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Beitrag von: MartinSHL Date: 02.06.2009 Thema: Lohnsteuerpflichtiger + 400€ Job. Wie versteuert? ---------------------------------------------------------- Hallo, habe mal eine Frage zum Thema Nebenverdienst. Meine Freundin arbeitet festangestellt 3 Tage die Woche, normales lohnsteuerpflichtiges Gehalt. Nun möchte sie gerne noch einen weiteren Job auf "Geringverdienerbasis" annehmen, also sprich einen 400€-Job. Frage: Werden die 400€ dann lohnsteuerfrei, also 1:1 ausgezahlt? Oder, weil sie bereits einen voll LST-pflichtigen Job hat, werden die 400€ dann noch zusätzlich oben drauf gerechnet und ebenfalls versteuert? In diesem Falle würde sich der Arbeitsaufwand ja dann kaum noch lohnen. Kennt sich damit jemand aus? Danke und Gruß Martin |
Autor: daniel.krueger Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Solange die Grenze von 400,00 EUR nicht überschritten wird, wird dieses Einkommen nicht besteuert. Lediglich wenn die Einkünfte aus einem oder mehreren Minijobs diese Grenze überschreiten, dann ist auf das komplette Einkommen aus Minijobs Steuer zu zahlen. Ist zwar irgendwie nicht richtig nachzuvollziehen und meiner Meinung nach auch irgendwo Be%§$iß am steuerzahlenden Bürger, ist aber so. Achtung! Aus Anlaß der aktuellen wirtschaftlichen Situation sollte man folgendes beachten: Nimmt jemand, der bereits in Kurzarbeit steht einen Minijob an, so wird dieser auf das Kurzarbeitergeld angerechnet! (Bestand das Minijobverhältnis schon vor Beginn der Kurzarbeit, so ist dies nicht der Fall.) |
Autor: MartinSHL Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Daniel, erstmal vielen dank für Deine Antwort. habe da noch ein kleines Verständnisproblem. Du schreibst immer von "minijobs"....die aktuelle Tätigkeit meiner Partnerin ist aber kein Minijob, sondern eben ein echter "Vollzeitjob", nur eben auf 3-tage die Woche beschränkt, Gehalt liegt auch deutlich über den 400€ eines Minijobs. macht dies also irgendeinen Einfluß auf den noch zusätzlich angestrebten 400€-Job? |
Autor: daniel.krueger Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Minijobs und steuerpflichtige Jobs werden getrennt voneinander betrachtet. Der steuerpflichtige Job wird weiterhin besteuert wie zuvor, wenn zusätzlich ein Minijob vorhanden ist, dann wird dieser nicht besteuert, insofern der Verdienst bei diesem (oder wenn mehrere Minijobs vorhanden sind die Summer der Verdinste aller Minijobs) unter 400,00 EUR liegt. Darin liegt ja gerade die Ungerechtigkeit. Beispiel 1: Arbeitnehmer A hat einen Job mit 2000,00 EUR Brutto Arbeitnehmer B hat einen Job mit 1600,00 EUR Brutto und einen Minijob mit 400,00 EUR A zahlt auf sein gesamtes Einkommen Steuern und Sozialabgaben, B nur auf 1600,00 EUR. Beispiel 2: Arbeitnehmer A hat zwei Minijobs zu je 400,00 EUR Arbeitnehmer B hat einen regulär zu versteuernden Job mit 450,00 EUR Brutto und einen Minijob zu 350,00 EUR A zahlt auf das gesamte Einkommen Steuern und Sozialabgaben, B zahlt nur auf die 450,00 EUR. |
Autor: theblade Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- muss man bei den minijobs nicht trotzdem noch SV-Beiträge abziehen oder bekommste dann die (bis zu) 400€ auf die Hand? |
Autor: daniel.krueger Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf Minijobs muß der Arbeitgeber Pauschalabgaben zahlen, der Arbeitnehmer zahlt nichts. |
Autor: MartinSHL Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ah. ok. jetzt habe ich es verstanden. also würde sie "ungerechterweise" dann die 400€ komplett steuerfrei erhalten. also so, wie wir es auch gerne hätten. :-)) Danke für die ausführliche Info. Martin |
Autor: Grinch Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- thema gabs glaube ich hier schonmal hier mal n link http://www.400-euro.de/400/400-sv.html ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: theblade Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- muss man den Arbeitgeber von der Hauptbeschäftigung eigentlich darüber informieren das man noch ein 400 euro job hat? |
Autor: daniel.krueger Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ theblade: Das kommt meines Wissens darauf an, was im Arbeitsvertrag mit dem Hauptarbeitsgeber steht. @ Grinch: Interessant. Die Tatsache, daß bei mehreren Minijobs neben einem SV-pflichtigen Job nur ein Minijob steuerfrei ist, wußte ich bisher nicht. Ich dachte immer, daß es egal ist, wieviele Minijobs man hat, solange man unterhalb von 400,00 EUR bleibt. |
Autor: smooth80 Datum: 02.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: noch eine kleine Frage von mir. Wirkt sich das vllt. trotzdem beim Lohnsteuerausgleich am Jahresende aus? Weil, man muß ja das ganze bei der "Steuer" angeben oder? MfG smooth „Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, dann ist es Zeit sich zu besinnen.“ |
Autor: theblade Datum: 08.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: weis das jemand? und noch ne Frage: wenn man beim Hauptarbeitgeber den Jahresurlaub hat, darf man dann trotzdem nen 400 eur job ausführen oder heißt denn Urlaub expliziet Urlaub? |
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