Zitat:
[quote]
Ich kann dir in Bezug auf TÜV keine klare Antwort geben. Aber von der Versicherung könnte es bei einem Diebstahl Ärger geben, wenn nachweislich deine Wegfahrsperre defekt war.
(Zitat von: Old Men)
Er hat aber speziell in bezug auf TÜV gefragt :)
Grundsätzlich prüft er das einrasten des schlosses. sprich bei nichteinrasten könnte es zu häkchen auf der mängelliste kommen den du beheben musst. so kenne ich es aus meiner erfahrung.
lg