Nebelscheinwerfer Tagfahrlicht und TÜV
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Mitglied seit: 21.08.2006
Bobenheim-Roxheim
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Hi,
hab mich in letzer Zeit quer durch die Sufu gejagt aber nix gescheites gefunden.
Wollte meine Nebler so schalten das sie beim starten des autos als tfl angehen und sobald ich abblendlicht anmache ausgehen.
und halt normal wenn ich den schalter für die nebler betätige diese auch angehen.
wird sowas vom tüv oder besser gesgat von unserer rennleitung akzeptiert??
mfg
Ich hab kein ADS,aber ...nunja
..HEEEEEEEEEEEEEE guckt mald a ein Eichhörchen!!!
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Hallo Floh86,
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Gruß
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Da die NSW keine Zulassung als Tagfahrlicht haben, ist es verboten. Ob es TÜV oder Rennleitung interessiert, wird letztendlich immer davon abhängen, an wen Du gerade gerätst, das wird Dir niemand so beantworten können.
Aus eigener Erfahrung sage ich mal, daß es die meisten bemängeln werden.
Es gibt oder gab da wohl mal eine ECE-Regelung drüber. Ein Kollege hat das mal raus gesucht, aber genau weiß ich es nicht. Pauschal würde ich Daniel zustimmen.
@ Christian Sch.:
Das ist die Regelung R87. Wenn ein Scheinwerfer nach dieser Regelung geprüft ist und neben dem e-Prüfzeichen die entsprechende Kennzeichnung (RL) trägt, ist er als Tagfahrlicht zugelassen, dies ist aber zumindest bei keinem der mir bekannten Nebelscheinwerfern für den E36 der Fall.
Danke Daniel. Dann werde ich mir die R87 mal bei Gelegenheit anschauen. Einer meiner Kollegen hatte den Fall nämlich mal und aufgrund seiner aussage hat ein T4-Fahrer jetzt die Nebler als Tagfahrlicht geschaltet. Mich hat das sehr gewundert, habe es aber akzeptiert. Aber ich muss mal den Kollegen fragen wie er drauf gekommen ist....
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schade.hab ich befürchtet.
gibts sonst ne kombimöglichkeit.sprich in einem gehäuse beides.also nebler und tfl? sollte dann aber auch in die halterungen passen beim e36 von den neblern.
mfg
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