Asooo.
Dann muss ich mich bei dir entschulden. Dachte Abbiegelicht und Kurvenlicht wäre das selbe.
Jetzt wird die ganze Sachen schon wieder interessanter. Aber man darf ja eh nich mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern rumfahren. (außer hal Regen, Schnee, oda so)
Zitat:
Die Eintragung und Abnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen beispielsweise dem TÜV, kann Aufgrund einer Einzelabnahme nach §19 oder §21 erfolgen, jedoch kann diese nicht garantiert werden.
Eine lichttechnische Einzelabnahme ist fei sehr teuer.
Bearbeitet von - herr_welker am 26.12.2007 22:22:54