LED weiß als normales Standlicht ohne Angeleyes
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Mitglied seit: 08.09.2005
Chemnitz
Deutschland
121 Beiträge
Hallo,
lange nich mehr da gewesen.
Gestern haben mich die Grünen Freunde angehalten wegen Allg. Verkehrskontrolle:
Die weißen LED´s als Standlicht haben den net gefallen! Er hat gesagt das "blaue" Standlicht is net zugelassen! Es ist aber doch weiß!?!
Ich bin verwirt, ist den nun WEIß zugelassen oder net?
Suche LED und Standlicht ergaben keine passenden Treffer.
Danke
Take the e-brake,cause...
...Fährst du quer, siehst du mehr!
HECKANTRIEB ODER LAUFEN!
Ich liebe nicht mein Auto sondern meine Frau!
Mein Auto fahre ich!
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo bear316i,
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Gruß
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Nachrüst-LEDs sind nie zugelassen, da kein E-Prüfzeichen oder sowas inder Art vorliegt. Farbe ist egal! Es ist immer verboten...
Ja LEDs sind nicht zugelassen. Hab die zwar auch drin, aber bis jetzt hat noch keiner was gesagt. Selbst der TÜV hat nur etwas komisch geguckt, aber nichts gesagt.
Mitglied seit: 17.08.2006
Sangerhausen
Deutschland
459 Beiträge
habe auch "weiße" leds. schimmern auch etwas blau. der tüv hat nichts gesagt und als mich die rennleitung anhielt (nebelscheinwerfer an) fragte sie nur bleue leds?? habe nur gesagt das ich mir extra weiße geholt habe damit man mich nicht anhält. blieb bei einer verwarnung. leds sind, wie schon erwähnt, nicht erlaubt. egal welche.
gruß nick
°°°viele e36 teile auf lager°°°
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten
Zitat:
als mich die rennleitung anhielt (nebelscheinwerfer an) (Zitat von: quick320i)
Was gibt es für einen Grund bei den Neblern Dich anzuhalten? Laut EG-Richtlinie darf man seit 2006 dire Nebler auch in Verbindung mit dem Standlicht als Tagfahrlicht einsetzen.
Und das Leben macht Spaß!
Zum Corona-Standlicht, M3-Drehzahlmeser-LED- Projekt:
www.spasslex.de.vu
Mitglied seit: 21.06.2007
Mad L.A.
Deutschland
17 Beiträge
Dachte das mit den Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht nur in Österreich erlaubt wär?
In Deutschland gilt doch immernoch § 17 StVO:
»Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Oder irre ich mich da?