Zitat:
so traurig es ist aber am besten kauft man sich nen haus wo nur hartz4 empfänger wohnen da braucht man sich keine sorgen um die miete machen
die kommt direkt vom amt und wird direkt aufs vermieterkonto überwiesen ohne das der mieter ws abzwacken kann
so hat man sicher immer seine miete in der tasche
(Zitat von: Rollo)
Das glaube ich eher nicht.
Die kommt nur direkt vom Amt, wenn der Hilfeempfänger eine Abtrittserklärung unterschrieben hat. Eine unterschriebene Abtrittserklärung kann der Hilfeempfänger aber jederzeit widerrufen. Das Amt erkennt das dann auch an mit der Begründung, dass der Hilfeempfänger nicht zu sehr entmündigt werden soll und nicht seine Eigenständigkeit verlernt.
Miete wird normalerweise vom Amt nur für die Wohnung gezahlt, wo der Hilfeempänger gemeldet ist und auch wohnt. Das heißt, fällt deinem Mieter heute ein, dass er ab nächste Woche ne andere Wohnung anmietet und das auch beim Amt angibt, wars das mit deiner Miete vom Amt. Da brauch ein Hilfeempfänger keine Küngigungsfrist einhalten oder sonst was. Er wird einfach so ausziehen. Das Amt wird dir keine weitere Miete mehr überweisen.
Der Zustand der Wohnung bei Rückgabe wird den Hilfeempfänger nur wenig interessieren. Ob da irgendwelche Sachen zerstört sind, Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt wurden oder er seinen Müll zurücklässt, ist ihm egal. Du wirst ihn eh nicht belangen können, weil bei ihm sowieso nix zu holen ist. Und schlag dir den Gedanken aus dem Kopf, dass du irgendetwas vom Amt bekommst. Vertragspartner war der Hilfeempfänger und nicht das Amt. Also wende dich an ihn.
Du wirst im Anschluss tierisch sauer sein. Nachdem deine erste Wut verraucht ist, wirst du deine Wohnung wieder herrichten. Das wird dich ca. 5-10 tsd. Euro kosten. Dazu kommen noch die Mietausfälle wegen der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist, die Beräumungskosten für den Müll den dir deine Mieter zurückgelassen haben und die Ausfälle, weil du die Wohnung während der Zeit der Wiederherrichtung nicht vermieten konntest. Solltest du -nachdem du deine Wohnung wieder einigermaßen in Ordnung gebracht hast- einen gerichtlichen Mahnbescheid über die Kosten von ca. 5-10 tsd. Euro gegen deine Ex-Mieter erwirken, wird dich erneut die Wut packen. Du wirst nämlich keinen Cent bei deinem Schuldner holen können. Die Pfändungsfreigrenze liegt aktuell bei 900 + irgendwas. Diese Freigrenzen erhöhen sich bei unterhaltspflichtigen Frauen und Kindern. Vergleiche das mit den aktuellen Hartz4-Sätzen und du wirst bemerken, dass du dein Geld nie bekommen wirst.
Überlege es dir also gut, ob du wirklich nur an Hilfeempfänger vermieten möchtest.
Und sollte jemand meinen, wenn jemand rückständig mit der Miete ist könne er dem Mieter die Versorgungsleitungen kappen dann vergesst es lieber. Der Mieter hat von Rechts wegen einen Anspruch darauf, dass die Mietsache i.O. ist. Solltet ihr ihm also die Strom-, Wasser-, Gas- oder Heizleitungen kappen kann der Mieter geradewegs zum Anwalt rennen und von euch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands fordern. Solltet ihr das nicht binnen einer angemessenen Frist tun, kann der Mieter das im Zuge einer Ersatzvornahme selbst veranlassen. Die Rechnung zahlt ihr. Sollte vielleicht jemand mit dem Gedanken spielen, dem Mieter während seiner Abwesenheit die Bude auszuräumen und das Wohnungstürschloss auszutauschen, dann vergesst das ebenfalls. Der Mieter wird ne einstweilige Verfügung erwirken, dass er in seinen Besitz zurückkehren darf -und das ist die Wohnung auch solange ihr keinen Räumungstitel habt und der Gerichtsvollzieher diesen durchsetzt- und ihr müsst einen eventuell entstandenen Schaden dem Mieter ersetzen.
Eine fristlose Kündigung kann nach mehr als zwei rückständigen Mieten ausgesprochen werden. Dann wird eine angemessene Räumungsfrist von ca. 2 Wochen gewährt. Ist die Wohnung nicht geräumt muss man klagen. Es wird somit irgendwann mal eine Verhandlung geben wo der Mieter zur Räumung und Herausgabe verurteilt wird. Mit diesem Urteil kann man i.d.R. direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Wenn dann der GV irgendwann mal Zeit hat, wird er vollstrecken wollen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfte mindestens ein Jahr ohne Miete seit der fristlosen Kündigung ins Land gegangen sein. Wenn ihr Glück habt, kann der GV räumen und ihr habt euren Mieter los. Wenn ihr Pech habt, hat der Mieter einen Untermieter. Denn kann der GV leider nicht räumen, denn gegen den Untermieter gilt der Räumungstitel nämlich nicht. Ihr dürft euch also wieder vor Gericht treffen. usw usf
Überlegt es euch also, ob ihr wirklich Vermieter werden wollt.
Allerdings zeigt mein obiger Text nur den offiziellen Weg. Wie man die ganze Sache auch abkürzen könnte, überlasse ich eurer Fantasie.
MfG
Papa76