Zitat:
Nur mal so ne Frage, was wäre wenn ?
Also wenn er wegen den Km etwas unternehmen wöllte, an wen sollte er sich da wenden und gegen wen geht die Anzeige ? Der Vorbesitzer wusste ja angeblich nichts davon weil es ja wohl der Vorvor oder Vorvorvor Besitze war der Manipulier hatte. Der kann behaupten er hätte es in den Vertrag geschrieben und den Vertrag hätte er mittlerweile (ist ja schon paar Jahre her) nicht mehr. Welche Rechtlichen Schritte bleichen dann noch offen ?
Gruß(Zitat von: schwarzweiß)
Zitat:Zitat:
Nur mal so ne Frage, was wäre wenn ?
Also wenn er wegen den Km etwas unternehmen wöllte, an wen sollte er sich da wenden und gegen wen geht die Anzeige ? Der Vorbesitzer wusste ja angeblich nichts davon weil es ja wohl der Vorvor oder Vorvorvor Besitze war der Manipulier hatte. Der kann behaupten er hätte es in den Vertrag geschrieben und den Vertrag hätte er mittlerweile (ist ja schon paar Jahre her) nicht mehr. Welche Rechtlichen Schritte bleichen dann noch offen ?
Gruß(Zitat von: schwarzweiß)
Was die (strafrechtliche) Anzeige angeht: die hat nur gegen den Erfolg, der auch gedreht hat.
Zivilrechtlich kann er nur gegen seinen Verkäufer vorgehen, denn der is der Vertragspartner. Und da kommts dann darauf an, wie die Kilometeranzeige in den Vertrag eingeführt wurde. Wenn sie ohne solche Dinge wie "abgelesen" drin steht, dann stehen die Chancen, das Fahrzeug zurückgeben oder den Preis mindern zu können, sehr gut - auch wenn der Verkäufer von der Tachodreherei nix wusste und die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Der BGH sagt ganz klar: "solche (ggf.) Garantien oder Eigenschaftsbeschreibungen werden von nem Gewährleistungsausschluss nicht erfasst."(Zitat von: mb100)
Zitat:Zitat:Zitat:
Nur mal so ne Frage, was wäre wenn ?
Also wenn er wegen den Km etwas unternehmen wöllte, an wen sollte er sich da wenden und gegen wen geht die Anzeige ? Der Vorbesitzer wusste ja angeblich nichts davon weil es ja wohl der Vorvor oder Vorvorvor Besitze war der Manipulier hatte. Der kann behaupten er hätte es in den Vertrag geschrieben und den Vertrag hätte er mittlerweile (ist ja schon paar Jahre her) nicht mehr. Welche Rechtlichen Schritte bleichen dann noch offen ?
Gruß(Zitat von: schwarzweiß)
Was die (strafrechtliche) Anzeige angeht: die hat nur gegen den Erfolg, der auch gedreht hat.
Zivilrechtlich kann er nur gegen seinen Verkäufer vorgehen, denn der is der Vertragspartner. Und da kommts dann darauf an, wie die Kilometeranzeige in den Vertrag eingeführt wurde. Wenn sie ohne solche Dinge wie "abgelesen" drin steht, dann stehen die Chancen, das Fahrzeug zurückgeben oder den Preis mindern zu können, sehr gut - auch wenn der Verkäufer von der Tachodreherei nix wusste und die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Der BGH sagt ganz klar: "solche (ggf.) Garantien oder Eigenschaftsbeschreibungen werden von nem Gewährleistungsausschluss nicht erfasst."(Zitat von: mb100)
Und wie wäre das mit einem versteckten Unfallschaden ?
Wenn ich ein Auto als Unfallfrei kaufe und daher auch als Unfallfrei wieder verkaufe. Der Käufer jedoch feststellt das doch mal ein Unfall gewesen sein muss, bin ich dann drann, obwohl ich gar nichts von einem Unfall wusste und ihn selber auch als Unfallfrei gekauft habe ?(Zitat von: schwarzweiß)
Zitat:
@Topic: Den Kilometerstand nicht in den Vertrag reinzuschreiben war *zensiert*. Ich seh fast keine Chance für Dich, den Wagen zurückzugeben. Außer Du kannst beweisen, dass der, der Dir den Wagen verkauft hat, selbst am Kilometerstand gedreht hat.(Zitat von: mb100)
Zitat:Zitat:
@Topic: Den Kilometerstand nicht in den Vertrag reinzuschreiben war *zensiert*. Ich seh fast keine Chance für Dich, den Wagen zurückzugeben. Außer Du kannst beweisen, dass der, der Dir den Wagen verkauft hat, selbst am Kilometerstand gedreht hat.(Zitat von: mb100)
Also ich möchte den Wagen auch nicht zurück geben falls das jetzt so rüber kam. Der Verkäufer hat den Wagen ja auch realistisch Angeboten. Der Vorbesitzer hingegen hat ganz klar wie man an den Tüvberichten sieht an dem KM gedreht.(Zitat von: Bierkönig)
Zitat:
Wenn Du die Unfallfreiheit zusicherst oder garantierst, sie also (ohne Hintertürchen) in den Vertrag reinschreibst, bist Du selbstverständlich dran und musst Du ggf. auch das Fahrzeug zurücknehmen, wenn es vor dem Gefahrenübergang nachweislich nen Unfall hatte. Selbst wenn Du nix von dem Unfall wusstest.
@Topic: Den Kilometerstand nicht in den Vertrag reinzuschreiben war *zensiert*. Ich seh fast keine Chance für Dich, den Wagen zurückzugeben. Außer Du kannst beweisen, dass der, der Dir den Wagen verkauft hat, selbst am Kilometerstand gedreht hat.(Zitat von: mb100)
Zitat:
Naja, im Standardvertrag steht immer nur :
Unfallfrei: []ja []nein
dh, mann müsste also immer "ja" ankreuzen um auf der sicheren Seite zu sein, das ist ärgerlich weil es den Preis mindert, ohne dass je ein Unfall war :-((Zitat von: schwarzweiß)
Zitat:
Nur mal so ne Frage, was wäre wenn ?
Also wenn er wegen den Km etwas unternehmen wöllte, ...(Zitat von: schwarzweiß)