Zitat:(Quelle: ADAC)
"Wer seinen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß. Denn ein Autofahrer muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird. (StVO, § 23) Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Verstöße werden mit 35 EURO Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit 50 EURO und drei Punkten.
Hunde müssen also während der ganzen Fahrt gesichert sein - und das nicht nur, weil es so vorgeschrieben ist. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im PKW das 30-fache des Eigengewichts auf einen Körper einwirken. Ein mittelgroßer Hund, der z.B. 20 Kilo wiegt, entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagskraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg)!!
Zitat:
Ich wuerde meinen Hund niemals in so eine kleine Box stecken, was waere z.B. bei einem Unfall...
Unter Umstaenden kann der Hund nicht mehr gerettet werden, ansonsten Kofferraum auf, oder sogar bei einen Trennnetz ueber die hinten Plaetze retten.
Das waere das erste bei einem Unfall was ich machen wuerde bei einem Unfall meinen Hund retten.
Und bez. der Eigenbeschleunigung, dies ist einfach zu relativ, da sich jedes Tier egal wie alt gegen die Schwerkraft neigt.
Meine alte Huedin habe ich auch im m dabei, und wir hatten schon einige starke Bremsungen, doch der Hund gleicht dies meist aus, dass ein Anschlagen an die Ruecksitze mal nicht ausbleibt ist ja logo.(Zitat von: Reihensechszylinder-Freund)
Zitat:
Das ist ja schon alles richtig, aber jeder wie er will.(Zitat von: Reihensechszylinder-Freund)
Zitat:
Ich kenne Leute die haben für Ihre Katze und andere für Ihren
Hund alá Jack Russel usw. mit einem Tiergurt auf der Rücksitzbank
"gesichert". Das sieht dann so aus...
Muss bei ner Vollbremsung lustig sein wenn der Hund alle viere
von sich gestreckt in der Luft hängt. ;)(Zitat von: Nicore)