Gibt es hier keine Juristen ^^.
(Zitat von: jens-1985)
Ich oute mich mal (LL.B.), weil ich sicher in kurzer Zeit geoutet werde. Aber ich weiß es nicht.
Davon abgesehen ist das Autohaus keine Behörde. Von daher in meinen Augen nicht in der Pflicht, irgendwen zu melden. Dies sind auch zuständige Staatsanwälte nur in Ausnahmefällen - und wir alle sowieso. Ich verweise an dieser Stelle auf § 138 StGB. Und tatsächlich riskiert das Autohaus (nicht nur) einen Kunden, wenn sie derartige Abweichungen meldet.
Beim TÜV mags eventuell vielleicht gegebenenfalls anders aussehen. Weiß ich aber auch nicht. [ironie] Wir Juristen wissen nichts, wir wissen nur, wo es steht [/ironie]