße zwar eingetragen bzw. vermerkt ist, aber die dazu gehörigen Hersteller dann frei wählbar wären. Spätestens der Reifenhersteller wird dann darauf verweisen, dass sein "OK" dazu fehlt und Ende.
Und glaub mir: deine Versicherung wird vor Lachen nicht in den Schlaf kommen, wenn du nach einem Unfall Ansprüche gelten machen möchtest - die hast du dann nämlich nicht...
Zwar kannst du relativ beruhigt sein, da ein Gutachten meist nur bei erheblichen (Personen)schäden gemacht wird und bei einem "kleinen" Auffahrunfall o.ä. meist nicht, aber wenn es hart auf hart kommt sieht es für dich nicht gut aus...
Also: schriftlich geben lassen, dass du die Reifen fahren darfst!

MfG
Autor: El Nino
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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OK bin jetzt selber neugirig geworden und hab grad mal mit Good Year telefoniert. Aslo der GSD 3 in 16" ist auf jeden Fall für ne 9er Felge freigegeben der vorgänger GSD2 nur unter bestimmten Kriterien die Good Year prüfen kann zb Reifendruck, Sturz am Fahrzeug...
@heiler vielleicht kannst du ja nochma bei denen Nachfragen dann gibts vielleicht doch die Freigabe vin denen is halt nur die Frage was des kostet

Muß trotzdem sagen das ich vom TÜV mehr erwartet hätte sonst sind sie ja auch immer so dermaßen peniebel wenns drum geht einem zu ärgern nur mit der Auskunft hätten sie mich evtl. auch in die Scheiße reiten können und ich glaube kaum das es jemanden interessiert hätte was die mir gesagt haben wenn ein Unfall passiert wäre also am besten wirklich alles schriftl. geben lassen.
Autor: autobahnraser83
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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Die TÜV-Leute plaudern zwar viel, manchmal aber scheinbar nur dünnes... Manchmal kommt es mir so vor, als ob man denen wirklich alles mit Paragraph und Absatz zeigen muss, damit man einen Fertigausdruck unterschrieben bekommt, aber andererseits haben sie meinem Bruder z.B. mal zugesichert, er könne selbst auf Xenon umgebaute in.pro Scheinwerfer mit der EG-Betriebserlaubnis von in.pro fahren, ohne weitere Änderungen vorzunehmen *kopfschüttel*, und bräuchte keine weitere schriftliche Zusicherung vom TÜV... kein Kommentar.

MfG
Autor: ///kirunaviolet
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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Bei Reifenfreigaben hab ich auch schon kritische Situationen gehabt... nach der Bestellung wollte mir Toyo doch tatsächlich eine best. Kombi nicht mehr freigeben - konnte zum Glück noch abbestellen.

El Loco hat aber wieder Recht mit seinen Aussagen, hab meine Rad/ReifenKombi eingetragen mit Markenbindung, ein Wechsel der Marke ist somit nicht mehr möglich (da Reifenkontur trotz gleicher Größe unterschiedlich ist -> keine Freigängigkeit mehr)




Bye,
///kirunaviolet

Autor: dontuan
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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ich hab bei mir die Goodyears in der Größe auf meiner 10er Felge drauf!

Autor: Der_Heiler
Datum: 13.08.2004
Antwort:
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@dontuan : Sag blos du hast auch noch die Reifenfreigabe dafür!? Das sollte mich wunder.

Ich habe genau nach meinen Reifen gefragt. Und der ist definitiv nicht freigegeben (lt. Aussage von GY)


@///kirunaviolet : Das ist eben nicht mehr der Fall. KEINE MARKENBINDUNG MEHR. Du kannst allso alle freigegebenen (!!!!) Reifen auf deiner Felge fahren, wenn die Grössen übereinstimmen. Ehrlich!!!

Ja das mit´n Tüver und den Paragraphen habe ich auch schon hinter mir. Der meinte ich habe "rotierende Teile ausserhalb der Karosserie". In dem Gutachten steht aber was von "Radlaufflächen müssen abgedeckt sein". Jetzt zieht sich der reifen aber so, das das Profil verdeckt ist und die Felge aber noch rausguckt. Halt so wie´s optisch auch sein soll ;-) Tja, das sagt aber dem Tüver keiner.....


Jetzt der Hammer : Brock Gutachten 79,66 und dann auch noch Fahrzeugspezifisch. Das sich jeder ein eigenes holen muss. Frechheit

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Ende des Themas

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