Zitat:
Im Schein steht nur die kleinste Größe.
So ist das von BMW nicht frei gegeben. Musst du dann eintragen lassen.
Hast du alle Informationen auf der Seite durchgelesen, steht da nichts?
Willst du eigentlich was bearbeiten? Weil so werden sie nicht passen.
Steht auch im Gutachten bei den Auflagen.
Das Gutachten auf der Seite is vom TÜV Austria. Das wird hier wohl nicht anerkant.
Somit Eeinzelabnahme.
Bearbeitet von: LucyStern am 01.04.2014 um 19:48:03
(Zitat von: LucyStern)
Wie oben schon erwähnt ... TÜV Austria gilt selbstverständlich auch in good old Germany.
Die Felgen sind 8x18 ET35 mit nem 225er Reifen ... das passt ohne arbeiten ins Radhaus und wird auch die Verschränkungsprüfung des Sachverständigen bestehen.
Die Auflagen gelten wenn die Freigängigkeit nicht gewährleistet ist ... DANN muss durch die aufgeführten Maßnahmen vorne bzw. hinten die Freigängigkeit bzw. die Radabdeckung hergestellt werden.
Das sind "Standard"-Texte wie sie in nahezu allen Gutachten zu Sonderrädern enthalten sind ;)
@ eddyvega ... das sollte so passen ... ab zur Prüfstelle und abnehmen lassen ... schöne Räder viel Spaß damit.