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Mr. 187
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 25.02.2007 um 21:36:54 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.

Hey Leute,
hab vor bei meinem Cabrio die Scheiben zu tönen aber da es bei einem Cabrio scheisse aussieht wenn man nur die hinteren kleinen scheiben tönt, wollte ich dann auch die vorden gleich mit machen. Daher meine Frage an euch, bis zu wieviel % kann man die vorderen Scheiben tönen ohne Probleme zu bekommen. Was wäre denn besser? Folie oder Spray (dann aber vom Lackierer). Es sollte schon schwarze Tönung sein. Wenn schon bei einem Cabrio die Scheiben tönen dann alle ^^.

Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 25.02.2007 21:36:54
Limo320
Vorne geht garnicht,egal was einige erzählen!!!
LatteBMW
Richtig!
SIGGI E36
wenn dann fluten lassen und nicht lacken.
und zu dem geht es warum soll es nicht gehen!!!!!!!!!!
ich glaube 20 oder bis 25% sind erlaubt,bin mir aber nicht ganz sicher.
und mann bekommt es eingetragen,bei uns fahren welche rum die ich schon gesehen hab.
aber keine cabrio´s.
mfg
Mr. 187
das ich habe ja auch schon paar male gesehen das welche auch vorne getönte haben aber nur ganz leichte.
Was meinst den mit fluten? Was ist das und wo oder wer macht mir das?
black--cell
würde mich auch interessieren...

hab auch mal darüber nachgedacht nur die hintere Scheibe, also die im Verdeck, tönen zu lassen...
HeizölM5
vorne ist nichts erlaubt ausser die werksseitige tönung.....leider...
Merlin-9999
Benutz die SUCHE.
Ich hab das x-Mal erklärt.
Front- und vordere Seitenscheiben tönen ist ILLEGAL.
neo-wdl
Hey Leute!
Es gibt aber auch werkseitig getönte Scheiben. Dies hatte ich bei meinen alten Renault bemerkt, als mir die Scheibe zerkloppt wurde und ich diese tauschen lassen muust. Hatte die Auswahlt zwischen normalen und welchen mit leichtem grün...
Hab aber keine Ahnung ob es das bei BMW auch gibt...

mfg

Bearbeitet von - neo-wdl am 27.02.2007 20:53:17
SIGGI E36
hey
fluten heisst,das die scheiben in einem bad schwarzer farbe eingetaucht werden.
und es ist nicht illegal.
mann bekommt sie auch normal eingetragen.
ich kenne einen besitzer der glas und folien,und seit geraumer zeit diese schwarzfluten macht.
und der hat schon einige gemacht und sind vom normalen tüv eingetragen worden.ich weis nicht mehr genau die % zahl.
leider würde ich gern nachfragen,was das kostet.
aber der ist mit seinem geschäft in einem anderen bundesland umgezogen.
mfg
Merlin-9999
Zitat:

fluten heisst,das die scheiben in einem bad schwarzer farbe eingetaucht werden.

Blödsinn, dann wären sie ja beidseitig lackiert. Tatsächlich werden sie aber nur auf der Innenseite lackiert.
Zitat:

und es ist nicht illegal.

Richtig, solange es sich nicht um die vorderen Scheiben handelt.
Zitat:

ich kenne einen besitzer der glas und folien,und seit geraumer zeit diese schwarzfluten macht.
und der hat schon einige gemacht und sind vom normalen tüv eingetragen worden.ich weis nicht mehr genau die % zahl.
leider würde ich gern nachfragen,was das kostet.
aber der ist mit seinem geschäft in einem anderen bundesland umgezogen.


Benutzt die SUCHE.

Standartspruch zu diesem Thema:
Und wenn ich einen finde, der mir ein Hirschgeweih auf der Haube einträgt, es ist und bleibt es wohl auch immer noch ILLEGAL
SIGGI E36
@Merlin
ist ja schon gut,habs eben bemerkt,das ich mich falsch ausgedrückt habe mit fluten.
ja die werden nur auf der innenseite gelackt.
bring mich jetzt aber net glei um :-)
legal oder illegal s....... egal
ich weis das sie eingetragen worden sind,und habe es auch selber gesehen,bei seinem gesch. bus,und einige kunden von ihm.
übrigens super arbeit,
hat er abgeliefert.
Merlin-9999
Zitat:

legal oder illegal s....... egal

Es ist spätestens dann nicht mehr egal, wenn du an den Falaschen kommst.
Es gibt auch hier im Forum genügend Leute, die zB. ihre Folie an Ort und Stelle rausreissen mußte und obendrauf auch noch eine saftige Strafe bekommen haben.
Gibt genügend Threads über das Thema.

Wenn die Scheiben aber geflutet sind, würde das in diesem Falle heißen > neue Scheiben kaufen.

Es sag ja keiner, daß die Leute schlechte Arbeit abliefern, sonst hätte ich meine Scheiben ja nicht fluten lassen, aber je nach Wohnort reagieren unsere Hüter in Grün/Weiß äußerst allergisch auf diese Veränderung.
SIGGI E36
ja
da ist was wares dran mit den sheriff´s
wenn es ein SCHMOK ist,dann hast de eh verloren.
aber kann mir schlecht vorstellen vor ort die scheiben auszubauen :D :D :D
NAJA TROTZDEM EGAL.
es gibt solche und wiederum solche.
Greis
@Merlin-9999

Is net richtig was du sagst.
Auf der letzten Tuningmesse stand ein Golf der ringsum gelb geflutet hatte (JA AUCH VORNE) und dort wurde ganz groß mit Tüv geworben! Stand sogar riesengroß vorne auf der Motorhaube.


Bearbeitet von - Greis am 03.03.2007 09:43:43
Merlin-9999
@Greis

Ich kann mich nur wiederholen:

Und wenn ich einen finde, der mir ein Hirschgeweih auf der Haube einträgt, es ist und bleibt es wohl auch immer noch ILLEGAL
SIGGI E36
@Merlin
warum pochst du jetzt auf das illegale oder legale so herum,
verstehe ich net ganz!!!!!
es gibt Tüv´s wie auch der Greis,schon erwähnt hat die es eintragen oder werben.
für mich ist das thema gegessen.
legal oder illegal.


Bearbeitet von - siggi e36 am 04.03.2007 01:35:59
small.angel
Ich habe auch gehört, das Fluten vorne erlaubt ist. Ist wohl halt nur teurer.
E36-Freak
Zitat:


@Merlin
warum pochst du jetzt auf das illegale oder legale so herum,
verstehe ich net ganz!!!!!
es gibt Tüv´s wie auch der Greis,schon erwähnt hat die es eintragen oder werben.
für mich ist das thema gegessen.
legal oder illegal.


Bearbeitet von - siggi e36 am 04.03.2007 01:35:59

(Zitat von: SIGGI E36)




ich denke er wollte damit zum Ausdruck bringen, das der "Tüvsegen" nicht automatisch bedeutet, das es auch legal ist..und wenn Du an den falschen gerätst, dann ist es Essig mit der Eintragung und Du kannst es wieder zurück rüsten.
Maveric
Also ich verstehe nict das einige HALBWISSEN zu TASTACHEN machen.

Wie genau das mit scheiben mit werseitiger tönung und fluten ist weiß ich nicht.

JEDOCH: Wird dir JEDER TÜV folgendes eintragen UND KEIN Polizist dies anzweifeln können:
Man kann im Zubehör auch ungetönte scheiben werweben und dann ist es möglich diese sehr wohl zu tönen! Es ist möglich das dies bei der gelben Tönung so gemacht wurde.
Also nicht einfach immer schreien es geht nicht.
Ein kollege hat dies so mit leichter chromaluxfolie vorne bei seinem golf gemacht. Er kommt nicht über die % und mann kann nur inna nacht nach innen schauen. :)
E36-Freak
habe dazu nochmal einen ganz interessanten Link gefunden - macht doch was Ihr wollt...:-))

Link
Merlin-9999
@Maveric
Nur weil anderes es haben, heißt das noch lange nicht das es auch erlaubt ist !!!

Ich war bei der Firma Glastone und hab mich lange mit dem Geschäftführer unterhalten.

Tenor auch seiner Aussage:
Zitat:

Scheibenfolie:
Mit Prüfzeichen (muss auf jeder Scheibe lesbar sein!) an den "... nicht die Sicht beeinflussenden Seitenscheiben..." o.ä. zulässig.

Auf deutsch und für jeden zum Mitschreiben: An den vorderen Scheiben (Seitenscheiben Fahrer- und Beifahrerseite und Windschutzscheibe sowieso...) NICHT zulässig! Auch wenn schlaue Leute anderer Meinung sind: Es gibt rechtlich keine Folie, die für vorn zulässig ist. Folge:

Erlöschen der Betriebserlaubnis mit 50,- Euro und drei Punkten, Mängelmeldung und spätestens dann ab mit der Folie.

Fahrzeugbrief- oder Schein-Eintragungen hierzu sind unrichtig und werden, soweit sich der einschreitende Kollege auch mit dem Thema befasst hat, wieder herausgenommen werden müssen. Teuer und aufwendig und viel ärger.


Ja, und dann noch das leidige Thema "Scheibenlack" oder "Fluten" oder wie das auch sonst immer noch heißen mag. Dazu u.a. ein Auszug des KBA:

(...) Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheiben führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§19 StVZO). Verarbeitungsverfahren, wie Lackierungen oder Pulverbeschichtungen, die folienartige Bezüge auf der Scheibe erzeugen, sind für sich nicht genehmigungsfähig und dem Genehmigungsverfahren der Scheibe zugeordnet. Nachträgliche Veränderungen durch derartige Verfahren führen nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheiben. (...)

Noch Fragen? Und das gilt für alle Fahrzeugscheiben!!!! Egal, was in anderen Foren oder sonst wo steht. Auch hier:

Erlöschen der Betriebserlaubnis mit 50,- Euro und drei Punkten, Mängelmeldung und spätestens dann ab mit dem teueren Lack!


So. Jetzt mag jeder für sich selbst entscheiden, ob er den teueren und vor allem aufwendigen Ein-, Aus- und oder Umbau vornehmen lassen möchte.





Zitat:

Also ich verstehe nict das einige HALBWISSEN zu TASTACHEN machen.


Und falls du mich damit meinst, solltest du dich das nächste mal besser (selber)informieren !!

BMW1989
Also in Hessen is zb nur vorne getönte scheiben vom werk aus erlaubt, nachträglich darf man es nicht mehr machen. in bw is es erlaub bis zu einem bestimmten grad es nachträglich zu machen, mein vater hat am e60 hinten ganz dunkles schwarz und vorne bisschen und gab noch nie probs.....
STAF
guckt mal hier vorbei und dann unter dem punkt zertifikate.

ich selber kann nicht sagen ob legal, illegal oder sch*** egal...irgendwie gibt es 989542 meinung und aussagen und irgendwie ist jeder der meinung er hat recht.

finde es grundsätzlich immer wieder interessant das dieses thema regelmäßig hier auftaucht und die diskussion immer wieder aufgerollt wird.
oNe.eighty.SeVen
Zitat:


Benutz die SUCHE.
Ich hab das x-Mal erklärt.
Front- und vordere Seitenscheiben tönen ist ILLEGAL.

(Zitat von: Merlin-9999)




Will hier keinen Streit anfangen...
ABER:
Ich hab auch vor meine Hinteren Scheiben zu tönnen.
Und als ich vor ca.3Wochen bei meinem Freund in der Werkstatt war, war auch der DEKRA-MANN da. Und wir sind so auf das Thema gekommen, und er meinte man darf die Vorderscheiben verdunkeln. es muss nur min 70% lichtdurchlässig bleiben. Er meine das lohnt sich kaum weil man es kaum sieht.
Leider hab ich nichzt gefragt ob man das auch mit Folie machen darf.

mfg
Bertram1984
Hallo!
Also, meine erfahrung ist, das man es NICHT darf...
Wurde gestern angehalten und mit zum TÜV geschleift. Dort wurde mir erklärt das mittlerweile ALLE Gutachten die es erlauben zurückgezogen werden. und wers eingetragen hat, muss es wieder austragen lassen, das kostet dann unnötig geld. allerdings kommst du mit einer ABE straffrei davon, weil du ja in dem Guten Glauben warst, es sei legal.
mich dagegen kostet es 4 Punkte und mit bischen Pech gibts noch 1 monat Fahrverbot!
Greez
Greis
4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot für getönte Scheiben vorn??
Shice...wollte meine vorne auch noch schwarz machen...also mit 1 Punkt oder so wärs ja okay gewesen aber so...lieber nich^^
MartinSHL
Sorry Leute, ich habe selten so viel UNSINN in einem einzigen Thread gelesen...und das von Leuten, die hier Stammgäste mit mehreren Tausend Beiträgen sind...*kopfschüttel*

Ich habe es ZWEIMALhinter mir...ausser vielen Punkten und ordentlich Strafe hat es nix gebracht!

1.: Tönung ist erlaubt - wenn die scheibe absolut keine tönung von werk aus besitzt. Seit Ende der 80er besitzen jedoch ausnahmslos ALLE Autoscheiben eine werksseitige Tönung!!!

2.: Tönung bis 27% sind erlaubt - jedoch haben alle werksseitig getönten scheiben bereits mehr oder weniger genau diesen wert.

3.: die eintragung durch den TÜV ist nicht das papier wert, auf dem sie gedruckt ist!!!
Ich hatte ebenfalls eine TÜV-Eintragung...hat den netten herren der Polizei nicht im geringsten interessiert (zu recht, denn etwas illegales wird durch eine eintragung nicht legal!!!!!!!).
Mike007
Jup, ist egal ob´s eingetragen ist, die netten Herren in Uniform haben das letzte Wort!
Gruß

XxXmichiXxX
Hallo!

Wie kann man beim Cabrio die Plastikscheibe im Verdeck Tönen????
geht das überhaupt?
lg
Tiefflieger
Hab eben mal nen bisschen gegoogelt weil ich einen vernünftigen Einbruchschutz möchte und dies mittels transparenter Folien lösen wollte.. da wäre mir eine Eintragung egal gewesen, da man es halt nicht sieht..

Dabei bin ich bei Folia Tec auf diese Folie gestossen

LINK

Scheint eine legale möglichkeit zu sein um Folien vorn zu montieren. Das es keine Tönung ist, ist mir klar.. möchte ich auch nicht...
MartinSHL
ja die aufbringung einer einbruchschutzfolie ist - insofern sie tatsächlich die lichtdurchlässigkeit nicht verändert - legal.
autobahnraser80
so jetzt geb ich auch noch meinen senf dazu. angeblich dürfen die vorderen Seitenscheiben getönt werden, ABER nur bis 7% und das heißt auf Deutsch sogut wie garnicht sichtbar!!! Also von wegen schwarz oder so! :)

Dann zum Thema der Eintragung! Nur weil`s ein TÜVer eingetragen hat, heißt das nicht das es okay ist. Wenn dich ein Ordnungshüter anhält und meint die Scheiben sind zu dunkel, dann kannst du die Eintragung vergessen. Du wirst dein Auto vorführen müssen bei der Zulassungsstelle und da sitzen dann in der Regel Kettenhunde mit Katalog im Anschlag! Da kriegste dann die Teile wieder ausgetragen, trotzdem ne Strafe (die du dir gegebenenfalls mit deinem TÜV-Kumpel teilen kannst!) und vielleicht noch Punkte.
Und die Story hab ich mir nicht ausgedacht sondern die ist echt passiert. Da gings allerdings um Rückleuchten die vom TÜV "wohlwollend" eingetragen worden sind... bis dann der große Ärger kam! :(
Das letzte Wort hat also der Beamte in grün o. blau!
MartinSHL
Zitat:

... ...Und die Story hab ich mir nicht ausgedacht sondern die ist echt passiert.
(Zitat von: autobahnraser80)




Genau!
Da braucht man sich nix ausdenken, der gesunde menschenverstand sollte einem klarmachen, dass es (leider) illegal ist und nicht durch irgendeinen papierwisch plötzlich legal wird.
Wie weiter oben schon geschrieben, mich hats 2mal erwischt (ja ich weiss, eigene dummheit). hat mir 3 Punkte plus ne saftige geldstrafe eingebracht. die 500DM (damals) fürs verspiegeln der scheiben waren somit auch fürn Popo...

Beim zweiten mal hab ich es ohne eintragung versucht und bin natürlich direkt bei der nächsten TÜV-Untersuchung durchgefallen.

Durfte in beiden fällen natürlich die folie selbst entfernen, schade ums geld... :(

Zitat:


Das letzte Wort hat also der Beamte in grün o. blau!
(Zitat von: autobahnraser80)




der zwar nicht, aber er ist derjenige, der die zweifel äußern darf/kann/wird. und daraufhin wird man zur nächsten Prüfstelle geschickt (TÜV, Dekra, ...) und die werden das dann natürlich auch bestätigen, dass der Polizist zu recht gehandelt hat.