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Martin53087
Hauptthema:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry81 am 09.04.2021 um 08:03:05 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Hallo mein Name ist Martin. Hallo ich habe mir ein e46 330ci Cabrio gekauft da sind die Styling m135 Felgen drauf gewesen ( va 225 40 r18 ha 255 35 r18 ) über Ostern hat mich die Polizei angehalten und ich habe einen Mängel Zettel bekommen wegen den Felgen. Heute war ich beim TÜV und der meint ich brauche ein Festigkeitsgutachten. Hat da jemand was was er mir zukommen lassen kann weil ich leider keine anderen Felgen mehr habe die ich zur Not draufstecken kann danke schon Mal im voraus

Bearbeitet von: angry81 am 09.04.2021 um 08:03:05
Lennox-89
Erst mal sachte mit den jungen Pferden.

Welche Dimensionen haben denn deine Felgen konkret?
Die M Doppelspeiche 135 gibt es für verschiedene Baureihen in verschiedenen Varianten.

Auch für den E46 gibt es werkseitig zugelassene M 135.
VA: 8x18 ET47
HA: 8,5x18 ET50

Deine Reifen wären dazu passend.

Klingt für mich erst mal, als hättest du sowohl bei der Polizei als auch beim TÜV echte "Spezialisten" erwischt...
Martin53087
Ja das sind die Doppelspeichen 8j Vorderachse 225/40 r18 8,5j Hinterachse 255/35 r18 ja habe der Polizei auch gesagt das das für das Auto zulässig ist aber die meinte mein im Schein stehen nur 225/45 R17 drin da müssen die nachgetragen werden. Aber der TÜV macht das nur mit dem Festigkeitsgutachten.
Lennox-89
Wie gesagt: Spezialisten...

Ja, im Schein steht nur noch eine Größe. Das sollte mittlerweile bei allen angekommen sein. Die restlichen Freigaben sind aber nicht einfach erloschen. Die stehen nur an anderer Stelle in den Fahrzeugpapieren, nämlich in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC genannt.

Diese Umstellung erfolgte bereits 2003! Auch das sollte so langsam wirklich jeder, der ein Fahrzeug führen darf auch mal wissen.
Das gilt sowohl für "Zivilisten", als natürlich auch erst recht für Rennleitung und Sachverständige...

Also, wie alt ist dein E46?
Mach dich auf die Suche nach besagten Fahrzeugpapier. Eingetragen sind die Räder dort nämlich.
Eine gesonderte Abnahme via TÜV ist logischerweise nicht erforderlich.

Im Übrigen kann auch der TÜV in seiner Datenbank sehen, dass diese Rad-/ Reifenkombi so für das Fahrzeug zugelassen ist.
Vielleicht mal nett drauf hinweisen. Üblicherweise kann man sich so nämlich auch einen entsprechenden Ausdruck besorgen.
Martin53087
So habe ich mir das auch gedacht. Der ist bj 2003. Aber der feine Herr war an Scheind zu Faul das zu tun. Habe das auch schon die bei meinem e91 da habe ich Felgen vom X5 eintragen lassen bei einem anderen Prüfer da war das alles kein Problem aber in Zeiten corona haben die hir zur Zeit nur den einen Prüfer und der pocht auf dieses Gutachten.
Old Men
Ich kann dir nur den Tip geben, Wechsel den TÜV . So wie du die Felgen mit Reifen montiert hast, sind diese für den E46 freigegeben. Für freigegebene Felgen braucht man kein Traglastgutachten, sondern nur einen TÜV Prüfer der seine Arbeit versteht !
Lennox-89
Drei Möglichkeiten:
- COC suchen und finden. Scheinbar schmeißen das ja viele aus Unwissenheit weg. In dem Fall kann man sich das auch nachträglich von BMW ausstellen lassen, kostet aber nicht gerade wenig. Der letzte ETK-Preis für dieses schicke Blatt Din-A4, den ich gesehen habe lag über 100 €. Wenn die Leute nur wüssten was sie da wegschmeißen...
- Deinen motivierten Prüfer zur Rede stellen/ mit den "Fakten" konfrontieren und nochmal um einen gründlicheren Blick in die Datenbank bitten und nach einem Ausdruck fragen (Die Verbindlichkeit will ich an der Stelle nicht bewerten).
- Andere Prüfstelle aufsuchen und dort lieb nach einem Ausdruck fragen.
Martin53087
Das werde ich wohl Mal machen. Werde es Mal beim gtü Prüfer probieren die dürfen das ja jetzt auch. Trotzdem danke erstmal.
Lennox-89
Was heißt "die dürfen das jetzt auch". 
Ich habe das Gefühl du verdrehst hier immer noch irgendwas. Dass die mittlerweile auch die sogenannte Einzelabnahme nach § 19 II i. V. m. § 21 StVZO durchführen dürfen spielt hier gar keine Rolle.

Du brauchst keine Abnahme. Sondern lediglich den Nachweis, dass die Räder so werkseitig freigegeben sind.
Dazu dienen normalerweise die Fahrzeugpapiere.
Prüfstellen haben aber normalerweise auch Zugriff auf Datenbanken, die exakt die fahrzeugspezifischen Freigaben enthalten.
Und davon kann man ja schnell einen Ausdruck machen. Den einen musst du dafür vielleicht nen 5er in die Kaffeetasse stecken, andere machen das für Umme.

Aber nochmal: Hast du überhaupt schon mal deine Fahrzeugpapiere durchsucht? Das ist doch das mit Abstand einfachste (und zugleich das verbindlichste).
rick2601
Wenn es Rad-Reifen-Kombi ist, die von BMW freigegeben ist und in der COC steht, dann braucht gar kein Graukittel da drauf schauen. Unabhängig davon, was im Schein steht. Leg gegen den Bussgelbescheid Widerspruch ein mit der Begründung, dass die Rad-Reifen-Kombi lt. COC freigegeben ist. Da musst du aber sicher sein, dass die BMW-Felge auch für dein Fahrzeug ist und die Reifen die richtigen sind.
Martin53087
Die Rad Reifen Combi gibt es auf dem Auto. Die Felgen Styling m135 soll es wohl aber irgendwie noch auf dem Auto geben haben. Habe gerade mit einem colegen gesprochen der nimmt den morgen mit nach Leipzig zu BMW und klärt das dort. Ist ja nur ne Mängel Karte gesessen kein Bußgeld. Muss den nur bis Montag vorgeführt haben.
rick2601