Gewährleistung bei gebrauchten Elektrogeräten
					
					
					
 
		
	 
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	  	
	
	
						 	
											
											
											
											
												
												
												
													
													
														
													 	Ersteller dieses Themas
																	Mitglied seit: 24.10.2006
														
														Homburg
														Deutschland
														
														
17 Beiträge
														
													 
													
													
												 
												
												
													Gewährleistung bei gebrauchten Elektrogeräten
																								
																							Hallo und guten morgen,
ich weiß, dieses Thema gehört nicht hier her, aber könnte ja sein daß mir jemand helfen kann. 
Habe mir bei einem Händler (vor 2 Monaten) eine gebrauchte Spülmaschine gekauft. Ohne Rechnung! Jetzt ist die Pumpe im Eimer! Der Händler meinte: Ich habe Ihnen die Maschine im Kundenauftrag verkauft! Somit keine Gewährleistung!!! Damit war er schnell durch! Jetzt meine Frage: Darf der das? ;-)
Fühle mich bissel über die Theke gezogen... 
Hoffe, hier im Forum kennt sich jemand mit Gewährleistungsrecht aus. Für Hilfe schon mal vielen Dank!
													
 
												 
												
												
												
													
												
												
													
													
													
													
															
																
															
															
													
												
						
		
							
							
							
								
								
								
									
									
										
									Mitglied: seit 2005
									Deutschland
									
								 
								
								
									Hallo toonie,
									
									schau mal hier 
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gewährleistung bei gebrauchten Elektrogeräten"!
									Gruß
								
 
								
								
							 
							
						
							Ähnliche Beiträge
								 
						
						
						
							
							
									
									
									Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
								
							 
							
						 
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										wennst keine Rechnung hast, siehts durster aus.
Hast ja keinen nachweis, dass du die Spülmaschine bei ihm gekauft hast.
												
										
								 
							 
							
							
							
								Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										sehe das leider ähnlich wie E30massder... 
Der Händler kann sich ja dann leider mit einem "Ich nicht" abputzen... und genau das machte er ja offensichtlich auch.
								
							 
							
							
							
								Denke nicht, daß es keine Krokodile gibt, nur weil das Wasser ruhig ist. (Malaysisches Sprichwort)
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										
Hi,
ohne Rechnung - vergiss es.
Sagen wir so: er hat Dich erfolgreich über die Theke gezogen...
Jetzt kannst Du natürlich juristische Artillerie auffahren.
Deinem Anwalt ist der Ausgang des Verfahrens egal, er bekommt sowieso seine Kohle.
Entweder von Dir oder von dem Händler.
Und das für 150,- € Reparaturkosten?
Verbuche es als Lehrgeld...
Ciao - Carsten
								
							 
							
							
							
								Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
														Mitglied seit: 24.10.2006
										
										Homburg
										Deutschland
										
										
17 Beiträge
										
									 
									
									
								 
								
								
										Vielen Dank für schnelle Antworten.
Und wie sieht es aus wenn die Maschine für eine Gaststätte war und einige Gäste die Anlieferung gesehen haben? Bzw den Firmenwagen.
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Zitat:
Vielen Dank für schnelle Antworten.
Und wie sieht es aus wenn die Maschine für eine Gaststätte war und einige Gäste die Anlieferung gesehen haben? Bzw den Firmenwagen.
(Zitat von: toonie)
 
Ja und?
Maschine für eine Gaststätte - also gewerblich - und dann ohne Rechnung. Da wär ich schon etwas vorsichtiger, der Schuß könnte nach hinten losgehen.
								
 
							 
							
							
							
								Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
														Mitglied seit: 24.10.2006
										
										Homburg
										Deutschland
										
										
17 Beiträge
										
									 
									
									
								 
								
								
										nee, falsch verstanden!
Ich habe die Maschine als Privatmann gekauft! Die Gaststätte habe ich verpachtet.
Da die Einrichtung mein bleibt, kam von meiner Seite ne Spülmaschine rein. Ich bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt!
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										dann dreht er das so, dass er es im autrag des kunden ausgeliefert hat. ohne rechnung haste echt null chance
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Hi,
wie ich schon schrieb...
Natürlich kannst Du juristische Artillerie auffahren.
Anwalt, Zeugen, eidesstattliche Erklärungen, Anzeige, etc.
Es wird zu einem Verfahren kommen, das letzendlich nur den Anwälten nutzt.
Und das wegen 150,-€ Reparaturkosten und zweifelhaften Erfolgsaussichten.
Wenn alles 'gut' läuft, darfst Du Deinen Anwalt, die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen.
Und die Spülmaschine ist dann immer noch kaputt.
Macht das Sinn...???
Ciao - Carsten
								
							 
							
							
							
								Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	Ersteller dieses Themas
														Mitglied seit: 24.10.2006
										
										Homburg
										Deutschland
										
										
17 Beiträge
										
									 
									
									
								 
								
								
										hi nochmal
Er hat mich gerade angerufen und mir den Vorschlag gemacht daß ich die Pumpe übernehmen soll und er die Arbeitszeit. 
Ich denk damit können wir beide ganz gut leben.
Dank Euch für die Antworten...
gruß klaus