Vordere Felge steht am Fahrwerk an TÜV Abstand ?
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amerang
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Vordere Felge steht am Fahrwerk an TÜV Abstand ?
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.02.2012 um 21:38:09 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo
ich habe mir ein neues fahrwerk vorne eingebaut und nun bemerkte ich das meine felge vorne ganz leicht am fahrwerk schleift
da meine felgen vorne schon zimmlich breit auch sind musste ich den radkasten schon ziehen
jetzt meine frage
wie viel mindest abstand muss eingehalten werden zwischen felge und fahrwerk darf cih vorne spurplatten drauf machen ? oder ändert sich der abstand von aleine wenn die felgen wider auf dem teer stehen also das fahrzeug nicht mehr aufgebockt ist?
ich währe euch echt sehr dankbar wenn ihr mir weiter helfen würdet
mfg manu
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.02.2012 um 21:38:09
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Hallo djMANEmx,
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Gruß
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Kreuzwertheim
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Hi
hast du den noch Platz für die Spurplatten? Beim TÜV sollte man so 5mm Abstand zwischen Felge und Federbein haben, hab ich mal gelesen.
MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Der TÜV fordert 5mm Mindestabstand zwischen Feder und Felge/Reifen (je nach Höhe).
Könnte dann deiner Beschreibung nach außen eng werden!
E36 - IS IT LOVE?
Lese dir doch mal die Auflagen im Gutachten durch. In den meisten Gutachten steht doch ob und welche Spurplatten verwendet werden sollten. 5 mm ist der Mindestabstand zwischen Reifen und allen dem Reifen ""Nahekommenden Teilen"". Damit ist Koti und Federbein usw gemeint.
Also "ganz offiziell":
- 2 mm von Rad zu Bremse
- 4 mm von Rad zu Spurstangen, Spurstangengelenken, Lenkern, Stabilisatoren, Federbeinen, Federn
und Dämpfern
- sonst 6 mm von Rad oder Reifen zu allen Bauteilen
alles andere je nach "prüflage"
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
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amerang
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danke damit ist mir weiter gehollfen
danke für euere antworten
mfg manu