Wenn ein Auto zum Zeitpunkt der Erstzulassung den gesetzlichen Anforderungen bzgl. zulässigen Schadstoffaustosses entsprochen hat und technisch nach wie vor diesen entspricht (also nicht der DPF durch Downpipe ersetzen oder ähnlichen Humbuck) dann ist eine nachträgliche Einschränkung ein Verstoß gegen mein Rechtsempfinden.
Viele Autos haben einen Konstruktionsfehler. Man hat vergessen alle Räder mit dem Motor zu verbinden.