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abbel
Hauptthema:
jo bin en vw bein einparken rauf gefahren der hat en lackschaden ich nix. Hab dem en zettel an die frontscheibe gekelbt mit meinen daten.
was wird jetzt passieren? und was ist wenn der sich nicht meldet? will das mit der versicherung machen sollte ich die da schon informieren?
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Freude am Basteln

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Bearbeitet von - abbel am 25.01.2006 17:40:29
stargate
*lol* wenn der sich nicht meldet bist fein raus!

Wenn der Zettel verschwunden ist, bis er zum Fahrzeug gekommen ist, bist du im Arsch sollte dich jemand anderes gesehen haben.

Dann isses Fahrerflucht. Ruf bei der Polizeidienststelle an und melde den Vorfall. Denn sollte der andere Fahrzeughalter auch bei der Polizei was machen wird ers mitbekommen.

Das mitm Zettel is ja gut und schön, kann aber in die hose gehen.
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Regionalteam Niederbayern

Teamleader des ver. Regioteam´s Niederbayern
sven83
hast das nummernschild? am besten bei den grünen so bescheid geben-denn wenn der zettel weg ist und er macht ne anzeige und jemand hat deine nummer aufgeschrieben bekommst so mit etwas pech ärger...
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abbel
mh wollt mich eigentlich erst morgen bei den grünen sehen lassen wenn der sich nicht gemeldet hat.
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xerox
j0ar das mit dem zettel is ja ne feine sache nur leider net mehr statthaft.

also meld dich am besten so schnell es geht bei der rennleitung und schilder den vorgang.

wenns nur lackschaden is würd ich das noch net mal über versicherung machen davon ab kannste das auch noch wenn mich net alles täuscht binnen einer woche bei denne melden also das sollte nicht so das Problem sein.

Gruss Lars
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Nicore
Zitat:

hast das nummernschild?


...mitgenommen? *G* :P

Das mit dem Zettel ist doch ne ganz normale Sache. Die Polizei selber sagt, eine Viertelstunde muss man warten, die Person könnte ja ggf. auftauchen. Falls keiner kommt, Zettel! Ist natürlich blöd wenn es dann regnet. Manche Leute schreiben auch einfach irgendwelchen Blödsinn auf den Zettel, falscher Name und Nummer. Das ist dann eher als Showeffekt nur für die Zeugen...

Warte bis sich der Geschädigte bei Dir meldet, melde das erstmal nicht bei Deiner Versicherung. Man kann sich im günstigen Fall dann mit der Person einigen und das privat machen lassen.
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abbel
jo war dann doch beim schnittlauch.ich dacht ich spinne die ham mich behandelt wie en schwerverbrecher, ich komm dort an sag das ich en unfall gebaut hab das ich en zettel hinterlassen hab usw. auf einmal stürmen dort aus dem kämerschen zwei schlümpfe raus und schrein mich voll das ist unfallflucht und ich hätte gleich anrufen sollen. dann hamse noch die tatsachen verdreht als wenn ich mit absicht dagegen gefahren bin und abgehaun währe bin ich aber nich. naja die ham alles aufgenommen aber der witz ist ich habe weder ein aktenzeiche bekommen noch muste ich ein aufnahme protokoll unterschreiben, dann ham die mir mein zettel abgenommen mit den daten vom geschädigten und dann hamse mich aus gefragt über schulbildung und bei welcher firma ich arbeite und so weiter. war die vorgehensweisse von dennen so richtig und dürfen die persönliche sachen abfragen?
eins ist fakt wenn mal wieder 3. Halbzeit ist, ist einer von denen fällig. bin noch so ehrlich und geb alles zu und was is ich bin en schwerverbrecher aber wo mein auto demoliert wurde kümmert sich kein schwein drum. Polizei dein bester freund und helfer haha.
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Nicore
Wenn die "Behandlung" da so schon anfängt, hatte ich noch "nen schönen Abend" gewünscht und wäre gegangen.
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Bearbeitet von - Nicore am 26.01.2006 00:30:12
simon1707
Tach!

Ich zitiere an dieser Stelle mal das Strafgesetzbuch:

§ 142 - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).


[...]

Das heißt: Zettel ranhängen, wegfahren und hoffen, dass sich der andere nicht meldet, ist nicht. Auch zwei Tage später auf dem Revier antanzen ist Unfallflucht.

Man hat also eine "angemessene Zeit" zu warten, was sicherlich mehr als eine viertel Stunde ist. Sollte dann der Geschädigte nicht anzutreffen sein, würde ich vor Ort die Polizei verständigen, mindestens jedoch auf direktem Wege dort hin fahren.
Aus jedem anderen Verhalten dreht man euch nen Strick!

Noch eine Anmerkung: Gerade besteht eine Diskussion darüber, ob man diesen Paragraphen für Bagatellschäden nicht abändert.

Simon
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Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)


Bearbeitet von - simon1707 am 26.01.2006 10:48:11
Nicore
Ein Polizeibeamter selber sagte im TV, dass mit diesen 15 Minuten... naja.

Wenn man aber bei minimalen Parkremplern die Polizei holt, gibt's teilweise dafür eine Strafe von 75€, eben aus dem Grund, das wegen dieser "Nichtigkeit" die Polizei geholt wurde, ist echt war.

Ne Freundin von mir hatte beim rückwärts einparken mit Ihrer Anhängerkupplung die Heckschürze eines anderen Fahrzeugs angetippt, das Fahrzeug stand auch rückwärts in einer gegenüberliegenden Parklücke, so typischer Kauflandparkplatz wo dazwischen nur ein wenige Zentimeter breiter Rasenstreifen ist.

Naja, die Unfallgegnerin mit ihrem Opel Vectra B mit unlackierter Heckschürze (nur dieses pure grau vom Material) holte gleich die Polizei, eine private Abwicklung wollte sie nicht. Ich schaute mir den Schaden an, das war eine minimale Abschürfung des Kunstoffes, war bisl aufgeraut und hätte man durch bisl nass-schleifen wieder glatt bekommen. Aber die Tante wollte mir ja nichtmal glauben das die Heckschürze nur aus Kunstoff ist und nicht aus Metall, so wie sie immer behauptete. Naja, das reden war zwecklos. Nach einer guten halben Stunde (oder mehr) kam dann der Trachtenverein. Sie schauten sich den "Schaden" an und schüttelten mit dem Kopf. Sie fragten dann danach wer die Polizei gerufen hatte und nahmen sich dann die Tante bei Seite und klärten Sie erstmal auf. Was ihr denn einfällt wegen so einer Nichtigkeit die Polizei zu rufen, sowas sollte man privat klären! Sie boten ihr natürlich an, ein Unfallprotokoll zu schreiben, aber dann müsste sie auch die Strafe von 75€ annehmen! Darauf verzichtete sie und der Trachtenverein fuhr wieder seines Weges.

Tja, was soll man dazu sagen?
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Bearbeitet von - Nicore am 26.01.2006 11:34:13
Weilheimer-E30
Nach meinem Wissen hat man als angemessene Zeit mindestens eine halbe Stunde zu warten. Von Zettel dranhängen steht nirgendwo was, is aber sicher nützlich. Auf alle Fälle nach der halben Stunde wenn keiner gekommen ist auf dem direkten Wegzur Polizei fahren und den Hergang schildern. Wird das nicht gemacht kann auch wegen einem kleinen Lackschaden bei einem evtl. Gerichtsverfahren wg. Unfallflucht der Führerschein weg sein.
abbel
jo hat sich jetzt geklärt.
Hab dann heut früh mich mit mein anwalt verständigt, der hat gemeint das ich keinen fehler gemacht hab das es wenn ich vor gericht gekommen wäre sie mich raus geboxt hätte (unfallflucht). mit dem typ das geht über versicherung. Dann hat mich heut die polizei angerufen und hat gemeint das gegen mich kein strafverfahren eröffnet wird da ich mich ja gekümmert hab und der zettel gefunden wurde.
So wenn mir das nächste mal sowas passiert weis ich ja was ich machen kann wenn mir wieder son bulle blöde kommt.
Aber ich versteh das ne wo so en trottel meine motorhaube demoliert hat ist nix passiert auser das verfahren wurde eingestellt und bei mir wenn ich alles zugebe usw. wird gleich en riesen aufstand gemacht.
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