Hi,
da der TÜV und die AU noch gültig sind, brauchst Du zu Ummelden nur die originalen Ausdrucke für TÜV und AU. Manche Zulassungsstellen vezichten auf die HU-Bescheinigung, wenn der Stempel im Fahrzeugschein steht.
Gruß
Bearbeitet von - Der_Gute am 04.07.2009 16:54:51