Fragen zur Einzelabnahme §21 StVZO
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.05.2008 um 12:22:26 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.Ist es möglich, das die Eintragung eines Gewindefahrwerks von dem genehmigten Restgewinde, in meinem Fall der Abstand zwischen Federauflage bis zur nächstliegenden Befestigungsschraube des Federbeins abweichen kann? Genehmigt ist der Abstand von min 16cm und max 20cm. Durch das verbaute SWP habe ich von Schraubenmitte bis Oberseite Auflage zur Feder knapp 16cm...., wäre ohne das SWP ansonsten genau in dem genehmigten Bereich
Edit: falsches Unterforum, bitte verschieben
Bearbeitet von - E36-Freak am 06.05.2008 11:39:46Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 06.05.2008 12:22:26