Reifenkennung 87w bzw 87y für f11
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.04.2015
Bergkamen
Deutschland
12 Beiträge
Reifenkennung 87w bzw 87y für f11
Hallo Gemeinde, hab noch nen Satz Räder mit der Kennung vo.87w hi.87y. Kann/darf ich die auf meinem f11 fahren? Eingetragen ist 97......
Ich denke nicht, oder?
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo bmwlerpit,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reifenkennung 87w bzw 87y für f11"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Mitglied seit: 04.01.2013
Schleswig-Holstein
Deutschland
2455 Beiträge
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
Deutschland
2727 Beiträge
Der Wert der Fahrzeugpapiere ist dank europäischer Gesetzte nicht mehr bindend!
Aber 87?! Ernsthaft? Da muss man kein Fachmann sein und auch nicht nachrechnen. Das kann nie und nimmer genügen.
87er Traglast ist ca. BMW 1er maximal BMW 3er.
Die darfst Du auf keinen Fall auf einem F11 fahren.
Du hast beim F11 sicherlich einer Traglast von 97 oder 99.
Vor allem schon deswegen weil es ein Kombi ist.
Aber das kannst Du selbst schnell nachsehen, auf dem Türholm auf der Fahrerseite ist ein Aufkleber mit Reifenangaben.
Da steht dann zum Beispiel : 245 / 40 R19 99Y
Die 99 ist die Traglast, das Y die Geschwindigkeitsfreigabe.
Da steht dann auch der Wert der für Dein Auto freigegeben ist.
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
Deutschland
2727 Beiträge
Und nochmal: Diese Werte sind seit 2004 nicht mehr bindend!
Warum Wieso Weshalb habe ich in einem anderen Thema bereits ausführlich beschrieben.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.04.2015
Bergkamen
Deutschland
12 Beiträge
Vielen Dank für Eure Antworten. War für mich auch nur zum sicher gehen.
Hab noch den Radsatz von meinem 3er und hab momentan nicht die "Zeit" nen passenden Radsatz zu kaufen....
Und nochmal: Diese Werte sind seit 2004 nicht mehr bindend!
Warum Wieso Weshalb habe ich in einem anderen Thema bereits ausführlich beschrieben.(Zitat von: Lennox-89)
Finde ich ja interessant. Warum steht das bei neuen Reifen noch drauf?
Wäre schön wenn du deinen Beitrag mal verlinken würdest.
Ich bin hoffentlich nicht der einzigste der sich nicht alle deine Beiträge merken kann.
Bearbeitet von: uli07 am 30.06.2016 um 11:27:41
Gruß Uli
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
Deutschland
2727 Beiträge
Was meinst du mit "steht noch auf dem Reifen"?
Der Loadindex? Der muss natürlich noch angegeben sein.
Ich meinte nur, dass der angegebene Loadindex in den Fahrzeugpapieren unter Beachtung verschiedener Voraussetzungen unterschritten werden darf, da die Indizies oftmals viel zu übertrieben sind.
Den entsprechenden Thread werde ich später nachliefern. Bin jetzt unterwegs.
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
Deutschland
2727 Beiträge
In dem Thema "Reifen felgen Kombi" aus dem 1er F20/F21 Bereich ist es drin.
Ja, das war mir bekannt. Ich hatte das völlig verkehrt verstanden. Dachte schon du meinst das es nur noch " Einheitsreifen " gibt. ?:?:?:
Gruß Uli
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
Deutschland
2727 Beiträge
Normalerweise würde ich mich jetzt dafür entschuldigen, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Diesmal aber hab ich es mMn aber klar darauf bezogen, zumindest im ersten Beitrag. Aber egal :)
Zurück zum eigentlichen Thema, auch wenn das im Prinzip ja auch bereits geklärt ist:
Ich würde fast behaupten, dass es mit Loadindex 87 auch keine Reifen gibt, die von den Dimension her für einen F11 freigegeben wären.
Wäre somit wohl auch eine Möglichkeit, die Frage zu beantworten.
Du brauchst dich doch nicht entschuldigen wenn ich was falsch lese oder verstehe .......
Gruß Uli
Also da bin ich aber anderer Ansicht.
Die Traglast ist auf das Gesamtgewicht des Fahrzeuges ( beladen ) abgestimmt.
Fahre ich jetzt nehmen wir an mit einem F11 und Reifen mit Traglast 93 zum TÜV bekomme ich keine Plakette.
OK vielleicht ist der TÜV zu blöd und kennt die neue Rechtslage nicht.
Jedoch gibt es ein anderes Problem, was mache ich wenn ich das Auto dann doch mal voll belade im Urlaub oder mal den Anhänger ran mache....
Soll ich dann wieder daran denken dass ich andere Reifen dafür brauche ???
Und was passiert wenn ein Reifen platzt und die Versicherung feststellt dass ich die vom Hersteller vorgegebene Traglast unterschritten habe....
Ich bin der Meinung lieber die Traglast wie von BMW vorgeschrieben beibehalten und lieber etwas mehr Traglast als zu wenig denn es kommt nicht selten vor dass bei Urlaubsfahrten schnell mal das Gesamtgewicht des Fahrzeuges erreicht oder sogar überschritten wird.
Preislich gibt es bei den Reifen auch keine Vorteile wozu dann irgendwelche Experimente ???
In der Reifengröße für einen F11 hast Du sowieso keine 87 Traglast Bereifung die es zu kaufen gibt.
Reifen mit dieser kleinen Traglast haben hier sowieso die falsche Reifengröße und passen somit sowieso nicht.
17" : 225 / 55 R17
18" : 245 / 45 R18 und 275 / 40 R18
19" : 245 / 40 R19 und 275 / 35 R19
20" : 245 / 35 R20 und 275 / 30 R20
Finde man einen dieser Reifen mit einer Traglast unter 93.
Gibts nicht.
Nachdem ich verstanden habe was " Lennox-89 " meint[font] muß man schauen wie hoch die Vorderachse und die Hinterachse belastet werden darf. Danach ist der Reifen mit der richtigen Traglast auszusuchen. Dann braucht man sich keine Gedanken machen ob man alleine oder mit 4 Leuten und Gepäck fährt. Die Traglast der Achsen mußte man auch schon vor 2004 beachten. [/font]
Gruß Uli
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
Deutschland
2727 Beiträge
Aha, und wie voll willst du deinen Wagen beladen?
Wenn du die Bedingungen richtig gelesen hättest, dann wüsstest du, dass die Reifen das vollbeladene Auto natürlich tragen müssen.
Das geht aber eben oftmals auch mit Reifen niedrigeren Loadindexes, als vom Hersteller angegeben.
Fall Reifen platzt und Versicherung meckert: Rechtsanwalt! Ganz einfach. Gesetz ist Gesetz, und da hat auch eine Versicherung sich dran zu halten.
Wenn der Reifen bei Überladung platzen sollte, dann bist natürlich du der Schuldige.
Grundsätzlich bin ich ja deiner Meinung.
Aber:
Es hat auch einen Grund, wieso ich mich damit recht gut auskenne. Meine Freundin beispielsweise soll laut Papieren Reifen mit Index 98 (auf allen freigegeben Varianten) fahren. Auf einem Alfa 159 1,9 Diesel. Das ist ganz sicher kein gepanzertes Fahrzeug und kein SUV, sondern entspricht klassentechnisch einem 3er BMW. Zum Vergleich: Auf meinem E61 525i sind je nach Reifengröße 93er freigegeben. Und ja, der 5er ist natürlich in allen belangen schwerer als der Alfa und hat höhere zulässige Achslasten.
Das (nicht) lustige an der Geschichte: Die vorgeschriebenen Reifen, also von den Dimensionen her betrachtet gibt es einfach gar nicht mit 98er Index! Ich weiß bis heute nicht, was sich Alfa dabei dachte. Der Wagen ist BJ 2008. Ob es solche Reifen damals noch gab weiß ich nicht. Das höchste was ich in dieser Dimension gefunden habe waren 96er.
Noch lustiger wird es, wenn man dann Felgen mit einer ABE hat, in der andere Reifen vorgeschrieben werden. In diesem Fall minimal kleinere, die es selbst mit 95er Index nicht mehr gibt...
Also, der Wert der Papiere muss zwangsläufig manchmal unterschritten werden.
Preislich muss man aufpassen.
Manchmal sind die selben Reifen mit niedrigerem Index billiger, manchmal sogar teurer.
Mit der Thematik habe ich mich aber wie bereits erwähnt aus anderen Gründen befasst.
Grundsätzlich bin ich bei dir: keine Experimente zu Lastend der Sicherheit.
Aber manchmal lässt sich das eben nicht vermeiden.
Bearbeitet von: Lennox-89 am 01.07.2016 um 13:38:59
Mitglied seit: 04.01.2013
Schleswig-Holstein
Deutschland
2455 Beiträge
Gesetz ist Gesetz, und da hat auch eine Versicherung sich dran zu halten.
(Zitat von: Lennox-89)
Ganz so einfach ist das nicht. Das Gesetzt gibt den Rahmen vor und wenn die Versicherungen in ihren Bedingungen einen darüber hinaus gehenden höheren Standard vorsieht, dann gilt das. Natürlich muss dieses von den Versicherung in der Police oder ergänzenden Schriftstücken dem Versicherungsnehmer zur Kenntnis gebracht werden. Ist dort nichts festgelegt, dann gilt natürlich das Gesetz.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.
Mitglied seit: 30.03.2015
Echternacherbrück
Deutschland
2727 Beiträge
Damit hast du vermutlich Recht. Dass eine Versicherung so etwas aber gesondert festlegt habe ich jedoch noch nie gesehen.
Dafür bin ich wohl noch zu jung. Ich behaupte mal vorsichtig, dass auch die Versicherungen sich in solchen Angelegenheiten an geltende Vorschriften halten.
Selbst wenn, ich würde dann erst mal in Frage stellen, ob eine Versicherung das überhaupt so frei bestimmen kann.
So weit wird es hoffentlich nie kommen, deswegen denke ich an der Stelle jetzt auch nicht weiter.
Davon ab haben wir ja bereits festgestellt, dass Reifen in den vorgeschriebenen Dimension überwiegend auch den Traglastindizes entsprechen.
Alles andere würde mich auch wundern.
Mitglied seit: 04.01.2013
Schleswig-Holstein
Deutschland
2455 Beiträge
Davon ab haben wir ja bereits festgestellt, dass Reifen in den vorgeschriebenen Dimension überwiegend auch den Traglastindizes entsprechen.
Alles andere würde mich auch wundern.
(Zitat von: Lennox-89)
Genauso sieht es aus. Zum Thema wird es vermutlich erst, wenn man extremere Umrüstungen macht (oder einen Alfa fährt). Dann handelt es sich ohnehin um eine Einzelabnahme mit allem Drum und Dran. Da ist es dann ja ohnehin ratsam die Versicherung zu informieren.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.