bin seit November letzten Jahres stolzer BMW Fahrer :) Leider hat der große sehr kleine Schuhe ( 16 Zoll ) und ich würde gerne 19 Zoll Felgen montieren. Nach zig Stunden suchen im Netz bin ich zwar schlauer aber immernoch nicht ganz sicher ob man nun nacharbeiten muss oder nicht. Ich wollte vorne 8.5 x 19 ET 18 mit Bereifung 245/35 R19 und hinten 9.5 x 19 ET 23 mit Bereifung 275/30 R19 montieren. Ich hab jetzt schon öfter gelesen kann man so fahren muss man nur mit zum TÜV eintragen lassen. (Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO). Allerdings lese ich dann im Gutachten : Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen- Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. bzw. Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. (Obwohl der Anbieter im Shop die Felgen als Eintragungsfrei deklariert) Das verwirrt mich echt ungemein. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Die Kombi passt zu 100% ohne Arbeiten (die Räder für die VA entsprechen sogar exakt der Serie). Dass davon im Gutachten gesprochen wird ist wohl reine rechtliche Absicherung der Hersteller.
Was ich jetzt aber nicht verstehe: Du musst doch wissen, ob es ein Gutachten nach §19 (3), eine ABE oder sonstiges ist?! Das steht da drauf. Jedenfalls ist nur das ausschlaggebend für das legale Fahren.
Hallo und vielen Dank schon mal für die Antwort. Ich kenn mich da so gut wie garnicht mit aus und hab mich heute versucht schlau zu lesen.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612 Das steht da drüber, ABE bedeutet für mich ich muss es noch eintragen lassen. Im Fahrzeugschein ist jedenfalls nur die Standart bereifung 225/55 R16 eingetragen. Wenn ich aber nichts nacharbeiten muss bin ich da schon mal beruhigt. Dafür wäre ich definitiv zu blöd....
Eine ABE ist grundsätzlich die Ausnahme, bei der weder eine gesonderte Abnahme noch die Berichtigung der Fahrzeugpapiere von Nöten ist. Dazu müssen aber alle dort enthaltenen Auflagen und Bedingungen erfüllt sein (z.B. muss als aller erstes dein Fahrzeug auch aufgeführt sein). Beide Punkte sollten auch irgendwo darin zu finden sein. Also nimms mir nicht übel, aber da musst du dich nochmal dahinter setzen.
Also Mein Auto ist darin aufgeführt allerdings mit den oben genannten Punkten der Nachbearbeitung ( was mich halt verwirrt ) sonst sind alle Punkte Eins zu Eins identisch und werden auch erfüllt.
Du hast doch selbst zitiert: "Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist."
Und ich versichere dir, dass wenn eine Angaben stimmen, das auch gewährleistet ist. Du wirst sogar vorne wie hinten noch 5mm Spurplatten montieren können. Dann befänden wir uns so ziemlich am Maximum.