hab vor einem knappen Jahr meinen Eisenmann unter meinem Compact eintragen lassen. Mir ist aber erst kürzlich aufgefallen, dass im Fhz.-Schein noch die Serien-Lautstärkeangaben angegeben sind. Im Gutachten des Eisenmann stehen auch keine dB-Angaben drin.
Daher meine Frage, was mache ich, wenn bei einer Polizeikontrolle die Beamten meinen, er sei zu "laut" ? Die haben ja keine Werte, an die sich richten können oder nicht ?
Ich weiß, ich weiß, ein popliger 4 Zylinder wird auch mit nem Eisenmann nicht der lauteste, aber kann ja sein, dass der Beamte ein empfindliches Gehör hat :D
also bei mir wurde auch noch nie ne db zahl eingetragen. hab auch noch nie gesehen, dass es in nem gutachten angaben dazu gibt. wenns nen eisenmann is und er eingetragen is bist du normalerweise auf der sicheren seite
Auch mit einem Sport-ESD darf die Lautstärke, die in den Feldern drin steht, nicht überschritten werden. Wenn deine Anlage zu laut ist und die Beamten es dir messtechnisch nachweisen, ist Versetzen in zulässigen Bereich angesagt.
die werte stehen für standgeräusch und fahrgeräusch. aber ob das am auspuff gemessen wird... nen serienmäßiges fahrzeug muss ja nicht sm auspuff am lautesten sein.
jo ist leider so. da hilft auch kein gutachten und keine eintragung. ist der wert im fahrzeugschein nachweislich überschritten, muss der auspuff wieder leiser. selbst wenn er keine 10min am auto hängt, zu laut ist nich zulässig^^ dann musste dich in so nem fall an den hersteller wenden, dass der auspuff nicht dem geräuschwert entspricht und somit sein gutachten nicht das papier wert ist auf dem es steht
"Wer sich an das Absurde gewöhnt hat, findet sich in unserer Zeit gut zurecht." Eugène Ionesco