Eintragen beim wechsel einer BMW notwendig?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 18.01.2009 um 17:38:47 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.hallo,
hab da mal ne frage..
hab an meinem E36 cabrio mit einer zubehör alufelge gehabt, in der größe 225/45 R17 mit ner einpresstiefe von et35.
die habe ich erfolgreich entfernt und nun ne originale bmw BMW STERNSPEICHE TYP 44 felge drauf mit der größe 225/45 R17 und der einpresstiefe et 47..
nun bin ich iritiert, muss ich noch was ein oder umtragen lassen?
...Falsches UnterforumBearbeitet von - Pug am 18.01.2009 16:56:09Bearbeitet von - Pug am 18.01.2009 17:38:47
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Hallo Benjamin23669,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eintragen beim wechsel einer BMW notwendig?"!
Gruß
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Also wenn du die Reifengrösse bereits in deinen Papieren stehen hast dann brauchst du die auch nicht eintragen lassen,da ja original BMW Felgen.
MfG Wippi
Ähm ja.
Sobald du Felgen mit anderen Abmessungen verbaust, müssen diese abgenommen werden.
Da wirst du nicht drumrum kommen. Und auch der Abrollumfang der Reifen ändert sich.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
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Bist du dir da sicher?
Weil sind doch original ausm Zubehör.
MfG Wippi
Normal musst du es eintragen lassen da ne andere et. Aber ich denke mal das das keiner merken wird - da du ja die gleiche Reifenbreite7Querschnitt fährst.
Früher war es anders, da musste alles, was nicht bereits in den papieren stand eingetragen werden. Auch wenn z.b. schon eine 8Zoll felge mit einer Et35 und 225/45 eingetragen war, dann müssen alle anderen Felgen auch wenn die Breite oder oder die abemessnunge gleich sind abgenommen werden. Das gleiche galt auch für original BMW Felgen sofern die nicht schon eingetragen waren.
Heute ist das anders. Jede felge bzw. Radkombination die vom Hersteller (also BMW) für das in Frage kommende Auto frei gegeben ist muss dann in der Form nicht abgenommen und auch nicht eingetragen werden.
Die Felge Style44 war nie serienmäßig auf einem E36 verbaut. Ob sie eingetragen werden muss oder nicht wusste bei uns nicht mal der Tüv sicher. Er meinte aber um sicher zu sein, dass sie eingetragen werden sollte. Dafür gibt es auch von bMW eine Herstellerbescheinigung mit der nr 507 glaub ich (näheres weiß der Händler, der das normal kostenfrei für dich besorgt). Da stehen die genauen Auflagen drin. Und die sind nicht wenig. Von lenkanschlagsbegrenzern bis hin zu Abändern der Stoßstange hinten usw. (was natürlich nicht immer gemacht werden muss). Insofern würde ich sagen, dass sie eingetragen werden muss. Denn die Auflagen müssen ja erfüllt werden bzw. muss der prüfer beurteilen ob es so ok ist bei dir.
Und auch wenn du schon 8zoll mit et 35 und den gleichen Reifen verbaut hattest, es handelt sich ja um zubehörteile und andere Maße!!
Es ist auch falsch, was manche glauben, dass wenn die Größe schon drin steht in den papieren, dass man dann drauf machen kann was man will. Das ist definitiv nicht so.
Bearbeitet von - Insane76 am 18.01.2009 17:37:54
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hallo,
danke erstmal für die antworten.
was mich sehr interessiert ist eigentlich die et!
die billigen mim zubehör felgen die vorher daruf waren hatten et35 und stehen auch so im fahrzeugschein.
die jetzige hat et47,muss das an sich eingetragen werden?
ist et 47 kleiner oder größer als et35?
die stern44 war die einzige die gut aussah und auch in der größe war die im fahrzeugschein eingetragen war.
ja, habe ich schon verstanden.
Aber das was du bereits eingetragen hast, hat zu 100% in deinem Fall nichts mit den BMW Felgen im Style44 zu tun. Auch nicht, dass eine ähnliche Felge schon eingetragen ist. Alles weitere habe ich ja schon geschrieben.
Auch wenn Die Style44 BMW Felge die gleiche Et hätte, wie die zubehörfelgen die schon eingetragen sind, dann dürftest du trotzdem nicht einfach so diese Felgen montieren. Weil, wie gesagt, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Die ET von 47 ist höher. DAs bedeutet das die Felge mit Et47 ganze 12mm weiter nach innen im Radhaus steht (also mehr zur Fahrzeugmitte hin) als die Felge mit Et35.
Bearbeitet von - Insane76 am 18.01.2009 20:07:28
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hallo,
das heißt die felgen vorher mit et35 waren breiter bzw kamen breiter raus/standen breiter raus,richtig?
nur so für mein verständnis..
muss man für die zukunft für mich zum merken-sowas eintragen wenn die et höher ist wie in diesem fall 47 als 35 und alles andere paßt?
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und in wie fern ändert sich der abrollumfang der reifen und was hat das zu bedeuten?
danke für die antworten im voraus..
Hallo,
habe gerade in der Felgenfreigabe von BMW nachgesehen. Da ist die Felge Styling 44 in der Größe 8J x 17 H2 ET=47mm/ Zchg. Nr. 1 094 506/ Best. Nr. 30 11 1 094 506/ ABE Nr. F547, N.XIV., F920, N.X. Mit zulässiger Reifengröße 225/45 ZR 17 oder 225/45 R 17 für das E36 Cabrio aufgeführt. Als Auflagen wird angeführt:
1. keine Schneeketten zulässig
2. -Nur mit Lenkanschlagbegrenzung (Serie ab 09/98)
- Reifengröße 235/40 ZR 17 nur mit M-Technik-Sportfahrwerk
-Reifengrößen 215/45 ZR 17 und 225/45 ZR 17 bei Compact-Modellen nur mit
M-Technik-Sportfahrwerk
3. -Bei den Reifengrößen 225/55 R 15, 225/50 R 16, 215/45 R 17 und 245/45 R 17
ist bei 316i-, 318i-, 320i, 325i-Limousine bis 05/91 eine Karosserie-Nach-
arbeit erforderlich.
-316i-, 318i-, 325td Lim. bis 02/93 nur mit geändertem Nachschalldämpfer
(Serie ab 03/93)
-320i-, 325i-Lim. u. 318 is-, 320i-, 325i Coupé bis 12/91 nur mit geändertem
Nachschalldämpfer (Serie ab 01/92)
-Bei Compact-Modellen bis 09/97 ist eine Karosserie-Nacharbeit im Radhaus
hinten links erforderlich.
Ich hoffe das hilft weiter
madduck
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hallo,
danke für die vielen antworten und tipps.
werde morgen mal zum bmw händler des vertrauens fahren und die entsprechenden belege mir besorgen..