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T H E M A     R Ü C K B L I C K
318iS Cabrio
Hauptthema:
Habe bei ATU einen Klimaservice für mein US-318i Cabrio (M44 entspricht 318iS, Modell 1997, Baujahr 10/1996) durchführen lassen - mehrmals darauf hingewiesen, dass die Klimaanlage (Klimaautomatik) schon ein Jahr nicht mehr kühlt.
Wie vereinbart war der Service nach 2 Stunden schon beendet - und die Klimaanlage hat funktioniert. Lt. Werkstattmensch waren die Drücke OK, es musste nur Klimamittel befüllt werden.
Eine Woche später bin ich nach Südfrankreich gefahren, Klima wurde einige Tage nur stundenweise auf Automatik und 'mittlerer Last, 20 Grad' genutzt, dann wurde es wirklich heiss auf einer Autobahnfahrt und ich stellte auf maximal, also 16 Grad - nach ca. 10 min kam keine kalte Luft mehr.
Auf eine Autobahnraststätte habe ich die Sicherungen geprüft und festgestellt dass nur die Sicherung Nr. 39 durchgebrannt war (7,5 W). Diese habe ich ersetzt - und die Klima brachte wieder eiskalte Luft, aber nur 10 min.
Beim ATU hat man mir gesagt, es bestünde keine Möglichkeit eine Garantieleistung nach Klimaservice in Anspruch zu nehmen. Beim erneuten Vorfahren bei ATU hat man immerhin kostenlos noch einmal die Drücke gemessen - waren OK.
MEINE FRAGE: Hätte man beim 'Klima-komplett-Service' und meiner Angabe, dass die Klima schon ein Jahr nicht mehr geht, nicht vielleicht den Trockner austauschen müssen. Wieso geht eine Klima nach 10 min Vollast unter Hitze kaputt? Sicherung Nr. 39 scheint der Kompressor zu sein: wird bei einer Kompressorreparatur wieder dasselbe passieren (wenn man doch den Trockner tauschen müsste - wan nmuss man einen Trockner tauschen?)
318iS Cabrio
A.T.U. - ODYSSEE,
Teil 2.
Ergänzung: Habe mich vor kurzem bei der ATU-Zentrale beschwert, dass auf meine zeitnahen und direkten Beschwerden in der betreffenden Filiale nach Schadenseintritt kurz nach der Klimawartung bzw. bei der ersten Maximalbelastung der Totalausfall der Klimaanlage stattfand und ohne genaue Diagnose eine Garantie oder Gewährleistung auf die Arbeit kategorsich auch ohne genaue Prüfung von der Filiale ausgeschlossen wurde. Die Filiale hatte auf diese Beschwerde mich angerufen und zunächst zugegeben, dass diese Schadensmeldung und Abwicklung wohl nicht ganz OK abgelaufen sei, wenn mich der Werkstattmensch eigtl. zu Bosch schickt, wo man eher Klimaanlagen diagnostizieren und reparieren könnte. Mir wurde am Telefon angeboten, einen neuen TErmin zur kostenlosen Diagnose auszumachen. Ich bin gleich nachmittags gegen 16 Uhr hingefahren, damit der Fehler versucht würde auszulesen. Ich habe den Wagen abgeliefert und später wurde mir gesagt, für 830 EUR kann man den Klimakompressor ersetzen, das Ersatz-Teil (Magnetkupplung?) gebe es auch bei Bosch nicht und selbst BMW würde immer den ganzen Kompressor austauschen. Der Werkstattmensch konnte mir auf Rückfrage aber nicht einmal sagen, von welcher Firma denn der Kompressor sei. Ich bot ihm zwei Möglichkeiten, Denso oder Seiko Seiki. Er wusste es nicht. Er meinte eher Bosch bzw. dass wohl alle Ersatz-Teile sonst von Bosch zu bekommen wären. Nach Rücksprache mit dem, der mich morgens angerufen hatte, wurde mir endlich auch schriftlich bestätigt, dass der Schaden an meiner Klimaanlage in keinerlei kausalem Zusammenhang mit der Klimawartung durch A.T.U. entstanden sei.

HIER NUN DIE FRAGE: MUSS EINE TROCKNERFLASCHE BEI EINER KLIMAWARTUNG (Klimaautomatik, Baujahr 10/1996) , v.a. wenn die Werkstatt weiss, dass die Anlage ein Jahr nicht funktionierte, NICHT UNBEDINGT ERSETZT WERDEN? Wenn ja, wo kann ich einen Schadensgutachter finden, der das für den Gerichtsprozess gegen A.T.U. bestätigt. Für mich sieht die Original-BMW-Trocknerpatrone alt aus. Ich besitze den Wagen seit 2003 und sie wurde garantiert seitdem nicht ausgewechselt, vermutlich auch nicht (kurz) vorher. Gibt es nicht eine Bestimmung bei BMW, dass automatisch der Trockner nach längerem Stilltsand ausgetauscht werden muss, um einen Totalausfall des Kompressors durch Krümelverstopfung o.ä. zu vermeiden. Hätte A.T.U. nicht genau die Wiederverwendung des alten Trockners vermeiden müssen?
318iS Cabrio
Kann mir denn wenigstens jemand hier bestätigen, dass es Sinn machen kann, eine wohl 10 Jahre alte Trocknerflasche bei einer Klimawartung auszutauschen, v.a. wenn ich ja bei ATU eine "Fehlersuche, warum die seit einem Jahr defekte Klima nicht mehr geht" in Auftrag gegeben habe.
Klaush.
Wenn der Klima Kreislauf länger als 15 min geöffnet wird, muss der Trockner auch gewechselt werden, da sich mit Wasser vollzieht und dann nicht mehr funktioniert.
318iS Cabrio
Zitat:


Wenn der Klima Kreislauf länger als 15 min geöffnet wird, muss der Trockner auch gewechselt werden, da sich mit Wasser vollzieht und dann nicht mehr funktioniert.

(Zitat von: Klaush.)




Danke für diese Antwort. ATU argumentiert, das die Klimaanlage nach dem Neubefüllen funktioniert hätte und ich erst eine Woche später (bei der ersten Maximalkühlung) den Ausfall hatte. Kann der Schaden trotzdem durch den nicht ausgewechselten Trockner durch ATU entstanden sein. Immerhin habe ich noch einen Kostenvoranschlag von BMW gefunden, wo der Trockner extra berechnet wurde - ich aber gar keinen Klimaservice habe machen lassen. Wäre dieser Kostenvoranschlag von 114 EUR für die Trocknerflasche von einigen Monaten früher ein stichhaltiges Argument vor Gericht? Ich dachte damals wohl, dass BMW ohne klare Diagnose einfach nur am Trockner verdienen will - aber vermutlich waren die einfach weitsichtiger und erfahrener was die mögliche Schädigung von Kunden angeht.