Zitat:
Hi,
erhlich gesagt, habe ich nicht alles gelesen.
- Ein mündlicher Vertrag gilt genauso wie ein schriftlicher.
- Kündigst du, verlierst du evt. Anspruch aufs ALG
- Er muss zahlen, wenn du nicht in der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnis bist. Nach 6 Wochen Krank übernimmt die Krankenkasse
- Du must weiterhin deine Arbeit anbieten. (sonst nach klage arbeitsverweigerung deiner seits)
und fix zum Anwalt.. die Kosten wird der Arbeitgeber auch zahlen müssen..
(Zitat von: -Mojo-)
hättest vllt. doch lesen sollen...
er ist gekündigt worden...und kündigungschutzklage muss innerhalb von 3 wochen eigereicht werden
und wer sagt das der arbeitgeber die kosten tragen muss ?
.im arbeitsrecht trägt jeder seine kosten selber...in der 1. instanz
deswegen ist eine rs ja auch sinnvoll..erst ab der 2 instanz gibt es eine andere regelung
wollte das mal loswerden :)
p.s. sollte ich etwas falsches schreiben habe ich immer ein offenes ohr dafür ;)
Bearbeitet von: Opern Geist am 16.06.2012 um 01:18:33