Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 26.04.2015 um 14:00:17 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.
Hallo,
Habe endlich meine BBS Felgend auf meinem 330ci. Ein Gutachten dafür habe ich, blicke aber bei den Auflagen nicht durch. Unter dem Punkt ,,Bereifungsmöglichkeiten" stehen Zahlen für die diversen Auflagen. Dort ist jetzt u.a Punkt 13) und 18) aufgeführt. Beide Beziehen sich auf die Bereifung vorne, in meinem Fall [fehlerhaft_angegebener_Link:]tel:225 40 18[/fehlerhaft_angegebener_Link]225 40 18.
Zu 13: Zur Herstellung ausreichender Radabdeckung ist der Radlauf ab Radmitte nach vorne um ca. 10mm auszustellen. Der vordere Stoßfänger ist dem neuen Verlauf entsprechend anzupassen.
Zu 18: Vorne ist durch Anbauteile etc. eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. JE NACH RÜSTZUSTAND DES FAHRZEUGS KANN ES MÖGLICH SEIN, DASS DIE RADABDECKUNG AUSREICHEND IST.
Das verwirrt mich. Somit ist doch Punkt 13) überflüssig oder nicht?! Eine ausreichende Radabdeckung ist gegeben. Es ist verdammt knapp bei Geradeausstellung, aber es reicht. Kein Schleifen bei vollem Lenkeinschlag o.ä....
Es schleift nix, das ist es ja. Aber da es als einzelner Punkt aufgelistet ist, sieht es so aus als müsste es gemacht werden. 13) und 18) ist ja nicht zusammengefasst...habe bisschen schiss deswegen :/
Ich würde sagen das die Auflage mit der Radabdeckung sinnlos ist...sie ist doch erfüllt
Mein Tip: ich kann ja viel erzählen, ich würde mit dem Gutachten zu dem Prüfer Deines Vertrauens fahren und das vorher mit ihm abklären, dann gibt es auch keine unangenehmen Überraschungen