Hinweis: Du musst Dich registrieren, wenn Du eine Antwort schreiben willst.
Zum registrieren, klicke hier. Die Registrierung ist kostenlos und dient allein dazu, daß bestimmte Individuen nicht anonym Unfug posten können. Deine Daten werden NICHT anderweitig weiterverwendet!


Zitat-Antwort erstellen
Benutzername:
Passwort:
Antwort: Hilfe zum Editor

 
Deine Signatur aus deinem Profil einfügen.
(Email Benachrichtigung, wenn auf das Thema geantwortet wird) (Hilfe)
 
T H E M A     R Ü C K B L I C K
FLSweaZy
Hauptthema:
Hallo,
braucht man für eine ABS Nachbaustoßstange die dem Orginal entspricht eine eintragung bzw gutachten oder ähnliches?
Bin verwirrt, manchmal lese ich solang alles dem orginal entspricht gibt es keine probleme und manchmal lese ich das man materialgutachten und sowas braucht.
Lennox-89
Scheinbar hast du schon eine falsche Vorstellung von dem, was dem Original "entspricht".
Original ist original. Nachbau ist wie der Name es schon sagt eben kein Original.
Die selbe Form genügt dazu lange nicht.

Sollte logisch sein, dass nicht Original-Teile in keiner Fahrzeug-Betriebserlaubnis abgebildet sein können.
Old Men
Alles was nicht Serie ist muß eingetragen werden. Auch Originalteile , welche nicht bei der Auslieferung verbaut waren. Nachbauten ohne Papiere eintragen lassen ist heutzutage sehr schwer bis unmöglich. Materialgutachten können manchmal helfen, müssen aber nicht.Es liegt dann immer im Ermessen des Prüfers. 
Lennox-89
 

Alles was nicht Serie ist muß eingetragen werden. Auch Originalteile , welche nicht bei der Auslieferung verbaut waren.
(Zitat von: Old Men)


Das ist so nicht richtig.

Beispiel Felgen: i. d. R. hat jedes Fahrzeug einen Pool an homologierten Felgen, auf die ohne Eintragung zurückgegriffen werden kann.
Ebenso nicht eintragungspflichtig wäre z. B. die Nachrüstung eines originalen M-Aerodynamikpakets.
Anders sieht es natürlich bei Originalteilen einer anderen Baureihe aus.

Und dann gibt es noch Teile mit ABE, bei denen die Eintragung auch oftmals entfällt.

Bearbeitet von: Lennox-89 am 08.03.2021 um 14:55:59
kmax_187
Das ist falsch.

Ich bin zwar kein TÜVer und aus der Szene schon eine Weile raus, aber früher hieß es mal, dass mit ABE oder E-Prüfzeichen keine Eintragung nötig ist. Allerdings muss man dabei beachten, dass es nur für das einzelne Teil am originalen Fahrzeug gilt. Wenn verschiedene Teile kombiniert werden kann es u.U. dazu führen, dass sich die Genehmigungen gegenseitig erlöschen (Beispiel: Offener Luftfiler und/oder Sport Endschalldämpfer).

Alles was nicht Serie ist muß eingetragen werden. Auch Originalteile , welche nicht bei der Auslieferung verbaut waren. 
(Zitat von: Old Men)


 
Lennox-89
 

... aber früher hieß es mal, dass mit ABE ... keine Eintragung nötig ist
(Zitat von: kmax_187)


Ein weit verbreiteter Irrglaube.
Ja, i. d. R. befreien ABE's von Abnahmen und Eintragungen, aber eben nicht immer.
Ich kennen eine entsprechende Ausnahme persönlich und hab einen solchen Fall auch schon in einem Forum einer anderen Marke "begleitet".
kmax_187
Ja davon habe ich auch schon gehört. Um was für ein Teil ging es denn?

Ein weit verbreiteter Irrglaube.
Ja, i. d. R. befreien ABE's von Abnahmen und Eintragungen, aber eben nicht immer.
Ich kennen eine entsprechende Ausnahme persönlich und hab einen solchen Fall auch schon in einem Forum einer anderen Marke "begleitet".
(Zitat von: Lennox-89)


 

Um mal zum Thema zurück zu kommen und etwas praktisch denkend:
Eine ABS Nachbaustoßstange die wie original aussieht, könnte man auch mal ranbauen und niemanden etwas davon sagen. Muss nur jeder selber wissen.

Bearbeitet von: kmax_187 am 08.03.2021 um 15:41:39
Lennox-89
 

Ja davon habe ich auch schon gehört. Um was für ein Teil ging es denn?
(Zitat von: kmax_187)


Es handelte sich beide Male um Felgen.
cxm
 

Bin verwirrt, manchmal lese ich solang alles dem orginal entspricht gibt es keine probleme ...
(Zitat von: FLSweaZy)


Hi,

musst Du so sehen: manchmal gibt's kein Probleme, weil es niemandem auffällt, eben weil es Nachbauten der Originalteile sind.
Wenn Du aber an einen TÜV Prüfer gerätst, der die Teilenummern sucht, war's das.

Eine Eintragung von so einem Teil ohne Gutachten ist schlichtweg unmöglich.
Jede Eintragung muss (!!!) auf Grundlage eines Gutachtens erfolgen.
Was soll der Prüfer denn in die Fahrzeugpapiere reinschreiben lassen?
"ABS Heckschürze mit unbekannter Fertigungsqualität, Hersteller unbekannt, dem Originalteil nicht unähnlich" - oder wie...?

Ciao - Carsten
FLSweaZy
Weiß jemand wo man gute Nachbaustoßstangen bzw m optik stoßstangen bekommt? mit materialgutachten?
würd mir ungern eine orginale kaufen da diese doch ziemlich teuer ist
cxm
Hi,

niemand garantiert Dir, dass Du eine ABS Schürze mit Materialgutachten eingetragen bekommst.
Frag vorher Deinen TÜV Prüfer, ob er Dir sowas abnimmt.
Sicher kannst Du nur sein, wenn es eine ABE oder ein Teilegutachten gibt...

Ciao - Carsten