Zitat:
Kann mir was passieren wenn ich es nicht bezahle ?(Zitat von: Bummer89)
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Kann mir was passieren wenn ich es nicht bezahle ?(Zitat von: Bummer89)
Da ihr keinen Kaufvertrag habt eher nicht.. Ausser das du evtl eine auf die Fresse kriegst ^^ Aber rechtlich gesehen wohl eher nicht.. Ausser es war ein Anwalt / Notar / Polizist zufällig als Zeuge bei ihm dabei ...(Zitat von: h4ihappen)
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Kann mir was passieren wenn ich es nicht bezahle ?(Zitat von: Bummer89)
Da ihr keinen Kaufvertrag habt eher nicht.. Ausser das du evtl eine auf die Fresse kriegst ^^ Aber rechtlich gesehen wohl eher nicht.. Ausser es war ein Anwalt / Notar / Polizist zufällig als Zeuge bei ihm dabei ...(Zitat von: h4ihappen)
Auf die Fresse bekomme ich eher nich^^ davor hab ich auch keine Angst^^......(Zitat von: Bummer89)
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Kann mir was passieren wenn ich es nicht bezahle ?(Zitat von: Bummer89)
Da ihr keinen Kaufvertrag habt eher nicht.. Ausser das du evtl eine auf die Fresse kriegst ^^ Aber rechtlich gesehen wohl eher nicht.. Ausser es war ein Anwalt / Notar / Polizist zufällig als Zeuge bei ihm dabei ...(Zitat von: h4ihappen)
Ich erfrage nur das Rechtliche und wie ihr darauf reagieren würdet ... ich meine mein Geldzurück verlangen kann ich ja auch nicht.... am kauf tag war nur er und ich anwesend ...(Zitat von: Bummer89)
Zitat:
... aber soweit ich weiß zählen mündliche Verkaufszusagen genauso wie schriftliche!(Zitat von: NikolausN30)
Zitat:
Moin Bummer89,
schade das die Karre diese Mängel aufweißt, aber soweit ich weiß zählen mündliche Verkaufszusagen genauso wie schriftliche!
Da du das Auto vorher gesehen hast und Probefahrt gemacht hast konntest du dich über den Zustand informieren! D.h. gekauft wie gesehen, basta.
Genauso ist es, wenn du in einen Geschäft gehst und dir etwas kaufst. Auch dort konntest du dich über das Produkt informieren. Das du bei Mediamarkt &Co die Sach trotzdem zurückbringen kannst liegt am freiwilligen Rückgaberecht.
Meine persönliche Meinung, zahl ihm die Kohle. Überleg dir mal wie du behandelt werden möchtest wenn du dein Auto weiterverkaufst?! Du hattest ja auch die Wahl abzulehnen.
Schönes Wochenende
Nikolaus(Zitat von: NikolausN30)
Zitat:
Die Frage ist allerdings ob ein rechtsgültiger "Kaufvertrag" zustande gekommen ist. Klar waren sich beide einig über Kauf / Verkauf des Wagens, aber der Verkäufer hat dir ja den einen oder anderen Mangel verschwiegen...(Zitat von: h4ihappen)
Zitat:Zitat:
... aber soweit ich weiß zählen mündliche Verkaufszusagen genauso wie schriftliche!(Zitat von: NikolausN30)
Gilt das nicht nur wenn beide Seiten Kaufleute sind?(Zitat von: h4ihappen)
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Die Frage ist allerdings ob ein rechtsgültiger "Kaufvertrag" zustande gekommen ist. Klar waren sich beide einig über Kauf / Verkauf des Wagens, aber der Verkäufer hat dir ja den einen oder anderen Mangel verschwiegen...(Zitat von: h4ihappen)
Allerdings hat das Vorhandensein von eventuellen Mängeln keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages. Wär ja auch blöd; die Sachmängelhaftung sowie die Schadenersatzansprüche wegen Schlechtleistung (die ja beide das Vorhandensein eines Kaufvertrages erfordern) würden voll ins Leere laufen.Zitat:Zitat:
... aber soweit ich weiß zählen mündliche Verkaufszusagen genauso wie schriftliche!(Zitat von: NikolausN30)
Gilt das nicht nur wenn beide Seiten Kaufleute sind?(Zitat von: h4ihappen)
Nö. Bei KFZ-Verkäufen gibts weder für Private noch für Kaufleute ein Schriftformerfordernis. Is halt - bei beiden Seiten - dann ne Frage der Beweisbarkeit, wenn nix schriftlich gemacht wurde.(Zitat von: mb100)
Zitat:Zitat:Zitat:
Die Frage ist allerdings ob ein rechtsgültiger "Kaufvertrag" zustande gekommen ist. Klar waren sich beide einig über Kauf / Verkauf des Wagens, aber der Verkäufer hat dir ja den einen oder anderen Mangel verschwiegen...(Zitat von: h4ihappen)
Allerdings hat das Vorhandensein von eventuellen Mängeln keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages. Wär ja auch blöd; die Sachmängelhaftung sowie die Schadenersatzansprüche wegen Schlechtleistung (die ja beide das Vorhandensein eines Kaufvertrages erfordern) würden voll ins Leere laufen.Zitat:Zitat:
... aber soweit ich weiß zählen mündliche Verkaufszusagen genauso wie schriftliche!(Zitat von: NikolausN30)
Gilt das nicht nur wenn beide Seiten Kaufleute sind?(Zitat von: h4ihappen)
Nö. Bei KFZ-Verkäufen gibts weder für Private noch für Kaufleute ein Schriftformerfordernis. Is halt - bei beiden Seiten - dann ne Frage der Beweisbarkeit, wenn nix schriftlich gemacht wurde.(Zitat von: mb100)
Aber er hat ja eigentlich Mängel bewusst verschwiegen. Ist das dann nicht sowas in der Art wie Täuschung?!(Zitat von: h4ihappen)
Zitat:
Aber er hat ja eigentlich Mängel bewusst verschwiegen. Ist das dann nicht sowas in der Art wie Täuschung?!(Zitat von: h4ihappen)
Zitat:
ich würde ihn anrufen und sagen, dass du 2 jahre gewährleistung hast, da kein kaufvertrag abgeschlossen wurde, wo die private gewährleistung ausgeschlossen wurde,. es ist falsch, wenn leute behaupten, dass ein privatverkauf grundsätzlich frei von verpflichtungen ist.(Zitat von: fooki)