Ei ei ei, hier wird wieder viel durcheinander geworfen...
Zunächst mal muss man natürlich zwischen Speed- und Loadindex unterscheiden.
Grundsätzlich gelten die Indizes der Fahrzeugpapiere. Selbstverständlich dürfen die überschritten werden.
Was (leider) aber immer noch die wenigsten wissen ist, dass man gemäß EU-Recht (
Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen" auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG) beide unter folgenden Bedingungen auch unterschreiten darf.
- Speedindex:Die Mindestanforderung errechnet sich aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein Feld T nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
Dabei beachten, dass bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) Abschläge beim Load-Index vorzunehmen sind.
- Loadindex:Die Mindestanforderung ergibt sich als die Hälfte der maximalen Achslast laut Fahrzeugschein Felder 7.1 bis 7.3.
Auch hier beachten, dass bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb von H (V, W, oder Y) Abschläge beim Load-Index vorzunehmen sind.
Dazu mal eine Tabelle:
Der Vollständigkeit halber noch zu der Sache mit dem Aufkleber:
Gemäß § 36 (5) StVZO darf bei der Verwendung von Reifen für
winterliche Wetterverhältnisse (gem. § 36 (4) Reifen mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) und gem. § 36 (4a) M+S Reifen mit Herstellung vor 31.12.2017) selbst die in den Fahrzeugpapieren angegebene Höchstgeschwindigkeit nochmal unterschritten werden. Das bedingt dann
- ein Schild/ Aufkleber mit der für die Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers
oder
- eine Anzeige im Fahrzeug, die die für die Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorm Erreichen selbiger anzeigt.
Bearbeitet von: Lennox-89 am 10.03.2019 um 12:32:10