Zitat:
Das mit dem Reifenhersteller is doch normal.
Das steht ja sogar bei meinen Serien Socken drin.
...
(Zitat von: Starcrunch)
Ja, früher wurde immer der Reifenhersteller eingetragen!
Im Jahre 1998 ist man auf die Idee gekommen, dass man Normfelgen schaffen könnte, um die Markenbindung abzuschaffen. Es gibt nun also genormte Felgenbreiten für die versch. Reifenbreiten. Für die serienmäßigen 225/50 R16 sind z.B. mittlerweile alle Felgen von 6 bis 8 Zoll Breite erlaubt.
Fällt nun aber die Reifenbreite aus dem Rahmen (z.B. die beliebten 215/40 auf 9x16), kann/muss der TÜV noch immer eine Reifenfreigabe fordern, und u.U. eine Markenbindung eintragen!
Es gibt in dem Fall dann mehrere Möglichkeiten.
1) TÜV trägt ein, dass man die passende Reifenfreigabe mitzuführen hat
2) TÜV trägt Marken ein, dann muss man bei jedem Wechsel neu abnehmen lassen
3) Felgenhersteller bestätigt, dass die Reifenbreite (obwohl nicht genormt) jeder Marke auf diese Felgen passen (Thema erledigt)
4) man legt dem TÜV Reifenfreigaben mehrerer Firmen vor, damit hat man mit einer Eintragung alles abgedeckt (Thema erledigt)
5) man ändert die Reifenbreite, damit es in die Norm passt (Thema erledigt)
Bleibt man in der Norm, hat man's leicht.
Mein TÜV hat überhaupt nicht gefragt, obwohl ich keinerlei Gutachten oder Reifenfreigabe für meine Bereifung hatte. Aber 225/40 R18 dürfen auf Felgen von 7,5 bis 9 Zoll.
Und damit war ich mit VA 8x18 und HA 9x18 auf der sicheren Seite und habe keine Markenbindung im Brief und Schein stehen!
So long
* El loco *Wenn du am Ende bist, bist du nicht am Ziel, sondern tot!