Zitat:
Guten Tag Herr .....
Wenn die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer ABE eingetragen ist, benötigen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Sofern keine Eintragung vorhanden ist, müßten Sie sich bitte erst an Ihren Fahrzeughersteller wenden.
In diesem Zusammenhang sei angemerkt, daß die sogenannte Herstellerbindung, also die Verpflichtung an bestimmte Reifenmarken, die in manchen Fahrzeugscheinen eingetragen ist, mittlerweile gegenstandslos ist. Aufgrund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBM das KBA
(Kraftfahrtbundesamt) angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf diese Eintragungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Delticom AG