E-Prüfzeichen reicht oder nicht was denn nun?
Hallo Jungs, bin verwirrt..
ich dachte eigentlich bei Beleuchtungseinrichtungen aus dem Zubehör reicht das E-Prüfzeichen (ohne einen entsprechenden Nachweis ala Unbedenklichkeitsbescheinigung pp.)
nun bin ich kürzlich zum Tüv- da wollte der Prüfer einen "Nachweis" für die Front- und Heckleuchten...die auch ich selbstverständlich nicht habe (fahre mit meinen Angeleyes schon ca. 5 Jahren durch die Gegend)
bei den Leuchten handelt es sich um Depo Angeleyes (Original, nichts verändert), sowie Depo LED-Rückleuchten mit zusätzlich in der Stoßleiste verbauten Rückstrahlern und einem E-Prüfzeichen
ich sag: reicht
der Händler sagt: E-Prüfzeichen reicht
Prüfer1 sagt: E-Prüfzeichen reicht
Prüfer 2 sagt: E-Prüfzeichen alleine reicht nicht aus
Der §19 StVZO (3) sagt...sind zwar eintragungsfrei, auf Verlangen ist eine Bescheinigung vorzulegen
(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
des Absatzes 3 Nr. 1 (Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile
1.
eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
2.
der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist)
den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält,mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
das Nichtvorhandensein dieser Bescheinigung wird bei fast allen Nachrüstscheinwerfern nicht der Fall sein. Hab nen ganz interessanten Bericht von den Opelanern gefunden:
Linktja jetzt kommt ihr...bin mit meinem Latein irgendwie am Ende
Edit: ist klar zu welchem Prüfer ich jetzt fahre, aber vielleicht kann das Thema hier ja mal abschliessend geklärt werden
Bearbeitet von: E36-Freak am 08.06.2010 um 17:21:50