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													Bußgeldfrage
																								
																							Hi,
Ich wurde vor 2 Tagen von der Polizei angehalten,mein Fahrwerk,Felgen und Auspuff sind zwar abgenommen worden.
hab es  aber nie in den Fahrzeugschein übertragen lassen.(Abnahme ist 4 Jahre her)
Weiß einer von euch genau, wieviel es kostet wenn man in so einem Fall angehalten wird?
mfg avusblau
													
 
												 
												
												
												
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									Hallo Avusblau,
									
									schau mal hier 
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Bußgeldfrage"!
									Gruß
								
								
							 
							
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Bescheinigung dabei gehabt? - 0 Euro
Bescheinigung nicht mitgeführt? -10 Euro
												
										
								 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Bescheinigung hatte ich dabei,denk ganz so einfach wird es nicht, haben Bilder gemacht und gesagt ich bekomme Post
								
							 
							
							
							
								VERITAS AEQUITAS
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										warum? klar ist es nicht in die Zulassungsbescheinigung umgetragen, aber das ist doch irrelevant...
mir fällt nichts ein, was es da zu ahnden gibt...
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Hab damals auch den Dekra Prüfer gefragt ob man es umtragen lassen muss.
Der sagte dann dass man die Bescheinigungen halt wie ne ABE mitführen muss.
Mehr nicht.
Gruß
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										auf der Rückseite steht halt das,dass Gutachten nur 1,5 Jahre gültig is deshalb vieleicht und das man es sunverzüglich umtragen lassen soll
								
							 
							
							
							
								VERITAS AEQUITAS
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
										 	
														Mitglied seit: 16.06.2006
										
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										Die Dinger sind beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle eigentlich einzutragen, dürfte aber auf dem Schrieb stehen. Nur steht daja kein Zeitraum --> egal, warst halt noch nicht da, die können dir nix.
Anders ist das mit Einzelabnahmen, die müssen rein in die Zulassungsbescheinigung.
								
							 
							
							
							
								5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Zitat:
Hab damals auch den Dekra Prüfer gefragt ob man es umtragen lassen muss.
Der sagte dann dass man die Bescheinigungen halt wie ne ABE mitführen muss.
Mehr nicht.
(Zitat von: Dezent)
 
da gibts aber wohl Unterschiede...es gibt Bescheinigungen die Du nur mitführen musst und es gibt welche die in die Zulassungsbescheinigung umgetragen werden müssen
ich halts für Korinthenkackerei....steht doch alles einschl.Fahrgestellnr., Kennzeichen pp. in der Bescheinigung...nur das es nicht in den Fahrzeugschein umgetragen wurde, ist doch nicht die Welt
								
 
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										So Leute, jetzt hab ich es schwarz auf weiß,heut kam der Anhörungsbogen für die oben beschriebene Sache.
(mittlerweile ist alles vorschrifts gemäß umgetragen)
Das wird mir jetzt vorgeworfen:
Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO ; § 24 StVG ; 214.2 BKat
Hab mal geschaut irgendwo im Netz geschaut, da standen dafür 50 Euro.
mfg avus
								
							 
							
							
							
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										Nach deren Logig ist dein Fahrzeug nicht verkehrssicher weil du mit einem zettel im Handschuhfach rumfährst wo drauf steht das alles i.O. ist anstatt in deinem Fahrzeugschein ???
Seltsames Land/Regelung. Dann sind aber mehrere Leute die angeschissenen, mich inbegriffen.
Fahre nämlich seit ca 2 Jahren mit einem nachrüst ESD und hab auch nie mit dem gedanken gespielt ihn in den Fahrzeugschein einzutragen oO .
Wenn du Rechtschutz hast ab zum Anwalt damit.
Du hast sicherlich dagegen verstoßen es bei der nächsten gelgegenheit umtragen zu lassen, dein Fahrzeug war deswegen jedoch nie eine gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
								
								
										Das "nicht verkehrssicher" muss (fachlich) begründet sein...
selbst bei einer nicht eingetragenen Rad-Reifenkombi reicht es nicht aus, wenn diese nur "nicht eingetragen" wurde
es müssen vielmehr Anhaltspunkte vorliegen, die ein "nicht verkehrssicher" begürunden: z.B. Reifen schleift am Radhaus pp.
wenn es also schon einmal abgenommen...und nur nicht in die Zulassungsbescheinigung umgetragen wurde, dann würde mich echt mal die Begründung dafür interessieren
ich würde Widerspruch einlegen
								
							 
							
							
							
								
							
							
								
										
								
								
											
								
							
						
						
					 	
							
							
							
							
								
								
								
									
									
										
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										Ja ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und Rechtschutz hab ich auch noch,halt euch mal auf den Laufenden wie das noch ausgeht.
mfg avus
								
							 
							
							
							
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