Zitat:
Nun ja, wo im Gesetzestext steht, dass dies nur bzw ausschließlich auf Gewerbliche Verkäufer zutrifft?
(Zitat von: Fresh Prinz)
Vom gesunden Menschenverstand her. Das Verkaufsverbot trifft normalerweise *nicht mal* gewerbliche Verkäufer, sondern ausschließlich den Hersteller (wie in meinem Beispiel "Samsung"). Apple steitet mit Samsung und hat *gegen* Samsung ein Verkaufsverbot erwirkt. D.h. kein Handy verlässt die Fabrik. Das Verkaufsverbot gilt nicht für einen anderen Laden. Da müsste wieder extra ein Verbot erwirkt werden.
Man sieht doch im Fernsehn auch manchmal wie Plagiatsfahnder irgendwelche ausländischen Läden dichtmachen. Das verkaufsverbot gilt nur für die Bude oder den Laden, den der Beschluss umfasst. Im Laden um die Ecke wird munter weiterverkauft, weil sie den nicht auf dem Kicker haben. Wenns so einfach wäre, wie Du sagst, warum machen die sich dann die Mühe mit Testkäufen, Beschluss, Ausräumen und Vernichten.
Dann bräuchte man nur einmal ein Urteil und könnte dann beliebig mehrmals am Tag allen die Waren abnehmen (sogar den Kunden), bzw. die Bude dicht machen.
Kann ich mir eben einfach nicht vorstellen. ^^
Bearbeitet von: Stefan177 am 08.07.2013 um 18:41:51