Entragung kotflügelkiemen E30
					
					
					
 
		
	 
	
	
	
		
	
	
	
	
	
	  	
	
	
						 	
											
											
											
											
												
												
												
													
													
														
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													Entragung kotflügelkiemen E30
																								
																							Hallo,
bräuchte mal rat .Das erste is, müssen kiemen oder belüftungslöcher in kotflügen eingtragen werden?Das zweite habe an meiner motorhaube habe ich einen bösen blick mit ABE dieser is an der motorhaube festgeschraubt,ich hab ihn jetzt mit der motorhaube verspachtelt, verliert die abe jetzt die gültigkeit und muss wieder eingetragen werden oder is das egal.Vielen dank für die hilfe im vorraus.Auto is E30.
LG Sven
													
 
												 
												
												
												
													
												
												
													
													
													
													
															
																
															
															
													
												
						
		
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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									Hallo Punisher3XX,
									
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									Gruß
								
								
							 
							
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Hi,
also 95% der Tüv prfüfer sagen dass du Kiemen nicht eintragen musst, ich weiss aber dass man sie eintragen lassen kann (hatte en kollege am polo mit t4 schlitzen)...
zum thema böser blick... is schwer zu sagen, ich denk mal da du ja die befestigungsart verändert hast, bzw jetzt ja alles verspachtelt is könnte es sein dass die abe erlischt, weiss ich aber nich, fahr lieber kurz mal zum tüv oder ruf an...
cya
												
										
								 
							
							
							
								Hubraum statt Wohnraum !!!
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Zitat:
Hi,
also 95% der Tüv prfüfer sagen dass du Kiemen nicht eintragen musst, ich weiss aber dass man sie eintragen lassen kann (hatte en kollege am polo mit t4 schlitzen)...
zum thema böser blick... is schwer zu sagen, ich denk mal da du ja die befestigungsart verändert hast, bzw jetzt ja alles verspachtelt is könnte es sein dass die abe erlischt, weiss ich aber nich, fahr lieber kurz mal zum tüv oder ruf an...
cya
(Zitat von: plax)
 
								 
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Ales klar ich ruf mal an.Aber das man das nich eintragen lassen muss(kiemen)Sonst muss ja auch jeder scheiss eingetragen werden.
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Hab heut bei der DEKRA angerufen der sagt kotflügel geht in  ordnung nix eintragen.Motorhaube Abe erloschen da das teil sich nicht mehr abschrauben lässt leider einzelabnahme.ABE gilt nur dann wenn sich das teil auch wieder entfernen lässt.