Zitat:
reifengrößen sind nur zugelassen wenn sie in der abe wirklich niet und nagelfest schriftlich vermerkt sind ich denke es ist nicht möglich darauf eine einzelabnahme zu bekommen wennd er hersteller die reifengröße nicht auf die felge freigegeben hat! bzw die felge nicht in einer anderen kombi freigibt!
(Zitat von: elvis29m)
also lt. Gutachten sind die 235/35er zulässig aber kurioserweise bei keines der Fahrzeuge aufgeführt...da steht drunter auch noch:
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
205/40R17 225/35R17
....
dann gehts noch mit Nr. 2 weiter und so weiter.
Info: V17 ist beim Compact als Auflage mitangegeben
Komischerweise sind die 205/40er auch bei keinem Fahrzeug in dem Gutachten aufgeführt, wie auch die 235/35er...(V17)
versteht das einer?
p.s. Tüv-Gutachter müsste man sein, shit hab den Beruf verfehlt ;D
Bearbeitet von - SilverDeluxxe am 19.08.2006 19:30:53