Ich fahre einen E90 Bj.2011 und habe jetzt ein DTS Gewindefahrwerk einbauen lassen. Laut Teilegutachten könnte ich auf der Vorderachse auf Max. 325mm (Radmitte-Kotflügel) runterdrehen und auf der Hinterachse auf 320mm. Gestern war mein Auto beim Tüv und da wurde auch direkt die Abnahme gemacht. Der TÜV hat 335mm Vorderachse und 335m Hinterachse eingetragen. Ich habe beim TÜV nachgefragt und mir wurde gesagt dass das Maß der Federauflage bis nächstliegende Befestigungsschraube Federbein bei der Höhe schon auf Minimum ist und man nicht tiefer gehen kann ohne das was kaputt geht. Ich wäre ja mit 325/325 einverstanden aber 335/335 ist ein wenig zu hoch.
Kann das sein? Wozu dann die Maße im Teilegutachten von Radmitte zur Kotflügelkante? Habt ihr evtl. einen Tipp wie ich 325/325 eingetragen bekomme?
Vielen Dank.
Bearbeitet von: marshaLx am 03.10.2024 um 09:23:43
Bearbeitet von: marshaLx am 03.10.2024 um 09:24:14
Bearbeitet von: marshaLx am 03.10.2024 um 09:28:21
Wenn die Höhe im Gutachten vorgegeben ist, dann sollte der TÜV Prüfer diese Höhe auch eintragen. Schon mal daran gedacht eine andere TÜV Prüfstelle aufzusuchen ?
Ja das Problem ist die beziehen sich alle auf das Maß von Federauflage bis nächstliegende Befestigungsschraube Federbein.. bin da schon am Minimum. Höhe eingetragen von Radmitte bis Kotflügelkante ist VA/HA 335/335. Laut Teilegutachten könnte ich bei dem Maß Radmitte Kotflügelkante VA/HA 325/320 das sind ja nur 10mm an der Vorderachse die das eintragen nicht ermöglichen.. Der TÜV Prüfer bei dem ich Heute war meinte das es nur ein Kontrollmaß für die Polizei ist und man sich auf das welches eingetragen ist beziehen muss. Will morgen nochmal zu einem anderen Prüfer.