Magazin erstellt am 28.10.2013 um 13:04:14 [ voriger | nächster ]

Bei einem Unfall einen kühlen Kopf behalten

BMW-News-Blog: Bei einem Unfall einen kühlen Kopf behalten
BMW-News-Blog: Bei einem Unfall einen kühlen Kopf behalten
Bei einem Unfall einen kühlen Kopf behalten

Ein Unfall im Straßenverkehr kann schnell geschehen und die Beteiligten stehen oft erst einmal unter Schock. Gab es Verletzte, muss zuerst ein Rettungswagen gerufen werden. Doch auch wenn es nur Blechschäden gab, ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu behalten und die ersten Schritte zur Unfallmeldung einzuleiten.

Die ersten Schritte nach einem Unfall

Es empfiehlt sich, nach einem Autounfall die Polizei zu rufen, damit ein Unfallprotokoll aufgenommen wird. Die Polizisten lassen sich den Ablauf schildern und erstellen eine Skizze des Unfallortes. Beide Beteiligten erhalten eine Ausfertigung des Protokolls, auf dem das genaue Datum und die Uhrzeit des Unfalls festgehalten werden. Da heute kaum noch ein Autofahrer ohne Handy unterwegs ist und weil die meisten Handys über eine eingebaute Kamera verfügen, sollten Fotos von den beteiligten Fahrzeugen und von dem Unfallort gemacht werden. Vor allem die Schäden an den Fahrzeugen müssen genau dokumentiert werden. Die Fotos erleichtern auch nach der Reparatur die Kontrolle, ob alle Beschädigungen beseitigt wurden.

Diese Angaben benötigt die Versicherung

Der Unfallverursacher sollte direkt nach dem Unfall seine Kfz-Versicherung informieren. Doch auch der Unfallgeschädigte hat die Möglichkeit, sich an die Versicherung des Schuldigen zu wenden. So können zum Beispiel die Geschädigten, deren Unfallgegner bei iDirect24 versichert sind, einfach den Schaden auf http://www.idirect24.ch/schaden-melden.html melden. Zur Schadensregulierung benötigt die Versicherung die persönlichen Daten von beiden Unfallbeteiligten. Auch genaue Angaben über den Unfallhergang mit Ort, Datum und Uhrzeit des Zusammenstoßes müssen angegeben werden. Bei der Schilderung des Unfalls sind das Protokoll der Polizei sowie die Fotos vom Unfallort wertvolle Hilfen, um den Ablauf wahrheitsgemäß darzustellen.

Der Schaden an dem Fahrzeug des Geschädigten wird durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beglichen, die in Deutschland für jedes angemeldete Fahrzeug Pflicht ist. Hat der Schuldige zusätzlich eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, kommt diese für die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug auf.

Fotos: ADAC Presseportal


 
Autor: Chris_W. [ voriger | nächster ]
rick2601 erstellt am 28.10.2013 um 13:28:34 pn profil zitat link
Mitglied seit: 04.01.2013

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Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.